Ärztehaus Bächli stärkt medizinische Grundversorgung
Das denkmalgeschützte Haus Bächli, 1825 als Waisen- und Armenhaus erbaut und nach der Schliessung des Alters- und Pflegeheims 2017 mehrere Jahre leerstehend, konnte erfolgreich einer neuen Nutzung zugeführt werden. Mit der Umnutzung zum Ärztehaus ist es der Gemeinde gelungen, ein wichtiges Zeugnis der lokalen Sozialgeschichte zu erhalten und gleichzeitig einen nachhaltigen Mehrwert für die Bevölkerung zu schaffen.
Nach intensiver Prüfung verschiedener Nutzungskonzepte erwies sich das Ärztehaus als zonenkonforme und langfristig tragfähige Lösung. Ende Oktober 2023 wurde die Bevölkerung erstmals über das Projekt informiert. Neben der Praxisgemeinschaft Bächli konnten mit der Physio Mittelland sowie einer Kinderarztpraxis weitere Hauptmieter gewonnen werden. Heute beherbergt das Haus Bächli ein medizinisches Kompetenzzentrum, das einen wesentlichen Beitrag zur medizinischen Grundversorgung in Teufen leistet.

Sämtliche Flächen des Ärztehauses konnten auf langfristiger Basis vermietet werden. Die abgeschlossenen Mietverträge schaffen Planungssicherheit für die Gemeinde und gewähr-leisten eine nachhaltige Nutzung der Liegenschaft.
Die Umsetzung des Projekts war aufgrund zusätzlicher baulicher Anforderungen – insbesondere in den Bereichen Brandschutz, Statik und Schadstoffsanierung – anspruchsvoller als ursprünglich geplant. Die nun vorliegende Bauabrechnung weist effektive Netto-Investitionen in der Höhe von rund CHF 3’360’000 aus.
Der Gemeinderat ist überzeugt, dass das Ärztehaus Bächli einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität in Teufen leistet und dem Grundsatz entspricht, dass eine zuverlässige medizinische Grundversorgung auf hohem Niveau ist für die Gemeinde wichtig ist.
Gemeinde fordert wirksamere Förderung von Gemeindefusionen
Der Gemeinderat hat die Vernehmlassungsvorlage des Regierungsrates zum neuen Gesetz über Gemeindefusionen beraten. Die Gemeinde begrüsst, dass mit dem Gesetz ein rechtssicherer Rahmen für freiwillige Gemeindefusionen geschaffen werden soll. In der vorliegenden Form bleibt die Vorlage jedoch deutlich hinter den Erwartungen der Gemeinde zurück.
Zwar setzt das Gesetz den verfassungsrechtlichen Auftrag formal korrekt um und wahrt die Gemeindeautonomie sowie die demokratische Mitwirkung der Stimmberechtigten. Aus Sicht des Gemeinderates fehlt es der Vorlage jedoch an Verbindlichkeit und an wirksamen Anreizen. Die zahlreichen Kann-Formulierungen sowie die beschränkte finanzielle und administrative Unterstützung bieten den Gemeinden kaum die notwendige Planungssicherheit, um den anspruchsvollen Prozess einer Fusion ernsthaft anzugehen.
Gemeindefusionen sind langfristige Strukturentscheide mit erheblichen finanziellen und organisatorischen Konsequenzen. Erfahrungen aus Forschung und Praxis zeigen, dass ohne substanzielle Projektbeiträge, Lösungen für bestehende Verschuldungen und Perspektiven für den künftigen Steuerfuss kaum tragfähige Zusammenschlüsse zustande kommen. Diese zentralen Herausforderungen werden im Gesetz aus Sicht des Gemeinderates ungenügend adressiert.
Der Kanton setzt bewusst auf einen schlanken, finanzpolitisch zurückhaltenden Ordnungsrahmen. Der Gemeinderat Teufen bezweifelt jedoch, dass ein solcher Minimalansatz ausreicht, um die angestrebte strukturelle Weiterentwicklung der Gemeinden tatsächlich auszulösen. Gefordert ist ein klareres politisches Signal, dass der Kanton bereit ist, Gemeindefusionen aktiv und nachhaltig zu unterstützen.
Kantonales Entlastungsprogramm verfehlt Ziel
Der Regierungsrat hat die Gesetzes- und Verordnungsanpassungen zur Entlastung des Staatshaushalts in die Vernehmlassung gegeben. Diese Vorlagen sind Teil des Entlastungsprogramms 2025+ (EP25+), mit dem der Kanton auf strukturell steigende Ausgaben, wiederkehrende Defizite und eine zunehmende Verschuldung reagiert. Der Gemeinderat hat sich im Rahmen der Vernehmlassung eingehend mit den vorgeschlagenen Massnahmen befasst.
