Vorgehensvorschlag für die Planung der Ortsdurchfahrt

14.01.2016 | TPoscht online
wappen  teufen

Ortsdurchfahrt/Dorfgestaltung: Vorgehensvorschlag

An der öffentlichen Versammlung vom 23. September 2015 wurde angekündigt, dass der Ge­meinderat bezüglich Dorfgestaltung proaktiv vorgehen und das „Heft in die Hand“ nehmen möchte. Dazu hat das Planungsbüro Ernst Basler + Partner AG (EBP) einen Vorgehensvorschlag ausgearbeitet.

Der Kanton und die Appenzeller Bahnen (AB) beschäfti­gen sich derzeit mit der Organisation für die anstehenden Projektierungsar­beiten der Doppelspur durch das Dorfzentrum von Teufen. Mit den Bauarbeiten im Dorfzentrum kann nach Abschluss der Bauarbeiten an der neuen Durchmesserlinie – voraussichtlich Ende 2018 – begonnen werden. Die Gemeinde möchte die Zeit bis zum Start dieser Arbeiten aber schon nutzen, ihre Vorstellungen zum künftigen Dorfzentrum zu konkretisieren und gleichzeitig an den erfolgreichen Prozess aus dem Jahr 2014 anknüpfen und den Dialog mit den Betroffenen und Beteiligten weiterführen.

Übergeordnetes Ziel der Gemeinde mit der Doppelspur der AB durch das Ortszentrum von Teufen ist der Erhalt resp. die Stärkung der Geschäfte und Gewerbebetriebe im Dorfzentrum sowie eines belebten und für alle Dorfbewohner attraktiven resp. lebenswertes Zentrums.

Der Gemeinderat möchte eigene Visionen zur künftigen Funktion des Dorf­zentrums Teufen entwickeln. Dazu ist im ersten Schritt ein breiter Konsens zwischen den betroffenen Grundeigentümern, wichtigen lokalen Akteuren und der Gemeinde anzustre­ben. Eine gemeinsam entwickelte, auf kommunaler Ebene von allen getra­gene Vorstellung für die Entwicklung und Gestaltung des Dorfzentrums er­möglicht im zweiten Schritt eine starke Haltung gegenüber dem Kanton und den Appenzeller Bahnen und vereinfacht auch die spätere Umsetzung.

Neue Teufner Bürger

Gesuchsteller/innen reichen beim kantonalen Amt für Gesellschaft, Herisau, das Gesuch um Einbürgerung ein. Der Kanton prüft das Gesuch und überweist die Unterlagen an den Gemeinderat zur Weiterbearbeitung.

Die Aufgabe des Gemeinderates als Einbürgerungsorgan besteht darin, zu verifizieren, ob die Voraussetzungen der Integration und der genügenden Deutschkenntnisse erfüllt sind. Entsprechend lädt er den Gesuchsteller zu einem Einbürgerungsgespräch vor. Unter dem Vorbehalt der Erteilung des Schweizer- und Kantonsbürgerrechts hat der Gemeinderat an der letzten Sitzung an Niels und Anja Degen mit ihren Töchtern Selma und Emma, Stofelweid 4, Teufen, sowie an Angelika Buitendijk, alte Haslenstrasse 29, Teufen, das Gemeindebürgerrecht erteilt.

Der Gemeinderat gratuliert den Gesuchstellern und hat die Unterlagen nun dem Bund zur Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung weitergeleitet.

Neues Hundegesetz seit 1. Januar 2016

Die Regierung hat per 1. Januar 2016 das neue Hundegesetz in Kraft gesetzt und die bisherige Verordnung vom 27. April 1969 aufgehoben.

Für Hundehalter ist vor allem Art. 8 (Leinen- und Maulkorbpflicht) zu beachten. Demnach müssen Hunde unter anderem an der Leine geführt werden:

– auf Schulanlagen, öffentlich zugänglichen Spiel- und Sportplätzen sowie in öffentlich zugänglichen Parkanlagen;
– in öffentlichen Gebäuden;
– in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen;
– beim Betreten von Weiden, auf denen sich Nutztiere aufhalten;

Hunde müssen einen Maulkorb tragen, wenn sie bissig sind oder auf behördliche Anordnung im Einzelfall.

