Parkierung: Referendum zustande gekommen

24.09.2026 | Gemeinde

Aus den Verhandlungen des Gemeinderates vom 22. September 2026

Referendum gegen das Parkierungsreglement zustande gekommen

Das Referendum gegen das neue Parkierungsreglement ist zustande gekommen. Der Gemeinderat hatte das Reglement am 30. Juni 2026 verabschiedet und dem fakultativen Referendum unterstellt. Innerhalb der Referendumsfrist wurden 57 Unterschriftenlisten mit insgesamt 227 Unterschriften eingereicht.

Die formelle Prüfung ergab 214 gültige und 13 ungültige Unterschriften. Für das Zustandekommen eines fakultativen Referendums sind gemäss Gemeindeordnung mindestens 100 gültige Unterschriften von Stimmberechtigten erforderlich. Mit 214 gültigen Unterschriften ist dieses Quorum erreicht. Der Gemeinderat hat deshalb das Zustandekommen des Referendums formell festgestellt.

Die auf den Unterschriftenlisten verwendeten Begründungen unterscheiden sich teilweise. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Referendums, da entscheidend ist, dass auf den Listen eindeutig und übereinstimmend bezeichnet wird, gegen welchen Beschluss sich das Referendum richtet. Das Parkierungsreglement wird den Stimmberechtigten somit zur Abstimmung unterbreitet.

Die Abstimmung ist für den Frühling 2027 vorgesehen. Bis dahin sollen die mit dem Reglement verbundenen Fragen und Anliegen nochmals vertieft geprüft und aufgearbeitet werden.

Der Gemeinderat hat ausserdem…

– der Stiftung Roth-Haus für das Jahr 2026 den Baurechtszins in Form einer Spende erlassen;

– Stellung zum kantonalen Massnahmenplan Luftreinhaltung, Umsetzungsperiode 2027 – 2031 bezogen. Die Gemeinde Teufen unterstützt die Ziele des Massnahmenplans und erachtet Massnahmen zur weiteren Reduktion der Luftschadstoffe grundsätzlich als wichtig. Bei der Umsetzung ist jedoch darauf zu achten, dass die Massnahmen verhältnismässig, nachvollziehbar und finanziell tragbar sind;

– die Terminplanung für die kommunalen Gesamterneuerungswahlen vom kommenden Jahr verabschiedet;

– dem Budget 2027 des Zweckverbandes der regionalen Stützpunktfeuerwehr Mittleres Appenzellerland zugestimmt;

– der überarbeiteten Vereinbarung mit den Gemeinden Bühler und Stein bezüglich Führung der Grundbuchämter zugestimmt.

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