Wer Bauland hortet, muss mit Auszonung rechnen

11.07.2012 | TPoscht online
Homepage der Gemeinde - ein Klick entfernt! www.teufen.ch

Entschädigungslose Auszonung – Vollzug von Art. 56 Baugesetz

Das Departement Bau und Umwelt hat Empfehlungen für die Gemeinden ausgearbeitet, wie mit der Umsetzung von Art. 56 Baugesetz umzugehen ist.

Mit dem seit 2004 geltenden Artikel soll der Baulandhortung entgegengewirkt werden. Erstmals anwendbar ist der Artikel im Jahr 2014. Artikel 56 legt fest, dass eingezontes noch unüberbautes Bauland innert 10 Jahren ab Inkrafttreten des Gesetzes bzw. ab Inkrafttreten der Einzonung zu überbauen ist und andernfalls als ausgezont gilt.

Die Umsetzung dieser Bestimmung hat somit ab 1. Januar 2014 zu erfolgen. Nach einem vom Kanton ausgearbeiteten Fachkonzept sollen für die Bebauung gut geeignete Baulücken innerhalb des Siedlungsgebietes nicht ausgezont werden. Das Konzept sieht daher vor, dass weitgehend überbaute Gebiete von der automatischen Auszonung auszuklammern sind.

Den Gemeinden wird vom Kanton empfohlen, die Flächen, die in den Anwendungsbereich von Art. 56 fallen, zu bezeichnen und im 2. Semester 2012 wie folgt vorzugehen: – Flächenausscheidung: Die Gemeinde scheidet aufgrund der vom Kanton vorgegebenen Kriterien die von der entschädigungslosen Auszonung betroffenen Flächen aus. –

Entwurf Feststellungsbeschluss:

Die Gemeinde erstellt für die von der Auszonung betroffenen Grundeigentümer einen «Beschlussentwurf». Damit wird den Eigentümerinnen und Eigentümern frühzeitig angezeigt, ob das Grundstück voraussichtlich in der Bauzone belassen wird oder ob es als ausgezont gilt. Weitere Verfahrensschritte folgen im Jahr 2013, die eigentliche Feststellungsverfügung mit Rechtsmittel erfolgt zu Beginn des 2. Semesters 2013.

In der Gemeinde Teufen wird sich die Planungskommission mit den Flächenausscheidungen befassen und dem Gemeinderat Antrag stellen.

Wie im Terminplan vorgesehen, werden die von einer möglichen Auszonung betroffenen Grundeigentümer im Laufe des 2. Semesters 2012 schriftlich informiert. Das Fachkonzept kann im Gemeindehaus (Front-Office) bezogen oder auf der Homepage der Gemeinde Teufen (www.teufen.ch) heruntergeladen werden.

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