Ist Sterbefasten eine Form von Suizid?

05.11.2019 | TPoscht online
Palliative Teufen 031
Die Referenten zum Thema „Sterbefasten“ waren (v.l.n.r.) der Palliativmediziner Daniel Büche, Bianca Dörr (Leiterin Rechtsdienst am Kantonsspital St. Gallen) und der Theologe Fredy Bihler vom Seelsorgeteam Appenzell. Foto: Vreni Peterer Vreni Peterer „Ein selbstbestimmtes Lebensende. Freiwilliger Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit oder kurz gesagt Sterbefasten“. Diesem Thema widmete sich am Samstag, 2. November die 5. Palliative Care Matinée in Teufen. Der Besucheraufmarsch verdeutlichte das grosse Interesse und die Aktualität des Themas. „Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern, dass er nicht tun muss, was er nicht will“. Mit diesem Zitat von Jean-Jacques Rousseau begrüsste Marc Tischhauser, Präsident des Vereins Forum Palliative Care Teufen, die Besucher im Zeughaus. Katharina Linsi, Geschäftsstellenleiterin von „palliative Ostschweiz“ führte in das Thema „Sterbefasten“ ein. In eine Thematik, die emotional bewegt und mit Selbstbestimmung, Autonomie und dem Wunsch, nicht ausgeliefert zu sein, verbunden ist. Moderatorin Gisèle Ladner, Mitglied der Event-Gruppe des Teufner Forums, umschrieb den Begriff Freiheit mit den Worten: „Freiheit heisst auch, die Freiheit zu haben, selber freiwillig dem Leben ein Ende zu setzen“. Theater Colori warf Fragen auf Bereichert wurde die Matinée durch das Theater Colori. Im ersten Auftritt wurden gegensätzliche Aussagen zu Palliative Care in den Raum gestellt: Jeder Mensch darf selber sagen, wie er sterben will – Jedes Leben liegt in Gottes Hand – Leiden gehört zum Leben – Gott gibt den Menschen Leiden als Prüfung – Es ist eine Sünde, sich das Leben selber zu nehmen – Alle Menschen sollen die Möglichkeit haben auf Lebensqualität bis zum Tod – Sich einfach umbringen ist eine Sünde und egoistisch – Kann man sich darauf verlassen, dass das, was in der Patientenverfügung steht auch befolgt wird? – Der Arzt ist doch dem hippokratischen Eid verpflichtet – Ist Sterbefasten ein schleichender Suizid? Es ist kein schneller Tod Daniel Büche, Leitender Arzt im Palliativzentrum des Kantonsspitals St. Gallen, definierte den Begriff „Sterbefasten“ so: „Ein bewusster Verzicht auf Nahrung und Zurückhaltung mit der Flüssigkeitszufuhr mit der Absicht des Herbeiführens des vorzeitigen eigenen Todes“. Das sei kein Phänomen der heutigen Zeit, sondern werde in anderen Kulturen schon seit der Antike praktiziert, auch als eine Form des Heilfastens, um die Seele und den Körper zu reinigen. „Sterbefasten ist kein schneller Tod und muss ausgehalten werden“, so Daniel Büche. Die Zeitspanne reicht von einer bis zu vier Wochen. Bis etwa fünf Tage nach dem Einstellen des Essens und Trinkens ist ein Abbruch möglich, ohne dass es zu bleibenden Schäden kommt. Sterbefasten bedinge einen enormen Willen und Geduld, so Daniel Büche. Für die Betroffenen und die Angehörigen könne der Prozess deshalb zu einer grossen Belastung führen.   Der Arzt nannte einige Gründe, die in einem Menschen den Wunsch auslösen, nicht mehr leben sondern sterben zu wollen: Der Betroffene ist lebensmüde, hat Schmerzen, leidet bereits lange, ist lebenssatt und sieht keine Lebensqualität mehr. Büche machte die Erfahrung,  dass Menschen den gewollten Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit den Angehörigen, Ärzten und Pflegenden bewusst nicht kommunizieren, weil sie Angst davor haben, dass der Entschluss nicht akzeptiert wird. Doch Gespräche über dieses Thema seien enorm wichtig, und zwar bevor der Betroffene zu schwach ist, und seinen Willen nicht mehr äussern könne. Schwierige Situationen Zum Zeitpunkt des Entscheides für das Sterbefasten muss der Betroffene urteilsfähig sein und verstehen können, welche Auswirkungen sein Wunsch nach sich ziehen kann. Denn der Prozess führt meistens doch zur Abhängigkeit (vor allem im pflegerischen Bereich) die der Betroffene ja eigentlich verhindern wollte. Eine schwierige Situation entstehe, wenn der Mensch während dem Sterbefasten nicht mehr bei Sinnen sei und plötzlich nach Nahrung und Trinken verlange.  