Ab dem 4. Januar 2016 müssen sich Hundehalterinnen und –halter, welche zum ersten Mal einen Hund halten wollen (Ersthundehalter) und im Kanton Appenzell Ausserrhoden wohnhaft sind, für die Registrierung in der Hundedatenbank „AMICUS“ beim Kantonalen Veterinäramt in Herisau melden.

 

Baukostenabrechnung Neubau Photovoltaikanlage Doppelkindergarten Niederteufen

In der Investitionsrechnung 2015 war für den Neubau einer Photovoltaikanlage ein Betrag von CHF 100’000.00 vorgesehen. Mit Beschluss vom 05.05.2015 wurde vom Gemeinderat CHF 85’000.00 für den Bau einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Doppelkindergarten Niederteufen freigegeben.

Die Photovoltaikanlage ist am 19. August 2015 planmässig in Betrieb genommen worden. Der produzierte Strom aus der Photovoltaikanlage wird ins Stromnetz eingespeist.

Der Kostenvoranschlag konnten eingehalten werden und die Baukosten liegen aufgrund sehr guter An­gebote deutlich unter dem freigegebenen Investitionskredit.

Der Gemeinderat hat die Baukostenabrechnung des Hochbauamtes genehmigt; sie zeigt folgendes Ergebnis:

Investitionskredit   CHF      85’000.00

Baukosten Brutto    CHF      55’444.90 CHF  ( -29’555.10,  -34.77%)

Baukosten Netto      CHF      38’092.10 CHF  (-46’907.90,  -55.18%

Die Anlage ist bei swissgrid angemeldet für die Einmalvergütung; diese beläuft sich auf CHF 17‘352.80 und befindet sich allerdings noch auf der Warteliste für die Auszahlungen.

Baukostenabrechnung Ausserbetriebnahme Sanitätshilfsstelle Rüti

Die Gemeinde Teufen verfügt über genügend vollwertige Schutzplätze und hat deshalb die geschützte Unterkunft für Partnerorganisationen (GUP), Sanitätshilfsstelle Rüti in Niederteufen, ausser Betrieb ge­nommen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz hat der Aufhebung 2012 zugestimmt und die Arbeiten finanziell unterstützt.

Die Arbeiten zur Ausserbetriebnahme wurden im 2013 ausgeführt und abgeschlossen. Der frei gewordene Raum wird als Lagermöglichkeit für gemeindeeigene Betriebe und die Feuerwehr genutzt. Um die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Lagerräume zu verbessern, wurden verschiedene bauliche Massnahmen getroffen.

Die Bundesbeiträge sind nach Arbeitsabschluss etwas tiefer ausgefallen als erwartet, zudem haben sich einige bauliche Zusatzarbeiten im Bereich der Zufahrt ergeben. Infolgedessen wurde der Kostenvoran­schlag leicht überschritten.

Der Gemeinderat hat die Baukostenabrechnung des Hochbauamtes genehmigt; sie zeigt folgendes Ergebnis:

Investitionskredit CHF 90’000.00

Baukosten              CHF 101`511.50  (CHF +11`511.50, + 12.79 %)

 

Baukostenabrechnung Haltestelle Niederteufen

In der Investitionsrechnung 2011 war für den Neubau der Haltestelle Niederteufen mit WC-Anlage und Bancomat ein Betrag von  CHF 280`000.00 vorgesehen. Der Gemeinderat hat den Investitionskredit am 8. Februar 2011 frei­gegeben.

Die Realisierung des Projektes hat sich aufgrund aufwändiger und zeitraubender Abklärungen mit Bahn, Kanton und Dritten, sowie aufgrund von Einsprachen stark in die Länge gezogen. Die Ausführungsarbeiten konnten infolgedessen erst im Jahr 2013 in Angriff genommen werden. Die Inbetriebnahme der Haltestelle erfolgte nach nur zwei monatiger Bauzeit am 14. Juni 2013.

