Der Kanton plant, beim Ausbildungszentrum Bächli ein Provisorium für Auto- und Motorradprüfungen einzurichten. Foto: tiz
Der Kanton hat ein Problem. Sein Vertrag mit dem Nachbar St. Gallen läuft Ende Jahr aus. Bis dahin muss ein neuer Ort für Auto- und Motorradprüfungen gefunden werden. Ins Auge gefasst hat die Regierung dafür das Ausbildungszentrum Bächli. Nach dem Bekanntwerden der Pläne im August gingen aber Einsprachen ein. Während das Verfahren noch läuft, lancieren die Anwohnenden nun auch eine Petition.
«Uns hat ein klares Konzept gefehlt. Der Kanton hat keine echte Lösung für den Mehrverkehr präsentiert. Deshalb ziehen wir die Einsprache nicht zurück.» Florence Croizier war am 2. November bei der Verhandlung dabei. Sie ist Teil der Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft Bächli, die eine der sechs Einsprachen eingereicht hat. Die Anwohnenden wehren sich damit gegen die Pläne des Kantons, auf dem Areal des Ausbildungszentrum Bächli ein Provisorium für Auto- und Motorradprüfungen einzurichten. Pro Jahr würden rund 1400 praktische Auto- und 400 Motorradführerprüfungen (April bis Oktober) durchgeführt. Da das Areals weiterhin auch durch die Feuerwehr Teufen Bühler Gais genutzt würde, könnten nicht jeden Tag Prüfungen stattfinden. Zivilschutz und Militär wären im Bächli dann nicht mehr anzutreffen. Die Regierung geht von einer Betriebsdauer von sieben Jahren aus. Bis dahin soll eine neue kantonale Prüfungshalle realisiert werden. Mehr dazu lesen Sie hier. Die Anwohnenden stören sich einerseits an der für sie gefühlten «Hau-Ruck-Übung» und insbesondere am zu erwartenden Mehrverkehr. «Das widerspricht doch den Labels, die sich Teufen selbst gegeben hat: Engergiestadt, Kinderfreundliche Gemeinde etc., und der Grundidee, den Verkehr im Dorf und in den Quartieren zu reduzieren», sagt Florence Croizier. Ihre Argumente bleiben seit September die gleichen. Noch hat die Teufner Baubewilligungskommission nicht über die Einsprachen entschieden. Der Kanton hofft aber nach wie vor, bald mit dem Bau beginnen zu können.
Aufschiebung verhindern
Das Verfahren läuft noch. Bei der Baubewilligungsbehörde in Teufen kann man zum konkreten Fall Bächli deshalb nichts sagen. Aber der Ablauf entspricht einem klassischen Baugesuch: Über die bis zur Eingabefrist (7. September) eingegangenen Einsprachen befindet in erster Instanz die Baubewilligungskommission. Sind die Einsprecher mit deren Entscheidung nicht einverstanden, können sie das Rechtsmittel (Rekurs) ergreifen. Anschliessend beschäftigt sich das Departement Bau und Volkswirtschaft als Rekursinstanz mit dem Anliegen der Anwohnenden. Nächste Instanz wäre dann das Obergericht. Bisher kam es im Fall Bächli noch zu keinem Entscheid – lediglich die Einsprache-Verhandlung wurde Anfang November durchgeführt. Da der Kanton allerdings unter Zeitdruck steht, hat er bei der Gemeinde bzw. der Baubewilligungsbehörde bereits den verfahrensrechtlichen Antrag auf Entzug der aufschiebenden Wirkung gestellt. Ziel dieses Antrags: Der Kanton will die Prüfstelle bereits einrichten bzw. bauen dürfen, auch wenn das Rekurs-Verfahren noch hängig ist. Gibt die Teufner Baubewilligungskommission dem Antrag statt, ist das möglich. Der Kanton müsste die Prüfstelle später allerdings zurückbauen, falls die Einsprecher in nächster Instanz vor dem Departement Bau und Volkswirtschaft Recht erhielten. Über Antrag, Baugesuch und Einsprachen wird die Kommission an der gleichen Sitzung beraten.
Wie sind die Zuständigkeiten?
Antwort gibt Gemeindepräsident Reto Altherr.
Das Provisorium für Führerprüfungen ist aktuell bei verschiedenen Gemeindegremien Thema. Dies einerseits bei der Baubewilligungskommission im baurechtlichen Verfahren, dessen Ablauf vorgängig detailliert beschrieben ist. Die Baubewilligungskommission ist zuständig für die erstinstanzliche Bearbeitung von Baugesuchen. Dies erfolgt im Rahmen der baurechtlichen Bestimmungen. Der Gemeinderat kann und darf nicht involviert sein, weil der Baubewilligungsbehörde einerseits abschliessende Befugnisse zukommen und weil der Gemeinderat bei Gesuchen, welche keine kantonalen Teilverfügungen erfordern, wiederum als Rekursinstanz eingesetzt ist. Beim vorliegenden Gesuch würden Rekurse direkt beim zuständigen kantonalen Departement behandelt. Mit anderen Worten: Auf das Bewilligungsverfahren hat der Gemeinderat in jedem Fall keinen Einfluss.
Beim Gemeinderat sind andererseits mehrere Schreiben von besorgten Anwohnerinnen und Anwohnern eingegangen, in welchen vor allem die fehlende Eignung des Standortes thematisiert wird. Der Gemeinderat hat eine Delegation für eine persönliche Anhörung eingeladen. Die Möglichkeit Einfluss zu nehmen, ist nur auf politischer Ebene gegeben, nicht aber im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens.
Petition lanciert
Wie der Kanton sind auch die Anwohnenden in Wartestellung. Tatenlos wollen sie diese Zeit allerdings nicht verstreichen lassen. Stattdessen lancieren sie eine Petition. Der Gemeinderat wird darin aufgefordert, ein allgemeines Nutzungskonzept für das Areal Bächli auszuarbeiten. «Das wäre schon lange fällig. Die geplante Prüfstelle gibt nun sozusagen den Ausschlag dazu», sagt Florence Croizier. Sie ist Teil des dreiköpfigen Petitionskomitees und nimmt die ausgefüllten Unterschriftbögen entgegen. Die Sammlung dauert noch bis zum 20. Dezember. Konkret wird der Gemeinderat gebeten, sich mit der kurz-, mittel- und langfristigen Nutzung des Areals Bächli auseinanderzusetzen; gemeinsam mit dem Eigentümer (Kanton) Zukunftszenarien zu entwickeln, die mit der gemeinde-politischen Agenda vereinbar sind; diese Ansätze der Bevölkerung zur Mitwirkung zur präsentieren und den Kanton schliesslich «freundlich aber bestimmt» über den Plan zu informieren. «Es ist schwierig abzuschätzen, wie viele Unterschriften in dieser sehr kurzen Zeit zusammenkommen. Aber wir werden die Petition so oder so einreichen. Ein Areal wie das Bächli an so zentraler Lage im Dorf hat es verdient, dass dafür ein nachhaltiges Entwicklungskonzept erarbeitet wird», Florence Croizier. tiz