Gemeindebudget 2015 wieder mit schwarzer Null

19.09.2014 | TPoscht online
wappen  teufen

Dank einer Zielvorgabe für das Budget 2015 und einer zusätzlichen Sparrunde bei den Ressorts kann der Gemeinderat für das nächste Jahr ein Budget mit einem Ertragsüberschuss von CHF 35‘150.00 präsentieren. Die Investitionsrechnung 2015 sieht Nettoinvestitionen von CHF 2,9785 Mio. Franken vor.

Der Gemeinderat hat den Voranschlag 2015 mit einem unveränderten Steuerfuss von 3.0 Einheiten für natürliche Personen gutgeheissen und zu Handen der Urnenabstimmung vom 30. November 2014 einstimmig verabschiedet. Die öffentliche Orientierungsversammlung findet am Donnerstag, 6. November 2014, mit Beginn um 19.30 Uhr, im Lindensaal Teufen, statt.

Zu den wesentlichsten Positionen des Voranschlages ist folgendes zu erwähnen:

Steuern: Die Steuereingänge werden für 2015 im Rahmen des Vorjahres erwartet.

Finanzausgleich: Die Gemeinde Teufen ist weiterhin die steuerkräftigste Gemeinde im Kanton. Der abzuliefernde Solidaritätsbeitrag wird sich nach Angaben des Kantons nächstes Jahr auf CHF 3,90 Mio. belaufen.

Kostenverlagerungen des Kantons:

–       Verdoppelung der Beiträge an die Sonderschüler (Mehrkosten: CHF 116‘000.00)

–       Senkung der Schülerbeiträge (Mindereinnahmen: CHF 120‘000.00)

–       Streichung der Beiträge an die Spitex (Mehrkosten: CHF 255‘000.00)

Gemeindeanteile: Für die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV ist ein Gemeindeanteil von CHF 1,040 Mio. (- CHF 28‘) geplant. Für den öffentlichen Verkehr (Bahn, Bus und Postauto) sind Gemeindeanteile von rund CHF 587‘000.00 (+ CHF 7‘) vorgesehen. Die Pflegefinanzierung wird rund CHF 1,023 Mio. (+ CHF 113‘) kosten.

Bei den Gemeindeanteilen handelt es sich um sogenannte exogene Kosten, welche die Gemeinde nicht beeinflussen kann und welche sich auf eine Gesetzesgrundlage stützen.

Investitionsrechnung: Geplant sind Nettoinvestitionen von CHF 2,9785 Mio. Davon entfallen CHF 1,119 Mio. auf Investitionsbeiträge an die Appenzeller Bahnen und CHF 421‘500.00 auf Investitionen der spezialfinanzierten Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.

 

Der Gemeinderat hat ausserdem…

–       Das Fachkonzept zum neuen Finanzhaushaltsgesetzes (nFHG) als verbindlich erklärt und die Grenze für Investitionen gemäss Art. 29 Abs. 2 FHG auf CHF 100‘000.00 festgesetzt

–       ein Gesuch der Stiftung Roth-Haus, Teufen, um einen Gemeindebeitrag behandelt

GK

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