Der Gemeinderat anerkennt die angespannte finanzielle Lage des Kantons und unterstützt das Ziel, den Staatshaushalt nachhaltig zu stabilisieren. Angesichts strukturell steigender Ausgaben sind Massnahmen zur Vermeidung dauerhafter Defizite notwendig.
Die im Rahmen des Entlastungsprogramms vorgelegten Gesetzes- und Verordnungsanpassungen vermögen dieses Ziel aus Sicht des Gemeinderates jedoch nur ungenügend zu erreichen. Zwar enthält die Vorlage einzelne Sparmassnahmen, in zentralen Punkten handelt es sich jedoch um Kosten- und Einnahmenverschiebungen vom Kanton zu den Gemeinden. Diese führen weder zu einer effektiven Entlastung der öffentlichen Haushalte noch zu einem erkennbaren Mehrwert für die Bevölkerung und würden faktisch einer Steuerverlagerung auf die Gemeindeebene gleichkommen.
Besonders kritisch beurteilt der Gemeinderat die geplante pauschale Abgeltung der Gemeinden an den Kanton für den Steuerbezug. Diese Massnahme stellt eine reine Umverteilung ohne Einsparwirkung, Effizienzgewinn oder Qualitätsverbesserung dar. Eine nachhaltige Sanierung der Kantonsfinanzen muss nach Ansicht des Gemeinderates im Kern auf Ausgabensenkungen beruhen und darf nicht einseitig zulasten der Gemeinden erfolgen.
Positiv zur Kenntnis genommen werden die vorgesehenen Einsparungen im Personalbereich der kantonalen Verwaltung, insbesondere der geplante Stellenabbau über natürliche Fluktuation.
Kritisch weist der Gemeinderat darauf hin, dass zentrale und stark wachsende Kostenbereiche wie Gesundheit, Soziales und Bildung in der Vorlage weitgehend ausgeklammert bleiben. Gerade in diesen Bereichen wären strukturelle Reformen notwendig, um die Ausgabenentwicklung nachhaltig zu dämpfen.
Der Gemeinderat lehnt eine einseitige Mehrbelastung der Gemeinden klar ab und fordert den Kanton auf, gemeinsam mit den Gemeinden eine umfassende Aufgaben- und Finanzüberprüfung sowie eine klare Aufgabenentflechtung vorzunehmen.
Bauabrechnung über geschützte Abteilung Lindenhügel
Mit der geschützten Wohngruppe «Edelweiss» im Haus Lindenhügel konnten die Alters- und Pflegeheime Teufen ihr Angebot für Menschen mit fortgeschrittener Demenz gezielt erweitern. Die neue Abteilung ermöglicht eine bedarfsgerechte und sichere Betreuung innerhalb der vertrauten Umgebung des bestehenden Hauses.
Ein besonderer Mehrwert besteht darin, dass Bewohnerinnen und Bewohner bei zunehmendem Pflege- und Betreuungsbedarf im Haus Lindenhügel verbleiben können. Belastende Hauswechsel werden vermieden, was sich positiv auf das Wohlbefinden und die Stabilität der Betroffenen auswirkt.

Der Gemeinderat hatte für den Umbau inklusive notwendiger brandschutztechnischer Massnahmen einen Kredit von CHF 450’000 bewilligt. Dank effizienter Umsetzung und sorgfältiger Kostenkontrolle schliesst die Bauabrechnung mit Gesamtkosten von rund CHF 368’000 deutlich unter dem bewilligten Kredit ab. Der Gemeinderat hat die Bauabrechnung entsprechend genehmigt.
Genehmigung Bauabrechnung Verlegung Landhausstrasse
Der Gemeinderat hat die Bauabrechnung für die Verlegung der Landhausstrasse (Verbindung Lindenhügel bis Sportanlagen) genehmigt. Das Projekt wurde notwendig aufgrund der Gestaltung des Vor- bzw. Pausenplatzes im Zusammenhang mit dem Neubau des Sekundarschulhauses, wodurch eine Anpassung der Strassenlage und -höhe erforderlich wurde.
Die Bauarbeiten erfolgten zwischen April und August 2023 sowie im August 2025 im Bereich des Einlenkers Komedieweg. Für das Vorhaben hatte der Gemeinderat einen Kredit von CHF 300’000 bewilligt.
Die nun vorliegende Bauabrechnung weist Gesamtkosten von rund CHF 295’000 aus. Damit liegen die effektiven Kosten ca. CHF 5’000 unter dem bewilligten Kredit.
Einwohnerbestand per Ende 2025
Per Ende 2025 zählte die Einwohnerkontrolle 6’659 Personen mit Hauptwohnsitz Teufen. Dies ist gegenüber dem Vorjahr eine Zunahme von 121 Personen.
Der Gemeinderat hat ausserdem …
im zustimmenden Sinne Stellung zu den Vernehmlassungsvorlagen hinsichtlich kantonales Energiekonzept 2026 – 2035 sowie zur Überarbeitung des Kapitels L3, Wald, des kantonalen Richtplans bezogen.