Mitteilung des Kantons
Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden eröffnet die Abstimmungsdiskussion über die Zukunft der Ausserrhoder Gemeinden. Am 26. November 2023 werden die Ausserrhoder Stimmberechtigten über die künftige Organisation der Gemeinden abstimmen. Es wird seit der Abschaffung der Landsgemeinde eine der prägendsten Abstimmungen in der Geschichte von Appenzell Ausserrhoden sein. Konkret wird sich die Bevölkerung zu zwei Varianten der Gemeindeentwicklung äussern können, dem vom Regierungsrat bevorzugten Gegenvorschlag und der Eventualvorlage. Beide gehen ursprünglich auf die Volksinitiative „Starke Ausserrhoder Gemeinden“ zurück, die unterdessen zurückgezogen wurde.
Am 26. November 2023 haben die Ausserrhoderinnen und Ausserrhoder die Möglichkeit, über die künftige Stossrichtung hinsichtlich der Gemeindestruktur in Appenzell Ausserrhoden abzustimmen. Dazu wird über den vom Regierungsrat bevorzugten Gegenvorschlag einerseits und über eine Eventualvorlage andererseits abgestimmt. Beide Vorlagen haben zum Ziel, die Gemeindestrukturen zu reformieren. Sie unterscheiden sich aber im Weg, der dafür eingeschlagen werden soll. Der Gegenvorschlag möchte die heute zwanzig Gemeinden zu drei bis fünf Gemeinden zusammenlegen und dort Kräfte bündeln, wo es sinnvoll ist. So soll den immer höheren Anforderungen, die an eine effiziente und zeitgemässe Verwaltung gestellt werden, begegnet werden. Wird der Gegenvorschlag angenommen, dann übernimmt der Kanton die Federführung bei der Umsetzung und Erarbeitung eines entsprechenden Gesetzes. Im Rahmen dieses Prozesses sind zahlreiche Fragen und Weichenstellungen unter Mitwirkung der Gemeinden zu klären. Die Stimmberechtigten können im weiteren Verlauf über die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen abstimmen. Der Regierungsrat hat signalisiert, dass je nach Verlauf im Jahr 2028 mit den neuen Strukturen gestartet werden könnte. Die Eventualvorlage gibt im Gegensatz zum Gegenvorschlag keinen konkreten Auftrag zur Zusammenlegung von Gemeinden. Künftige Fusionen von Gemeinden sollen aber ermöglicht und erleichtert werden. Die Gemeinden stünden bei Annahme der Eventualvorlage weiterhin selbst in der Verantwortung und würden bei Bedarf vom Kanton administrativ und finanziell unterstützt. In welcher Art und Weise und in welchem Umfang wird auch hier in einem anschliessenden Gesetzgebungsprozess zu klären sein, der auch Detailfragen regeln soll. Auch hier könnte das Stimmvolk im weiteren Verlauf über die neuen Gesetze abstimmen. Bei der Abstimmung vom 26. November 2023 geht es um eine zukunftsweisende Veränderung in der Gemeindestruktur von Appenzell Ausserrhoden. Es geht um eine der prägendsten Abstimmungen seit der Abschaffung der Landsgemeinde. Der Regierungsrat ist sich über die Tragweite der Abstimmung im Klaren und sieht die Notwendigkeit für Veränderungen. Deshalb spricht er sich für die Annahme des Gegenvorschlags aus. Durch die Annahme des Gegenvorschlags würde Appenzell Ausserrhoden seine Gemeindestruktur in absehbarer Zeit auf aktuelle und künftige Herausforderungen anpassen können. Für den Regierungsrat ist wichtig, dass sich die Stimmberechtigten ausreichend und sachlich über die beiden Vorlagen orientieren können. Aus Sicht des Regierungsrates liegt es im Interesse des Kantons und der Gemeinden, dass entweder der Gegenvorschlag oder die Eventualvorlage von den Stimmberechtigten angenommen wird. Beide Vorlagen führen zu Veränderungen – in unterschiedlichem Masse. Die Abstimmungsunterlagen werden den Ausserrhoder Stimmberechtigten Ende Oktober zugestellt. Verschiedene interessierte Kreise organisieren Diskussionsveranstaltungen für die Bevölkerung. Die Daten dafür sowie weiterführende Informationen zum bevorstehenden Urnengang sind auf der Website des Kantons unter www.ar.ch/gemeindestruktur abrufbar.
