Eine Frage an den Gemeinderat

13.05.2017 | TPoscht online
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Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident

Sehr geehrte Damen Gemeinderätinnen

Sehr geehrte Herren Gemeinderäte

 

In Ihrer Medienmitteilung vom 11.05. 2017 schreiben Sie, dass es «rechtlich unzulässig» sei, bei einem allfälligen Ja zum Kurztunnel den Langtunnel wieder ins Spiel zu bringen. Sie unterlassen es jedoch auszuführen, auf welche rechtliche Grundlage Sie sich berufen, die es Ihnen verbietet, im Sinne einer Wiedererwägung auf einen Entscheid zurückzukommen, der – wie wir heute wissen – aufgrund von unzutreffenden Informationen gefällt wurde. Deshalb meine Frage: Gibt es einen Gesetzesartikel oder ein juristisches Gutachten oder etwas Vergleichbares, auf das Sie sich bei Ihrem Entscheid abgestützt haben? Wenn ja, worum handelt es sich dabei? Welches ist der genaue Wortlaut? Wenn nein, dann wäre Ihre Medienmitteilung insofern irreführend, als dass es sich dabei nicht um eine juristisch ausgerichtete Argumentation handelt, sondern um den Ausdruck einer politischen Haltung, so etwa im Sinne von «Wir wollen einfach nicht. Punkt!» Das würde die Sachlage natürlich grundsätzlich anders aussehen lassen.

 

Freundliche Grüsse

Stephan Nänny

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