Erlass einer Planungszone
Im Rahmen der Erschliessungs- und Bebauungsstudie „unteres Hörli“ hat der Gemeinderat beschlossen, die grosse dem Dorfzentrum vorgelagerte Wiese soll grundsätzlich als Ganzes erhalten bleiben.
Die von diesem Beschluss betroffenen und angrenzenden Grundeigentümer wurden Ende Oktober und die Einwohnerinnen und Einwohner am 11. November 2010 davon informiert. In der Volksdiskussion wurde gegen die Freihaltung der Grünflächen südlich des Dorfzentrums nichts eingewendet.
Seit 2001 besteht ein rechtskräftiger Quartierplan auf dem Gelände zwischen dem Haus Bächli und der Engelgasse. Grundeigentümer sind Rita Künzli (Bauland) und die Einwohnergemeinde Teufen (Erschliessung). Seitens der Grundeigentümerin ist geplant, den Quartierplan zu überarbeiten. Nachdem das private Interesse (Überbauung) den öffentlichen Interessen (Freihaltung) entgegensteht, hat der Gemeinderat den Erlass einer Planungszone beschlossen. Gemäss Art. 54 Baugesetz darf innerhalb der Planungszone nichts unternommen werden, was die Planung erschweren könnte; insbesondere kann die Behandlung der Baugesuche sistiert werden.
Die Planungszone umfasst das ganze unüberbaute Gebiet (inkl. üG-Flächen W. Knoepfel und Einwohnergemeinde Teufen) zwischen Dorf und Friedhofstrasse und wird für die Dauer von drei Jahren erlassen. Mit dieser Massnahme wird es möglich sein, die begonnenen Richtplanarbeiten weiterzuführen und weitere Möglichkeiten zur Übereinstimmung der privaten und öffentlichen Interessen zu prüfen.
Rücktritt von Stefan Jäger als Präsident/Mitglied der GPK
Stefan Jäger übernimmt im Frühjahr beruflich eine neue Funktion und möchte sich auf diese Herausforderung konzentrieren. Er hat deshalb seine Demission per Ende Mai 2013 bekannt gegeben. Stefan Jäger ist seit 2004 Mitglied der GPK und präsidiert dieses Gremium seit 2006. Der Gemeinderat dankt Stefan Jäger für die langjährige Bereitschaft, seine Dienste der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, herzlich. Die Ergänzungswahl findet am 7. April 2013 statt.