Petition Marschhalt Ortsdurchfahrt Teufen
Zeite Stellungnahme nach Abschluss der Standortbestimmung
Am 5. Juni 2019 wurde der Gemeinde die von 2‘111 Personen unterzeichnete Petition „Marschhalt Ortsdurchfahrt Teufen“ übergeben. Mit der Petition wurde dem Gemeinderat beantragt,
– sich tatkräftig für einen Marschhalt bei der Ausführung und Projektierung der Ortsdurchfahrt mit den drei Teilprojekten Bahnhof, Kreisel und Doppelspur einzusetzen und diesen bei den Appenzeller Bahnen und dem Kanton AR umgehend zu erwirken,
– die verschiedenen Varianten inklusive einer zweckmässigen Tunnellösung erneut grundsätzlich und sorgfältig zu überprüfen und die favorisierten Lösungen nochmals dem Volk vorzulegen.
Der Gemeinderat hat sich an seiner Sitzung vom 2. Juli 2019 umfassend mit der Petition auseinandergesetzt. In einer ersten Petitionsantwort wurde dargelegt, weshalb das Projekt Bahnhofumbau weitergeführt werde. Bei den weiteren Anliegen wurde auf die Ergebnisse der Standortbestimmung verwiesen. Aufgrund dieser werde der Gemeinderat erneut zu den Anliegen der Petition Stellung beziehen.
Am 25. November 2019 haben die Appenzeller Bahnen AG, der Kanton Appenzell Ausserrhoden und die Gemeinde Teufen im Lindensaal die Ergebnisse der Standortbestimmung präsentiert, nach welchen sich der Gemeinderat erneut mit der Petition auseinandersetzte.
Am 17. Mai 2020 wird den Stimmberechtigten ein Projektierungskredit für einen Tunnel zwischen Bahnhof Teufen und Stofel vorgelegt. Es ist dem Gemeinderat wichtig, dass sich die Stimmberechtigten noch einmal zu einem Tunnel äussern können. Dies auch vor dem Hintergrund, dass die Kostenschätzungen bei der Abstimmung im Jahre 2015 nach neuen Erkenntnissen unzureichend waren. Der Gemeinderat ist unverändert von den Vorzügen der Doppelspur überzeugt, erhofft sich aber von der Abstimmung eine abschliessende Klärung in der Gemeinde. Mit dieser Vorgehensweise wird insbesondere dem zweiten Antrag der breit abgestützten Petition Rechnung getragen.
Anlässlich der Präsentation im Lindensaal wurde von der Appenzeller Bahnen AG, dem Kanton Appenzell Ausserrhoden und der Gemeinde dargelegt, dass der Bahnhofkreisel unabhängig von der Ortsdurchfahrt der Bahn weiterbearbeitet werde. Der Bahnhofkreisel sei insbesondere auch wegen der aus Sicherheitsgründen bei der Bahnhofkreuzung zwingenden Signalanlage und der angestrebten Erschliessung des Planungsperimeters Unteres Gremm notwendig. Ob im Einspur oder Doppelspurregime werde eine Signalanlage installiert. Ohne Kreisel wäre auf den nicht vortrittsberechtigten Einlenkern mit erheblichem Rückstau zu rechnen. Auch wenn die Stimmberechtigten einer Tunnelvariante den Vorzug geben würden, dauert es noch viele Jahre bis zur Fertigstellung eines Tunnels.
Sollte der Projektierungskredit für die Tunnellösung von den Stimmberechtigten angenommen werden, erfolgt die Projektierung, welche ca. 3,5 Jahre in Anspruch nimmt. Anschliessend wird den Stimmberechtigten der Objektkredit vorgelegt. Wird dieser wiederum angenommen, wird gemäss Zusicherung der Appenzeller Bahnen AG dem Bundesamt für Verkehr die Tunnellösung zur Genehmigung unterbreitet.
Sollte der Projektierungskredit angenommen und der Objektkredit verworfen werden, wird das bereits vorbereitete Plangenehmigungsverfahren zur Doppelspur durchgeführt.
Sollte der Projektierungskredit abgelehnt werden, wird ebenfalls das Plangenehmigungsverfahren zur Doppelspur durchgeführt.
Die aufgezeigte Vorgehensweise, welche die Petition in erheblichem Umfang berücksichtigt, stützt sich auf die aktuelle Ausgangslage. Eine in der Öffentlichkeit angekündigte Initiative könnte zu einer Vorgehensänderung führen.
Plangenehmigungsgesuch Perronerhöhung / Umbau Bahnhof Haltestelle Niederteufen; Einsprache der Gemeinde
Das Plangenehmigungsgesuch der Appenzeller Bahnen AG „Perronerhöhung / Umbau Haltestelle Niederteufen“ wurde vom Mitte November bis Mitte Dezember öffentlich aufgelegt. Der Gemeinderat hat das Auflageprojekt grundsätzlich positiv beurteilt. Das Plangenehmigungsgesuch sieht auf den Parz. Nr. 1262 und Nr. 1263 einen öffentlichen Fussweg mit einer Fläche von ca. 61 m2 vor. Die Fläche dient einzig dem Perronzugang und ist im Übrigen nicht in ein Wegnetz der Gemeinde eingebunden. Der Gemeinderat ist der Auffassung, dass die Zuständigkeit für diesen Perronzugang bei der Appenzeller Bahnen AG liegen müsse und die Perronzugangsrechte von den Grundeigentümern mittels Dienstbarkeitsverträgen zu erwerben seien.
Nach den Bestimmungen des Eisenbahngesetzes sind in eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahren keine kantonalen Pläne und Bewilligungen erforderlich. Vor diesem Hintergrund blieb dem Gemeinderat als Hoheitsträger über die öffentlichen Wege einzig der Weg über eine Einsprache.
Nachtragskredit Ersatzbau Tagestrukturen Niederteufen
Die Stimmberechtigten haben am 23. September 2018 einem Baukredit über 1,580 Mio. Franken für den Ersatzbau Tagesstrukturen Niederteufen zugestimmt. Während der Bauphase hat es sich gezeigt, dass der bewilligte Kredit nicht eingehalten werden kann. Es sind einerseits zusätzliche und unerwartete Aufwendungen wie beispielsweise bei der Kanalisation angefallen und andererseits erweist sich heute die ursprüngliche Kostenschätzung als zu optimistisch. Der Gemeinderat hat auf Antrag der eingesetzten Arbeitsgruppe einem Nachtragskredit in Höhe von 240‘000 Franken zugestimmt. Gemäss den Bestimmungen der Gemeindeordnung liegt vorliegender Nachtragskredit im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates.
Der Gemeinderat hat ausserdem…
– im Rahmen einer Vernehmlassung der kantonalen Informatikstrategiekommission das Projekt Grundbuch zustimmend beurteilt;
– Xoan Castineira, Niederteufen, als Delegierten für die Musikschule Appenzeller Mittelland gewählt;
– die Spendengesuche von gemeinnützigen Institutionen für das zweite Halbjahr 2019 behandelt und einen Beitrag von insgesamt 1000 Franken gesprochen; – sich von der Kinder- und Jugendarbeit über laufende Projekte informieren lassen. gk