Obwohl seitens der Appenzeller Bahnen noch Pendenzen bestehen wie z.B. die Infostelen, kann das Bau­werk von Seiten der Gemeinde als fertiggestellt betrachtet werden.

Der Gemeinderat hat die Baukostenabrechnung des Hochbauamtes mit Brutto-Baukosten von CHF 280‘181.90 genehmigt; die Bauabrechnung sieht wie folgt aus:

Investitionskredit  CHF 280’000.00

Baukosten               CHF  280’181.90  (+0.065%)

Beteiligung Bank  CHF    23’800.00

Beteiligung Bahn   CHF   31’000.00

Baukosten Netto    CHF 225’381.90

Minderkosten         CHF  -54’618.10, -19.5%

 

Baukostenabrechnung Abwasserauftrennung Vorderhaus

Der Gemeinderat bewilligte an seiner Sitzung vom 26. Juni 2012 einen Rahmenkredit in der Höhe von CHF 490‘000 für die 6. Etappe der Abwasserauftrennung im Vorderhaus.

Die Wasserversorgung Teufen erneuerte ab August 2012 parallel zum Bau der Abwasserleitungen die Wasserversorgungsleitung in der Vorderhausstrasse.

Das obliegende Gebiet wurde zu einem grossen Teil bereits zum Trennsystem umgebaut. Die Ablei­tung im Planungsgebiet erfolgte jedoch nach wie vor im Mischsystem. Der Schadenkataster des GEP wies zahlreiche Mängel als mittelfristig zu sanieren aus. Aktuelle Kanal-TV-Untersuchungen bestätigten die früher festgestellten Schäden. Der Zustand der Leitungen sowie das zu realisierende Trennsystem erforderte eine Sanierung.

Um das Gebiet künftig vollumfänglich im Trennsystem zu entwässern war die Erstellung von separaten Sammelleitungen für Schmutz- und Regenabwasser vorgesehen.

Der Gemeinderat hat die vorstehende Gesamtabrechnung an der letzten Sitzung genehmigt:

baukosten abwasser vorderhaus

Der deutliche Besserabschluss von 22 % ist verschiedenen Ursachen geschuldet:

·           Günstige Vergaben der Bauarbeiten
·           Grösstenteils gute Witterungsbedingungen
·           Nutzung von Synergien mit der Wasserversorgung

 

Wasserversorgung; diverse Bauabrechnungen

1. Ersatz Lösch- und Versorgungsleitung Büelstrasse

Mit Beschluss vom 24. März 2015 bewilligte der Gemeinderat den Kredit für den Ersatz der Lösch- und Versorgungsleitung Büelstrasse für CHF 122‘500.

Die Wasserversorgung hat ihre Versorgungsleitung Duktil Guss d125mm aus dem Jahre 1972 auf einer Länge von 190m durch eine PE- 160/130.8 PN16 ersetzt. Die neue Leitung wurde im PF – Steckmuffen­verfahren verlegt und installiert. Der Vorteil liegt darin, dass in Kurzabschnitten die Strasse jeweils für eine Überfahrt sofort wieder freigegeben werden konnten. Die Ausführungsarbeiten begannen am 7.April und dauerten 8 Wochen.

Der Gemeinderat hat die vorstehende Bauabrechnung an der letzten Sitzung mit Minderkosten von 21 % genehmigt:
versorgungsleitung bueelstrasse
2. Ersatz Lösch- und Versorgungsleitung Zeughausstrasse

Mit Beschluss vom 24. März 2015 bewilligte der Gemeinderat einen Kredit über CHF 271’000 für den Ersatz der Lösch- und Versorgungsleitung in der Zeug­hausstrasse.

Die Leitung in unterschiedlichster Materialisierung wurde auf einer Länge von 730 m ersetzt. Ein Teil davon liegt vollständig im Strassenbereich. Der Leitungsbau mit teilweiser neuer Linienführung im östli­chen- und im mittleren Abschnitt konnte gemäss Vorprojekt ausgeführt und umgesetzt werden.

