Infos für Anlässe und erster Corona-Fall

05.03.2020 | Timo Züst
Corona
Im Eingangsbereich des Haus Unteres Gremm erwarten die Besucher Desinfektionsmittel und eine Corona-Infotafel. Foto: tiz Timo Züst Die News zum Coronavirus überschlagen sich. Nachdem der Bund gestern neue Empfehlungen bekanntgab, haben die Kantone heute ihre neuen Richtlinien publiziert. Das gilt auch für Ausserrhoden. Die TP fragt: Was bedeutet das für Veranstalter? Welche Rolle spielt die Gemeinde? Und wie ist eigentlich der Stand in den Heimen? Wichtigster Ansprechpartner für Veranstalterinnen und Veranstalter ist der Kanton. Er entscheidet, ob Anlässe durchgeführt werden oder nicht. Nach dem schweizweiten Veranstaltungsverbot für Anlässe mit über 1000 Besuchenden vom 28. Februar (bisher gültig bis 15. März), hat der Bundesrat die Gefährdungsstufe diese Woche von «Gelb» auf «Rot» erhöht. Gleichzeitig erhielten die Kantone genauere Richtlinien zum Umgang mit Veranstaltungen. Konkret: Ab über 150 Besuchenden muss eine Risikoabschätzung vorgenommen werden. Erst danach wird über die Durchführung befunden. Bei weniger Anwesenden entscheiden die Veranstalter selbständig. Die Leitplanken sind als Entscheidungshilfen für die Kantone gedacht. Heidi Hanselmann, Präsidentin der kantonalen Gesundheitsdirektoren (GDK), sprach am Mittwoch von einer «Empfehlung». Formular-Pflicht für Veranstalter Inzwischen hat sich das Amt für Gesundheit des Kantons Appenzell Ausserrhoden mit diesen Empfehlungen auseinandergesetzt. Das Resultat sind klare Weisungen. Nachzulesen auf der Kantons-Website. Kurz zusammengefasst: Für geplante Anlässe bei denen mehr als 150 aber weniger als 1000 Personen erwartet werden, müssen die Veranstalter ein entsprechendes Antragsformular ausfüllen. Auf Basis der so übermittelten Informationen nimmt der Kanton die von Bund geforderte Risikoabschätzung vor und entscheidet über die Durchführung. Für kleineren Anlässen (unter 150 Personen) ist die Risikoabschätzung freiwillig. Den Veranstaltern steht es frei, das Formular auszufüllen. Tun sie das, erhalten sie eine Einschätzung des kantonsärztlichen Dienstes. Sie soll die Organisatoren bei der Entscheidungsfindung unterstützen. Erster Fall in Ausserrhoden „Wie erwartet, hat das Coronavirus auch Appenzell Ausserrhoden erreicht“, das schreibt die Kantonskanzlei in einer aktuellen Mitteilung. Bei der Betroffenen handelt es sich um eine 50-jährige Frau aus dem Mittelland. Das Virus wurde durch einen Test im Spital Herisau nachgewiesen. Die Bestätigung durch das Referenzlabor in Genf steht noch aus. Angesteckt haben, soll sich die Frau bei einem Nachtessen ausserhalb des Kantons. Die Kanzlei schreibt weiter: «Der Patientin geht es den Umständen entsprechend gut. Sie zeigt geringe Symptome, die keine Hospitalisierung nötig machen. Sie gehört zudem keiner Risikogruppe an. Da es der gesundheitliche Zustand und die äusseren Umstände zulassen, kann sie – entsprechend den Richtlinien des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) – zuhause bleiben.» Auch die Familienangehörigen sind am Wohnort unter Quarantäne gestellt worden. Mindestens einmal am Tag sollen sie Kontakt zu einem Arzt haben. Das Verhalten der betroffenen Frau sei vorbildlich gewesen. Nach Auftreten der Symptome nahm sie erst telefonisch Kontakt mit dem Spital auf. Anschliessend wurde sie aufgeboten und unter den notwendigen Schutzvorkehrungen wurde die Probe entnommen. Die Quarantäne dauert mindestens zehn Tage. Vor Aufheben der Quarantäne muss die Patientin mindestens 48 Stunden symptomfrei sein. «An einem Strick ziehen» Doch auch wenn Bund und Kantone beim Coronavirus die ersten Ansprechpartner sind – an der Gemeinde geht das Virus nicht spurlos vorbei. «Wir haben diesbezüglich schon einige Anfragen erhalten und Gespräche geführt. Wir bleiben natürlich für viele die erste Adresse», sagt Gemeindepräsident Reto Altherr. Und seine Botschaft ist klar: Die Gemeinde steht voll und ganz hinter den Empfehlungen von Bund und Kantonen. «Wir müssen an einem Strick ziehen. Es ist wichtig, dass die Bevölkerung genaue und einheitliche Anweisungen erhält.» Für Reto Altherr ist es deshalb eine Erleichterung, dass der Kanton nun so klare Richtlinien publiziert hat. Das vereinfacht auch die Aufgabe der Gemeinde. Diese beschränkt sich zwar in den meisten Fällen auf Beratung und Weiterleitung. Aber im Hintergrund werden Vorbereitungen für allfällige weitere Massnahmen getroffen. Anders gesagt: Man bleibt ruhig, ist aber vorbereitet.

