Gemeinderätliche Kommissionen: Rücktritte

06.04.2025 | Gemeinde

Gemäss den Bestimmungen der Gemeindeordnung haben Mitglieder von Kommissionen ihren Rücktritt mindestens 8 Wochen vor Ablauf eines Amtsjahres schriftlich bekannt zu geben; das heisst der Rücktritt war bis spätestens 31. März 2025 der Gemeindekanzlei einzureichen. Der Gemeinderat dankt den Zurücktretenden bereits heute für die geleisteten Dienste und ihrem grossen Einsatz für die Öffentlichkeit.

Die politischen Gruppierungen werden eingeladen, der Gemeindekanzlei bis Freitag, 9. Mai 2025, Personen mitzuteilen, die bereit sind, in folgenden Kommissionen mitzuarbeiten:

  • Planungskommission (1 Mitglied)
  • Kulturkommission (1 Mitglied)
  • Kommission Jugend und Freizeit (2 Mitglieder, wovon l Mitglied den kulturell tätigen Vereinen vorenthalten ist)
  • Schulkommission (1 Mitglied)

Interessierte ohne Zugehörigkeit zu einer solchen Gruppierung können ihr Interesse direkt der Gemeindekanzlei (Gemeindeschreiber Marcel Aeple, E-Mail: marcel.aeple@teufen.ar.ch) mitteilen.

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