Durch die sehr gute Vorbereitung und die frühzeitige Information und Koordination mit der Heimleitung Lindenhügel, der Schulleitung, den Anstössern und Strassenbenützern kann das Projekt 13% unter dem beantragten Kredit abgeschlossen werden.

Der Gemeinderat hat die vorstehende Bauabrechnung an der letzten Sitzung mit Minderkosten von 13 % genehmigt:
abrechnung zeughausstrasse

 

3. Ersatz Versorgungsleitung mit neuem Ringschluss Battenhusstrasse

Mit Beschluss vom 24. März 2015 bewilligte der Gemeinderat einen Kredit von CHF 135’500 für den Ersatz der Lösch- und Versorgungsleitung mit neuem Ringschluss in der Battenhusstrasse.

Die im unteren Teil bestehende Duktil Gussleitung Ø125 Baujahr 1980 von ca. 60 m Länge wurde auf der ganzen Länge durch eine neue PE- Leitung Ø160/130.8 PN 16 ersetzt. In der Fortsetzung wurde der neue Ringschluss ca. 190 m PE- Leitung Ø160/130.8 PN16 Richtung Battenhaus erstellt. Allerdings mussten die vom kant. Tiefbauamt auferlegten Sperrzonen beachtet und daher die Strasse zweimal ge­quert werden. Mit dem entsprechenden Landbesitzer konnten zwei neue Hydrantenstandorte vereinbart werden, was den Brandschutz wesentlich verbessert.

Der Gemeinderat hat die vorstehende Bauabrechnung an der letzten Sitzung mit Minderkosten von 20 % genehmigt:

abrechnung battenhusstrasse
Teilersatz Betriebsleitsystem der Wasserversorgung

Die Wasserversorgung Teufen muss in allen Aussenanlagen (Messschächte, Aufbereitungsanlagen, Pump­werke, Reservoire) eine Teilerneuerung des Datenübertragungssystems vornehmen.

Das heutige Betriebs- und Prozessleitsystem der Wasserversorgung Teufen wurde im Jahr 2004 in Be­trieb genommen. Unterdessen hat der Hersteller bereits die Hardware-Komponenten „abgekündigt“, d.h. es sind keine Ersatzteile mehr lieferbar. Das System ist funktional nicht mehr erweiterbar und ein weiterer Support und Service sind nur noch bedingt möglich.

Aufgrund der zentralen Bedeutung der automatischen Steuerung, Überwachung und Alarmierung der Anlagen ist ein rechtzeitiger Ersatz des Systems unabdingbar. Im aktuell nachgeführten Investitions- und Werterhaltungsprogramm der Wasserversorgung Teufen sind deshalb der Ersatz Betriebsleitsystem / EMSRL-Installationen im Jahr 2016 vorgesehen. Die Wasserversorgung hat einen Kredit von CHF 323‘000.00 in der Investitionsrechnung 2016 eingesetzt.

An der letzten Sitzung hat der Gemeinderat der Freigabe des Kredits zu Lasten der Spezialfinanzierung der Wasserversorgung zugestimmt.

 

Der Gemeinderat hat ausserdem…

–        der Verlegung eines öffentlichen Fussweges an der Steinerstrasse 23, Niederteufen, zugestimmt

–        das Grundlagenkonzept des IKS (Internen Kontrollsystems) sowie das Kontrollumfeld genehmigt

 

Infos aus der Verwaltung
Am 31. Dezember 2015 zählte die Einwohnerkontrolle 6‘182 Einwohner/innen. Dies ist gegenüber Ende November 2015 eine Zunahme von 14 Personen. Insgesamt sind seit dem 1.1.2015 (6‘127) 55 Personen zugezogen. Das ergibt ein Bevölkerungswachstum von 0,9 %; im Leitbild geht der Gemeinderat von einem Wachstum von jährlich 0,5 % aus. GK

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