Corona und Strassen

05.05.2020 | TPoscht online
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Coronavirus; Massnahmen

Erneut bildeten die Massnahmen rund um das Coronavirus einen Sitzungsschwerpunkt. Im Vordergrund stand dabei die bevorstehende Umsetzung der erwarteten Lockerungen durch Gemeindeführungsstab, Schule, Heime und Verwaltung.  Der Bundesrat hat an seiner Medienkonferenz vom 29. April 2020 zahlreiche Lockerungen in Bezug auf die ausserordentliche Lage Coronavirus bekannt gegeben.

Ab dem 11. Mai 2020;

– dürfen Läden, Restaurants, Märkte, Museen und Bibliotheken wieder öffnen;

– darf der Unterricht in Primar- und Sekundarschulen wieder vor Ort erfolgen, wo-bei die Kantone mit der Umsetzung beauftragt wurden;

– sind im Breiten- und Spitzensport wieder Trainings möglich, was die Öffnung von Sportanlagen mit sich bringt.

Die Lockerungen werden aufgrund der rückläufigen Infektionen ermöglicht und müssen von Schutzkonzepten begleitet werden.

Vor dem Hintergrund der allgemeinen Lockerungen hat sich die Gemeindeführung auch mit den Gemeindediensten auseinandergesetzt und dabei diverse Regelungen festgelegt, welche per 11. Mai 2020 bis auf weiteres Gültigkeit haben.

Für die Einwohnerinnen und Einwohner von Bedeutung ist dabei, dass für die Gemeindeverwaltung ab dem 11. Mai wieder die im Normalbetrieb üblichen Öffnungszeiten gelten;

Wie Private sind auch Gemeinden verpflichtet, entsprechende Schutzkonzepte zu dokumentieren. Für die Besucherinnen und Besucher werden oder sind die publikumsintensiveren Schalter des Betreibungsamtes, des Frontoffice, des Grundbuchamtes sowie des Baubewilligungs- und Bausekretariates mit Plexiglasscheiben ausgerüstet. Bei den übrigen Abteilungen sollten Termine in der Regel vorgängig vereinbart werden, damit die Besprechungen in geeigneten Räumen für die Einhaltung der allgemeinen Regeln (2 m Abstand, Hygiene) abgehalten werden können. Vor den Schaltern mit Publikumsverkehr werden Einrichtungen für die Händedesinfektion platziert.

Weiter hat der Gemeinderat erfreut zur Kenntnis genommen, dass in den Heimen Teufen Einrichtungen für Besuche der Bewohnerinnen und Bewohner installiert wurden. Dies, nachdem vorgängig Kontakte in der Regel über Telefon oder Videobotschaft erfolgten. Zwecks Koordination des erwarteten grossen Zulaufes auf die Einrichtungen wurde ein Ordnungsdienst organisiert.

Nachführung Strassenverzeichnis

Die Baukommission hat den Gemeinderat ersucht, das Strassenverzeichnis der Gemeinde Teufen nachzuführen. In den vergangenen Jahren wurden Strassen, Wege, Trottoirs und Parkplätze auf dem Gemeindegebiet neu gebaut, der Öffentlichkeit gewidmet oder umklassiert, was eine Nachführung des Verzeichnisses notwendig machte. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung das erarbeitete Strassenverzeichnis genehmigt und zur öffentlichen Auflage freigegeben. Die amtliche Publikation erfolgt demnächst.

Umsetzung Behindertengleichstellungsgesetz im öffentlichen Verkehr

Das Kantonale Tiefbauamt hat der Gemeinde Teufen die Ergebnisse der Verhältnismässigkeitsprüfung für die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) im öffentlichen Verkehr zugestellt. Die Erhebung ergab, dass sich auf dem Gemeindegebiet Total 29 Haltekanten befinden. Davon wurden zwei Kanten im Zuge der Korrektion der Haslenstrasse behindertengerecht umgebaut, sieben weitere befinden sich im Perimeter von aktuellen Strassenbauprojekten. So-mit verblieben 20 Haltekanten, die einer Verhältnismässigkeitsprüfung unterzogen wurden.

Um die Dringlichkeit des behindertengerechten Umbaus zu ermitteln, wurden die einzelnen Haltekanten in drei Prioritätsstufen unterteilt. Sieben Haltekanten wurden der Stufe 1 zugewiesen (Umbau bis ins Jahr 2023), eine Haltekante der Stufe 2 (Umbau bis ins Jahr 2028) und zwölf Haltekanten der Stufe 3 (Umbau in Zusammenhang mit Drittprojekten).

Der Gemeinderat hat dem behindertengerechten Ausbau der acht Haltekanten der Stufe 1 und 2 grundsätzlich zugestimmt. Diese Zustimmung beinhaltet unter anderem die volle Unterstützung zur Detailplanung der Verkehrsflüsse Bus – Bahn und die Sanierung von vier Haltekanten beim Bahnhof Lustmühle. Für die Realisierung bis ins Jahr 2023 wird eine enge Zusammenarbeit der Tiefbauämter von Kanton und Gemeinde angestrebt.

Der Gemeinderat hat ausserdem …

– den Jahresbericht und die Rechnung 2019 der Lesegesellschaft und der Bib-liothek unter Verdankung der geleisteten Arbeit genehmigt.

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