Zeughausplatz nicht mehr länger für Fahrende

07.08.2014 | TPoscht online
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Teilrevision Baureglement; Verzicht auf Teilrevision

2012 wurde eine Teilrevision des Baureglements in Angriff genommen. Ausgelöst wurde die Teilrevision durch Gerichtsentscheide, die der bisherigen angewandten Praxis widersprachen. Mit der zweiten Vorprüfung wurde am 14. Februar 2013 vom Departement Bau und Umwelt eine Genehmigung in Aussicht gestellt.

Ursprünglich war geplant, die Teilrevision des Baureglementes zeitgleich mit dem Inkraftsetzen des neuen Bauinventars und den damit verbundenen Baureglementsänderungen vorzunehmen. Das Bauinventar wurde aufgrund der anstehenden Teilrevision des kantonalen Baugesetzes vom Gemeinderat gestoppt. Der Gemeinderat hat festgestellt, dass die beabsichtigten Änderungen des Baureglementes ebenfalls durch die Teilrevision des neuen kantonalen Baugesetzes beeinträchtigt werden. Aus diesem Grund hat er beschlossen, auf die Teilrevision des Baureglementes zum jetzigen Zeitpunkt zu verzichten. Nach Inkrafttreten des neuen kantonalen Baugesetzes sind die kommunalen Planungsinstrumente wieder zu überprüfen und allenfalls zu revidieren.
Durchgangsplätze für Fahrende

Der Gemeinderat hat sich mit der Thematik der Durchgangsplätze für Fahrende befasst. Im kantonalen Richtplan ist der Zeughausplatz  – sofern verfügbar – als temporärer Platz für Fahrende vorgesehen.

Im Richtplanbericht des Kantons wird dazu Folgendes festgehalten: „In den Gemeinden Herisau und Teufen werden den Fahrenden temporär Plätze angeboten, welche sich in Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen befinden. Diese Standortgemeinden regeln die Angelegenheiten situativ. Der Bestand der Plätze ist damit aber nicht gesichert, und ihre Verfügbarkeit richtet sich nach den jeweiligen Aktivitäten, die in den Gemeinden auf diesen Plätzen sonst noch stattfinden.“

Der Gemeinderat hat festgestellt, dass die Verfügbarkeit des Zeughausplatzes in den letzten Jahren massiv abgenommen hat. Die Auslastung in den beiden Häusern (Lindensaal und Zeughaus Teufen) ist erfreulicherweise gestiegen. Die Verfügbarkeit für Fahrende beschränkt sich auf etwa zwei Wochen in den Sommerferien, wenn keine anderen Grossanlässe stattfinden bzw. für den Rest des Jahres auf Einzeltage.

Der Gemeinderat hat dem Kanton nun ein Gesuch um Streichung des Zeughausplatzes als Platz für Fahrende aus dem kantonalen Richtplan in Ermangelung als geeignete Fläche eingereicht und zugleich ersucht, eine Ausweichmöglichkeit auf kantonseigenem Grundeigentum zu prüfen.

 

gemeindefuehrungsstab

Gemeinde-Führungs-Stab; kombinierte Übung mit den Fronteinsatzkräften

Am 25. Juni 2014, 18.00 Uhr, wurden die Mitglieder des Gemeinde-Führungs-Stabs (GFS) per SMS zu einer kombinierten Übung mit den Fronteinsatzkräften (Feuerwehr, Feuerwehrsamariter, Rettungsdienst 144 SVAR, Zivilschutz-Führungsunterstützung) aufgeboten.

Der GFS bezog erstmals den neuen KP-Standort in der Bereitstellungs-Anlage Bleichiweg, analysierte die Lage und leitete die entsprechenden Massnahmen ein.

Der Schlussbericht des kantonalen Amtes für Militär und Bevölkerungsschutz stellt dem GFS Teufen ein gutes Zeugnis aus. Zitat: „Die Übung ist mit grossem Engagement durch den Stab wie die Füh¬rungsunterstützung absolviert worden. Dies hat zu einem ausgezeichneten Resultat geführt. Der Stab ist vorbereitet, um in einem Ereignis bestens bestehen zu können.“
Der Gemeinderat hat ausserdem…

– eine Einsprache gegen einen Entscheid der Baubewilligungsbehörde behandelt
– einen Rekurs gegen eine Verfügung von Anschlussgebühren behandelt
– einem Gesuch um Aufnahme eines Wohnhauses in die Liste der kommunalen Kulturobjekte zugestimmt
– den Jahresbericht der Kinder- und Jugendarbeit 2013 zur Kenntnis genommen und die geleisteten Arbeiten verdankt
– eine Vernehmlassung zum Erwerb einer Ferienwohnung durch Personen im Ausland zu Handen des Departementes Volks- und Landwirtschaft verabschiedet

GK

 

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