Impfungen sind aufgegleist

12.01.2021 | Timo Züst
Regionales Impfzentrum
Die kantonalen Impfzentren sind bereit. Foto: zVg Ab heute können sich impfwillige Ausserrhoderinnen und Ausserrhoder online für eine Impfung registrieren. In der ersten Woche sollen sich nur Personen über 75 Jahre und Personen aus der höchsten Risikogruppe melden. Entsprechend der vom Bund festgelegten Reihenfolge nimmt das Impfmanagement Kontakt mit den registrierten Personen auf und bietet einen Impftermin an. Bestimmend dabei sind Alter und Risikofaktoren. Das schreibt der Kanton in einer Medienmitteilung. Die erste Gruppe der über 75-jährigen Personen und weitere, die nach Einschätzung ihres Arztes der höchsten Risikogruppe angehören, können sich ab dem 19. Januar 2021 in einem Impfzentrun impfen lassen. Sobald der Impfstoff Moderna in der Schweiz zugelassen und im Kanton verfügbar ist, werden Impfungen auch in Arztpraxen möglich.

Die Registrierung

Für die Registrierung zur Impfung gibt es drei Möglichkeiten:
  • Anmeldung online über die eigens eingerichtete Website: ar.impfung-covid.ch
  • Per Telefon über die kantonale Hotline: 071 353 67 97 (es ist mit Wartezeiten zu rechnen)
  • Per Telefon beim Hausarzt
Wichtig: Für eine Impfung muss vorgängig eine Registrierung erfolgen und ein Termin vereinbart werden! Die Versicherungsnummer und die Mobiltelefonnummer sind zwingend anzugeben. Spitäler sind keine Anlaufstellen für eine Impfung. Personen, die sich nicht persönlich anmelden können, erhalten Unterstützung durch Angehörige oder betreuende Personen der Spitex oder Pro Senectute.
Die Registrierung für eine COVID-19-Impfung kann online über eine eigens eingerichtete Website erfolgen. Bei der Registrierung müssen Impfwillige Fragen, z.B. zum Alter oder zu bestehenden gesundheitlichen Risiken beantworten. Entsprechend diesen Angaben werden die Impfwilligen einer Gruppe zugeteilt. Sobald die entsprechende Gruppe für die Impfung an der Reihe ist, erhalten die registrierten Personen zwei Impftermine. Ab dem 19. Januar 2021 können sich Personen impfen lassen, die älter als 75 Jahre sind oder zur höchsten Risikogruppe gehören. Geimpft wird in den beiden Impfzentren in Herisau und Heiden. Sobald der Moderna-Impfstoff zugelassen und im Kanton verfügbar wird, können sich Personen gemäss ihrer Priorisierung auch in 25 hausärztlichen Praxen im Kanton impfen lassen. Voraussetzung für eine Impfung ist eine vorhergehende Registrierung und ein zugeteilter Termin. Es werden keine spontanen Impfungen gemacht. Spitäler sind keine Anlaufstellen für eine Impfung. Die Reihenfolge, in der geimpft wird, wurde durch die Eidgenössische Kommission für Impffragen festgelegt:
  • Zielgruppe 1: Besonders gefährdete Personen (ohne schwangere Frauen)
  • Zielgruppe 2: Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt / Betreuungspersonal von besonders gefährdeten Personen
  • Zielgruppe 3: Enge Kontakte (Haushaltsmitglieder, betreuende Angehörige) von besonders gefährdeten Personen
  • Zielgruppe 4: Personen in Gemeinschaftseinrichtungen mit erhöhtem Infektions- und Ausbruchsrisiko (z.B. Behindertenheime)
  • Zielgruppe 5: Alle anderen erwachsenen Personen.
Da zum Impfstart nur eine begrenzte Anzahl Impfdosen verfügbar ist, wurde in der Zielgruppe 1 durch das Bundesamt für Gesundheit eine weitere Priorisierung vorgenommen. Auch diese ist massgebend für das Vorgehen. In Appenzell Ausserrhoden wurden in der vergangenen Woche alle impfwilligen Bewohnerinnen und Bewohner (rund 67 %) von Alters- und Pflegeheimen geimpft. Ab dem 19. Januar 2021 können sich nun alle Personen ab 75 Jahren impfen lassen. Dies betrifft rund 4‘200 Menschen in Appenzell Ausserrhoden. Die impfwilligen Personen in dieser Kategorie sollten sich registrieren. Ab dem 19. Januar 2021 plant der KFS wöchentlich über 1000 Personen in den beiden Impfzentren zu impfen. Chronisch Kranke mit höchstem Risiko werden ebenfalls geimpft, unabhängig von ihrem Alter. Diese Personengruppe wird direkt von den zuständigen Hausärzten kontaktiert oder kontaktiert diese selbst. Entsprechend den gelieferten Impfstoffmengen wird sich die nächste Gruppe der 65- bis 74-jährigen Personen voraussichtlich ab Mitte Februar impfen lassen können, die Gruppe der chronisch Kranken folgt dann ab ca. Mitte April. Alle anderen Personen können zu einem späteren Zeitpunkt geimpft werden. Um eine Überlastung des Impfmanagements in den ersten Tagen zu vermeiden, werden diese Personengruppen gebeten, sich erst ab Februar zu registrieren. Da heute nur mit Blick auf die nahe Zukunft vorhergesagt werden kann, wie viel Impfstoffe dem Kanton zur Verfügung stehen, lassen sich noch keine genaueren Zeitangaben für die später folgenden Impfgruppen machen. Auch ist unklar, wann weitere Impfstoffe in der Schweiz zugelassen werden. Stehen diese dereinst in genügender Menge zur Verfügung, ist der Kanton vorbereitet, die Anzahl Impfungen kurzfristig zu erhöhen. Der Kanton informiert deshalb laufend darüber, welche Personengruppe sich als nächstes impfen lassen kann.  

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