Derartige Situationen seien für die Angehörigen und Pflegenden nur schwer zu ertragen. Für die Pflegenden zähle vor allem die Fürsorgepflicht und Angehörige bereite es verständlicherweise Mühe den Willen des Patienten bis zuletzt zu unterstützen. Das Sterbefasten kann nach Meinung von Daniel Büche nicht mit Hilfe zu Suizid bzw. mit Exit verglichen werden. Bei Suizid sei der Entschluss endgültig, Sterbefasten könne wieder abgebrochen werden. Rechtliche Fragen nicht restlos geklärt Bianca Dörr, Leiterin des Rechtsdienstes im Kantonsspital St. Gallen, bestätigte den immer stärkeren Wunsch der Gesellschaft, die Kontrolle über den eigenen Tod zu haben und nicht die Unerträglichkeit eines langen Leidens vor sich zu sehen. Wichtig sei es zu wissen, ob das Sterbefasten wirklich der eigene Wille des Betroffenen ist oder ob er von Dritten dazu gedrängt wurde. Volljährigkeit und Urteilsfähigkeit seien ebenso wichtige Aspekte. Urteilsunfähige Menschen seien Personen, die nicht vernunftsmässig handeln und entscheiden. Den Anordnungen in der Patientenverfügung sei von Gesetzes wegen nachzukommen. Deshalb rät Bianca Dörr beim Thema „Sterbefasten“ klar zu kommunizieren, was geschehen soll, wenn man als Patient doch plötzlich nach Essen oder Trinken verlangt. Ob Sterbefasten ein Suizid, ein Behandlungsverzicht oder ein natürlicher Tod ist, sei rechtlich noch nicht restlos geklärt. Im pflegerischen und persönlichen Umfeld bedeute das Sterbefasten eine Hilfe beim Sterben, und keine Hilfe zum Sterben. Das Ja zum Leben fördern Fredy Bihler vom Seelsorgeteam Appenzell beleuchtete aus theologischer Sicht das Thema „Spiritualität und Ethik am Ende des Lebens“. Bei Entscheidungen, wie dem Wunsch zum Sterbefasten, erhalte das Wort „Freiheit“ eine besondere Bedeutung. Zur Erklärung zitierte er den Philosophen Immanuel Kant: „Die Freiheit des Menschen geht so weit, wie die Freiheit des anderen beginnt“. Diese Freiheit sei unantastbar, ergänzte Bihler.  „Jede ethische Entscheidung steht in einem Kontext mit einem Umfeld das früher oder später hinzukommt: Ärzte, Pflegende, Angehörige, Freunde oder Seelsorge“, so der Theologe. Bei Pflegenden könne sich ein Dilemma ergeben bei der Frage, wie sie damit umgehen, wenn beim Patienten keine lebensbedrohliche Krankheit erkennbar ist und er sich trotzdem für das Sterbefasten entschieden hat. Deshalb seien vorgängige Gespräche wichtig. Allenfalls kämen dabei sogar die wirklichen Gründe für das Sterbefasten zutage. Nicht selten sei es nämlich die Einsamkeit, die den Betroffenen den Entscheid noch erleichtere.  Fredy Bihler appellierte deshalb dafür, eine lebensbejahende Kultur zu fördern und zu pflegen. Eine Achtung dem Mitmenschen gegenüber, verbunden mit dem Ausdruck der Gemeinsamkeit, könnten bereits viele Leiden heilen. Freiwilliger Verzicht macht den Unterschied Ob Sterbefasten ein Suizid oder ein natürlicher, wenn auch beabsichtigter Tod ist, wird in der Fachwelt und in der Bevölkerung kontrovers diskutiert. Für den Theologen Fredy Bihler würden Aspekte, wie die Verantwortung sich selbst, Angehörigen und Gott gegenüber, sowie das Leben trotz grossem Schmerz als Aufgabe und Pflicht zu betrachten, eher für Suizid sprechen. Seiner persönlichen Ansicht nach handelt es sich bei Sterbefasten aber nicht um einen Suizid. Als Hauptargumente nannte er den freiwilligen Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit und eine damit verbundene längere Dauer des Sterbeprozesses. Ein Suizid führe meistens relativ schnell zum Tod und sei ein direktes Handeln und Gewaltanwendung gegen den Körper. „Sterbefasten ist eine Höchstleistung und  braucht einen unglaublichen Willen, vor dem ich Achtung habe“, so der Theologe.  

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