Am 25. Auguste hatte der Kantonsrat der neuen Verfassung in zweiter Lesung mit 64 Ja- und einer Nein-Stimme deutlich zugestimmt – und die Vorlage damit zuhanden der Bevölkerung verabschiedet. Diese entscheidet nun am 30. November über die totalrevidierte Verfassung auf Basis derjenigen von 1995.
Dabei werden den Ausserrhoderinnen und Ausserrhoder zwei Fragen gestellt: Wollen Sie die neue Kantonsverfassung annehmen (A)? Und: Wollen Sie das Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene annehmen (B)? Ein «Nein» als Antwort auf die zweite Frage hat dabei keinen Einfluss auf die Annahme der neuen Verfassung als Ganzes. Auch wichtig – das wurde am Dienstagabend im Lindensaal ebenfalls mehrfach betont –: Es handelt sich um ein «aktives» und kein «passives» Stimmrecht. Ausländische Bürgerinnen und Bürger dürften zwar wählen und abstimmen, sie könnten aber nicht in kantonale Ämter gewählt werden. Etwas anders sieht es auf kommunaler Ebene aus. Hier wäre auch die Wahl in ein Amt möglich. Übrigens: Teufen kennt bereits ein kommunales Stimmrecht für Ausländer. Seit dem 26. November 2023 dürfen hier ausländische Bürgerinnen und Bürger an die Urne, sofern sie mindestens 10 Jahr im Land und 5 Jahre im Kanton gelebt haben. Grundlage dafür ist die neue Gemeindeordnung, die seit dem 1. Juni 2023 in Kraft ist.
Rund 70 Personen kamen am Dienstagabend in den Lindensaal. Sie erwartete eine ausgewogene und informative Veranstaltung. Während alle politischen Vertreterinnen und Vertreter die Verfassung als Ganzes und das Ausländerstimmrecht klar unterstützten, sprachen sich die SVP-Vertreter gegen die Annahme der Zusatzfrage aus.