Am 26. November 2023 stimmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die zukünftige Gemeindestruktur von Appenzell-Ausserrhoden ab. Die Stimmberechtigten werden angefragt, ob die Anzahl der Gemeinden auf 3 bis 5 reduziert oder alternativ die Namen der Gemeinden aus der Verfassung gestrichen und der grundsätzliche Fusionswille den Kommunen überlassen werden soll. Wie der Kanton in seiner Medienmitteilung vom 6. September 2023 mehrfach betont, wird es seit der Abschaffung der Landsgemeinde eine der prägendsten Abstimmungen in der Geschichte von Appenzell Ausserrhoden sein. Bekannt ist, dass der Kanton die Gemeinden reduzieren will. Wissen wir aber nur annähernd, wie das Ziel erreicht werden soll und welche Auswirkungen uns erwarten? Die Antwort ist nein. Der Gemeindepräsidienkonferenz ist dies für eine so zukunftsweisende Veränderung schlicht zu wenig. Egal, wie sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger entscheiden, es soll im Wissen über die Konsequenzen erfolgen. Diesem zentralen Anliegen ist die Gemeindepräsidienkonferenz verpflichtet.
Die Gemeindepräsidienkonferenz begrüsst die Auseinandersetzung mit dieser für die Zukunft unseres Staatswesens so wichtigen Frage. Es besteht unbestritten zeitnaher Handlungsbedarf. Die personellen und organisatorischen Herausforderungen in einigen Gemeinden sind sehr wohl bewusst. Es sei daran erinnert, dass sich die Gemeindepräsidienkonferenz bereits 2018 einstimmig für die Streichung der Nennung der Gemeinden in der Kantonsverfassung ausgesprochen hat, um die Möglichkeit für Gemeindefusionen zu schaffen bzw. zu erleichtern. Relevant ist für die Gemeindepräsidien nicht die Variante an sich, sondern das Wissen über die Auswirkungen der unterschiedlichen Wege, bevor vollendete Tatsachen geschaffen werden, die nicht rückgängig gemacht werden können. Daran ändert nichts, dass der anschliessende Gesetzgebungsprozess kooperativ gestaltet werden soll.
Es geht nicht um die Regelung von Details. Dies ist zum heutigen Zeitpunkt schlichtwegs nicht möglich. Aber zumindest die Grundsatzfragen müssen andiskutiert sein. Und hier setzt die Aufforderung an die Aufarbeitung und Information durch den Kanton an. Ein umfassender Planungsbericht, auf dessen Basis ein Fusionsgesetz erarbeitet werden müsste, liegt nicht vor. Mit dem Arbeitspapier «Umgang mit dem Antrag RR zur Initiative ‘Starke Ausserrhoder Gemeinden’ – ein fachlicher Diskussionsbeitrag» hat die Gemeindepräsidienkonferenz die notwendige vertiefte Diskussion bereits im September 2021 lanciert. Der Regierungsrat hat den Ball aufgenommen und von der Fachhochschule Graubünden eine externe Stellungnahme zu einzelnen Fragen der Gemeinden eingeholt. Insbesondere zu Fragen zum Gesamtsystem Kanton – Gemeinden sowie bei Massnahmen und Mitteln zu deren Umsetzung besteht unverändert grosser Informationsbedarf. Wie ist zum Beispiel der Übergangsprozess hinsichtlich Kompetenzen, Handlungsfreiheit und Finanzen der einzelnen Gemeinden angedacht? Diese und weitere Fragen sowie die Ausgestaltung sind zwingend zu klären. Auch wenn sich einzelne Gemeinden durchaus unterschiedliche Wege vorstellen können, in einem sind sie sich einig: Der Weg, wie das Ziel erreicht werden soll, muss bei jeder Variante zumindest in groben Zügen bekannt sein. Leider sind aus der Medienmitteilung der Regierung keine Antworten zu erkennen.
Die Gemeindepräsidienkonferenz hofft auf eine breite Diskussion und eine hohe Stimmbeteiligung zu dieser für unsere politische Zukunft so entscheidende Grundsatzfrage. Auch wenn bedauerlich ist, dass kein Planungsbericht bzw. ein Entwurf eines Fusionsgesetzes als Informationsquelle vorliegen. Seitens Regierung wünscht und erwartet die Gemeindepräsidienkonferenz, dass sie zu den zwingenden Fragen noch rechtzeitig vor der Abstimmung Stellung nimmt und somit Klärung schafft. Die Struktur unseres Staatswesens ist für Kanton und Gemeinden wichtig und geht uns alle an. Ein doppeltes Nein sollte aufgrund ungenügender Information nicht riskiert werden.