Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

27.07.2018 | TPoscht online
Sonderwoche Wald (11)
Wegen der anhaltenden Trockenheit darf im Wald oder in dessen Nähe kein Feuer entfacht und auch kein Feuerwerk gezündet werden. Archivbild: TP

Die derzeit herrschende Trockenheit hat in vielen Gebieten der Schweiz zu einer hohen Waldbrandgefahr geführt. Auch in Appenzell Ausserrhoden erhöht sich die Waldbrandgefahr stetig. Das kantonale Waldgesetz verbietet das Entfachen von Feuern im Wald und in Waldesnähe.
In den vergangenen sieben Tagen sind im Gebiet des Kantons Appenzell Ausserrhoden zwischen acht und 21 Liter pro Quadratmeter Regen gefallen. Diese Regenmenge hat die ansteigende Trockenheit in den Wäldern etwas gebremst. Zurzeit herrscht eine mässige bis erhebliche Waldbrandgefahr, die an exponierten Stellen aber auch hoch sein kann. Laut den Wettervorhersagen wird das schöne und heisse Sommerwetter andauern. Die Waldbrandsituation wird sich deshalb rasch verschärfen. Das Amt für Wald und Raum geht davon aus, dass die Gefahr eines Brandausbruchs im Wald über das kommende Wochenende und am 1. August zunehmend grösser wird.

Feuer jeglicher Art verboten

Das Amt für Raum und Wald macht die Bevölkerung auf die Gefährlichkeit der Situation aufmerksam und weist darauf hin, dass laut Waldgesetz das Entfachen von Feuern jeglicher Art im Wald und in Waldesnähe verboten ist. Die derzeit herrschende Trockenheit lässt keine Ausnahmen zu. Bereits das Entfachen von kleinen Feuern – auch an bewilligten Grillstellen – im Wald und im Bereich von 200 Metern zum nächsten Waldrand ist momentan verboten. Das Feuerverbot in diesen Gebieten umfasst auch das Abbrennen von Feuerwerk und das Steigenlassen von Himmelslaternen. Die gegenwärtige Lage kann erst durch eine intensive Regenphase von mehreren Tagen entspannt werden. Das absolute Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wird deshalb auch über den 1. August hinaus gelten.

Das Amt für Raum und Wald appelliert an die Selbstverantwortung der Bevölkerung im Umgang mit Feuer, Feuerwerk und Himmelslaternen, in diesen Tagen generell äusserst vorsichtig zu sein. Bei Feuerstellen oder Gartengrillanlagen muss das Feuer ständig beobachtet werden und darf nur in gelöschtem Zustand verlassen werden. Erwachsene werden zudem gebeten, darauf zu achten, dass Kinder nicht mit Feuer hantieren.

Das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe – d.h. im Bereich von 200 Metern zum nächsten Waldrand – beinhaltet folgende Massnahmen:

·         Keine Feuer entfachen

·         Kein Feuerwerk abfeuern

·         Keine Himmelslaternen steigen lassen

·         Keine 1. August-Feuer abbrennen

·         Keine Streichhölzer oder Raucherwaren wegwerfen

·         Kein Schlagabraum verbrennen

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