Das Zukunftsbild sieht für das Dorfzentrum Teufen das Prinzip der Verkehrsverlangsamung und des respektvollen Umgangs miteinander vor. Dieses Ziel kann mit verschiedenen Massnahmen zur Verkehrsberuhigung erreicht werden. Im Folgenden werden die verschiedenen Signalisations-Möglichkeiten vorgestellt.
Begegnungszone: in Teufen nicht möglich
Die grösste Verlangsamung findet in einer signalisierten Begegnungszone statt. Die Maximalgeschwindigkeit liegt bei 20 km/h, dies gilt sowohl für die Bahn als auch für Autos und Velos. Die Bahn hat Vortritt vor den Fussgängerinnen, die Fussgänger wiederum haben Vortritt vor den Autos. Die Strasse kann überall gequert werden; es braucht weder Fussgängerstreifen noch Trottoirs oder Velostreifen.
Eine Begegnungszone macht jedoch nur dann Sinn, wenn es ganztägig ein konstant hohes Fussgängeraufkommen gibt. In Teufen sind die Fussgängerfrequenzen jedoch zu gering, sodass insbesondere zu Randzeiten das Prinzip des Mischverkehrs nicht funktionieren würde. Die Autofahrenden müssten Tag und Nacht mit maximal 20 km/h durch das Dorfzentrum fahren, auch wenn keine Fussgänger oder Velofahrerinnen unterwegs sind. Auch aus übergeordneten Gründen ist eine Begegnungszone im Dorfzentrum von Teufen nicht umsetzbar. Denn für die Hauptstrasse gilt das Vortrittsrecht im Sinne des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes, was die für eine Begegnungszone notwendige Abklassierung von einer Kantons- zu einer Gemeindestrasse unmöglich macht.
Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat diesen Entscheid erst kürzlich bestätigt. Aus diesen Gründen werden zurzeit Vorschläge für die Umsetzung mit einer Tempo 30-Zone und/oder baulichen Massnahmen ausgearbeitet.
Tempo 30-Zone
Denn auch die Tempo 30- Zone verfolgt das Prinzip der Verkehrsverlangsamung und des respektvollen Umgangs miteinander. Im Vergleich zur Begegnungszone haben hier die Autos allerdings Vortritt vor den zu Fuss Gehenden, die Bahn hat jedoch wiederum Vortritt vor dem Autoverkehr. Es gilt eine maximale Geschwindigkeit von 30 km/h und genereller Rechtsvortritt. Die Strasse kann überall gequert werden; Fussgängerstreifen sind ausser in Ausnahmefällen nicht nötig, Trottoirs und Velostreifen hingegen schon.
Tempo 30 ist nur für ganze Zonen vorgesehen, nicht für einzelne Strassenabschnitte. Wie die Begegnungs- muss auch die Tempo 30-Zone mit baulichen Massnahmen verdeutlicht werden, sodass die Autolenker wahrnehmen, dass sie sich in einer verkehrsberuhigten Zone bewegen und ihre Geschwindigkeit entsprechend anpassen.
Bauliche Massnahmen bei Tempo 50
Aber auch auf «normalen» Strassenabschnitten innerorts mit einer signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h kann die Geschwindigkeit mit baulichen Massnahmen verringert werden. Dann gilt wie heute der Vortritt der Bahn vor den Autos, und der Vortritt der Autos vor den Fussgängern und Fussgängerinnen. Diese benötigen Trottoirs und queren die Fahrbahn auf Fussgängerstreifen. Wie heute gilt dann auch kein Rechtsvortritt.
Neue Bahnen mit kürzerem Bremsweg
Künftig kommen auf der neuen Durchmesserlinie St.Gallen–Appenzell die neuen Tangofahrzeuge der Appenzeller Bahnen zum Einsatz. Es handelt sich dabei um ein tramähnliches Fahrzeug, welches unter anderem in Basel bereits erfolgreich im Einsatz ist.
Neben dem Reisekomfort wird insbesondere auch die Sicherheit verbessert. Der Bremsweg beispielweise wird gegenüber den heutigen Fahrzeugen viel kürzer. Damit können die Lokführer künftig auf Sicht fahren und brauchen nicht zwingend gesicherte Bahnübergänge.
Nach dem Tod von Franz Eberhard
Franz Eberhard hat als fachlicher Begleiter und Experte entscheidend dazu beigetragen, die verkehrspolitische Debatte in Teufen zu deblockieren und in konstruktive und kreative Bahnen zu lenken. Er hat mitgeholfen, den gegenwärtig in Teufen laufenden Entwicklungsprozess so aufzugleisen, dass unterschiedliche Positionen und Haltungen einbezogen und respektiert sind.
Um den Entscheidungsprozess in seinem Sinn weiterzuführen, hat die Architektin Katrin Jaggi das Mandat von Franz Eberhard übernommen. Sie ist eine langjährige Weggefährtin von Franz Eberhard und hat mit ihm zahlreiche Projekte bearbeitet. U. a. war sie beim Amt für Städtebau seine Stellvertreterin.
In Bezug auf die bisherigen Planungen in Teufen ist Katrin Jaggi unabhängig und kann so ihre fachliche Einschätzung «von aussen» zuhanden des Lenkungsausschusses resp. des Gemeinderates formulieren.