Bundesgericht lehnt Beschwerde ab

05.01.2022 | Timo Züst
Zug

Im Mai wird Teufen über die Tunnel-Initiative abstimmen. Foto: Archiv

Vor knapp zwei Jahren, am 14. Januar 2020, hatte der Teufner Gemeinderat das Zustandekommen der ersten Initiative der IG Tüüfner Engpass festgestellt: die 799 gültigen Unterschriften waren genug. Ziel der IG war eine Abstimmung über die Doppelspur. Bei der materiellen Prüfung wurde die Initiative dann aber für ungültig erklärt. Diesen Entscheid zog die IG weiter bis vor Bundesgericht. Nun liegt dessen Entscheid vor: Es tritt nicht auf die Beschwerde ein.

Das Bundesgericht befasste sich insbesondere mit den Fragen, ob die Ungültigkeitserklärung des Gemeinderats der IG Tüüfner Engpass in angemessener Form eröffnet wurde und ob die Beschwerdefristen angemessen waren. Das Gericht kommt in seiner verhältnismässig kurzen und nüchternen Analyse zum Schluss, dass die Argumente der Beschwerdeführerin, sprich der IG, nicht greifen bzw. das Vorgehen des Teufner Gemeinderates nicht rechtswidrig war. Die Beschwerde wird deshalb abgewiesen.

Aber: Die IG Tüüfner Engpass hat noch ein weiteres Eisen im Feuer. Ihre zweite Initiative für eine Abstimmung über einen eispurigen Bahntunnel zwischen Bahnhof und Stofel wurde für gültig erklärt. Teufen soll im Mai darüber abstimmen. Mehr dazu lesen Sie hier (Interview Gemeindepräsident) und hier (Interview IG Tüüfner Engpass).

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