Nachgefragt bei der Heimleitung

Frau Ursina Moser (Gesamtleitung Heime Teufen), geben Sie Besuchenden und Bewohnenden derzeit die Hand? Nein, wir verzichten bei der Begrüssung – wie vom BAG empfohlen – auf das Händeschütteln. Das Coronavirus ist inzwischen in der Ostschweiz angekommen. Ich nehme an, Sie verfolgen die Berichterstattung? Selbstverständlich sind wir im stetigen Kontakt mit dem Amt für Gesundheit AR und dem BAG. Wir orientieren uns an den Empfehlungen und treffen somit laufend alle notwendigen Massnahmen zum Wohle und Schutz aller Beteiligten. Wie bei der «normalen Grippe» sind ältere und geschwächte Menschen auch von diesem Virus mehr gefährdet. Machen Sie sich Sorgen um die Bewohnenden? Der professionelle Umgang mit Infektionskrankheiten gehört zu unserem Berufsalltag und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind alle umfassend geschult und qualifiziert.  Um unsere Bewohnerinnen und Bewohner, und uns selbst zu schützen, befolgen wir die vom BAG empfohlenen, verstärkten Hygienemassnahmen und kommunizieren diese auch an unsere Besucherinnen und Besucher. Aber Besuche sind weiterhin erlaubt? Aktuell gibt es noch keinen Anlass für ein generelles Besuchsverbot in unseren Häusern. Gäste sind aber angehalten, nach Reisen in Gebiete mit bekannten Infektionen sowie bei Symptomen von einem Besuch abzusehen. Wir stehen in engem Kontakt mit unseren Ärzten und verfolgen die offiziellen Meldungen des Amtes für Gesundheit AR und des BAG. Geplante Veranstaltungen im Hause werden von uns geprüft. Wir behalten uns vor, Anlässe auch kurzfristig abzusagen. Sie haben bisher glücklicherweise keinen Corona-Fall festgestellt. Wie wäre eigentlich der Ablauf, falls bei einem der Bewohner Symptome festgestellt würden? Hätte das eine Quarantäne zur Folge? Ja. Wir würden eine Isolation der erkrankten Person gemäss Standard vornehmen. Sollte sich eine Infektion bestätigen, würden wir die Häuser für Besucherinnen und Besucher schliessen, bis sich die Situation wieder normalisiert hat. Information würden selbstverständlich zeitnah auch auf unserer Homepage publiziert. Mit den Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Angehörigen stehen wir in regelmässigem Kontakt.

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