Was sagt Bern zur Ortsdurchfahrt?

04.04.2019 | Timo Züst
Tango
Die Teilprojekte der Ortsdurchfahrt Teufen gehen früher oder später alle über den Tisch des BAV. Foto: Archiv Timo Züst Morgen Vormittag findet die nächste Medienkonferenz zum Thema Ortsdurchfahrt Teufen statt. Der Kanton, die Gemeinde und die Appenzeller Bahnen wollen über den aktuellen Stand informieren. Die TP hat zur Abwechslung mal nach Bern ans Bundesamt für Verkehr (BAV) geschrieben. Hier finden Sie die Antworten: Für uns Laien: Welche Rolle spielt das BAV denn nun beim Projekt Ortsdurchfahrt Teufen? Im Projekt Ortsdurchfahrt Teufen steht aktuell die Rolle des BAV als Baubewilligungsbehörde mit den laufenden Plangenehmigungsverfahren (PGV) im Vordergrund. Für den Teil, der dem Bahnbetrieb dient, wird der Bund mit dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) die Finanzierung übernehmen. Ausserdem ist das BAV die Sicherheitsaufsichtsbehörde, die zu überprüfen hat, ob die Bahnen wie im Gesetz vorgeschrieben, den Bau und Betrieb sicher durchführen. In Teufen wird schon seit Jahren über eine nachhaltige Lösung für den ÖV durch das Dorf diskutiert. Es gab auch schon Abstimmungen über Tunnelvarianten (kurz & lang). War das BAV in diese Prozesse involviert? Nein, das BAV war darin nicht aktiv involviert, wurde aber im Rahmen seiner Sicherheitsaufsicht von den Appenzeller Bahnen (AB) über den Verlauf der Planungen informiert. Für das Projekt ODT gibt es zwei wichtige Argumente: grössere Leistungsfähigkeit des Verkehrs und mehr Sicherheit. Ist die heutige Situation mit den AB im Dorf Teufen aus Sicht des BAV unsicher? Die AB fährt durch Teufen einerseits nahe der Strasse in der Seitenlage mit zahlreichen Bahnübergängen, aber auch in der Strasse. Im Bereich, in der sie in der Strasse verkehrt, tut sie dies in Richtung Teufen Bahnhof gegen die Fahrrichtung der Strassenbenützer, welche nach St. Gallen wollen. Diese Situation ist mit offensichtlichen Gefahren verbunden, insbesondere für nicht ortskundige Autofahrer. Zudem gibt es in diesem Bereich auch Plätze, bei denen Autos gezwungen sind rückwärts über die Gleise zu fahren. Dies ist ebenfalls nicht ungefährlich. Bei Bahnübergängen ist dies deshalb verboten.  Die Bahnübergänge hätten bereits bis 2014 gesichert werden müssen. Heute haben wir 2019. Wie lange können sich die AB noch Zeit lassen bevor das BAV reagiert? Wie oben beschrieben, betrifft es nicht nur Bahnübergänge, sondern auch eine grössere Strecke mit gemeinsamer Verkehrsfläche Schiene/Strasse. Die AB hat die Situation in Teufen aufgrund der geplanten Neutrassierung analysiert und risikoreduzierende Massnahmen getroffen. Sie befährt heute deshalb den grössten Teil in Teufen Seite St. Gallen im Strassenbahnbetrieb und setzt nun auf dieser Linie auch Strassenbahnfahrzeuge ein. Sie übernimmt so, soweit es in ihren Möglichkeiten steht, ihre Verantwortung für eine grösstmögliche Sicherheit. Dabei ist jedoch zu beachten, dass auch Strassenbahnfahrzeuge einen längeren Bremsweg als Autos haben. Deshalb haben Strassenbahnen grundsätzlich gegenüber dem übrigen Strassenverkehr Vortritt, insbesondere auch gegenüber Fussgängern auf dem Fussgängerstreifen. Also haben sie noch etwas Zeit…? Aus bekannten Gründen konnte die AB das Gesuch für die ODT nicht vor dem 31. Dezember 2014 einreichen. Das BAV hat die getroffenen Massnahmen der AB trotzdem im Sinne von Art. 83f Abs. 4 der Eisenbahnverordnung beurteilt, da das Projekt im Zusammenhang mit der Durchmesserlinie einen konkreten Stand erreicht hatte. In Teufen gibt es Stimmen, die einen Stopp des ganzen Projekts fordern. Falls ihnen das irgendwie gelingt, würde das BAV dann die sofortige Sicherung der Bahnübergänge fordern? Das BAV hat keine Kompetenzen, demokratische Prozesse in Kantonen oder Gemeinden zu übersteuern. Falls eine weitere Verzögerung bei der ODT Teufen eintreten sollte, ist zu prüfen, ob weitere Massnahmen anzuordnen wären. Und müsste dafür überall eine Barriere installiert werden oder gibt es auch Bahnübergänge, bei denen nach BAV ein Lichtsignal reicht? Wie ein Bahnübergang zu sichern ist, legt die Eisenbahnverordnung auf Grund der Betriebsweise der Bahn fest. Die Bahnen und die Strasseneigentümer haben situationsgerechte Lösungen zu erarbeiten, die anschliessend vom BAV im Rahmen eines PGV geprüft werden. Würde sich das BAV auch an diesen Aufwänden finanziell beteiligen? Ja, soweit es den Bahnanteil betrifft. Die ODT lässt sich grob in drei Teilprojekte unterteilen: Bahnhof, Bahnhofkreisel und Doppelspur. Der Baustart für den Bahnhof war ursprünglich für den 8. April geplant gewesen. Vor Kurzem teilten die AB dann aber mit, dass mit einem Baustart frühestens im Juni gerechnet werden kann. Bis dann soll die Planungsgenehmigungsverfügung des BAV vorliegen. Ist diese Einschätzung realistisch? Das Plangenehmigungsverfahren (PGV) der AB bezüglich Bahnhof Teufen, welches momentan beim BAV hängig ist, sollte noch im Mai 2019 abgeschlossen werden können. Ein Baubeginn im Juni 2019 ist dementsprechend realistisch. Beim Teilprojekt Bahnhofkreisel sind noch Einsprachen hängig. Die AB verweisen dabei auf den Bund und sie hoffen, dass die Einsprachen noch diesen Sommer abgeschlossen werden können. Gleiche Frage: Ist das realistisch? Zur Dauer dieses PGV kann sich das BAV zurzeit nicht äussern, da es sich um ein hängiges Verfahren mit Einsprachen handelt. Als Laie und Teufner Bürger steht man manchmal etwas vor dem Berg, wenn es um die anstehenden juristischen Prozesse geht. Gemeint ist: Vor dem Bau der Doppelspur stehen noch diverse Verhandlungen an. Da geht es um Landerwerb von Privaten, Hausverschiebungen etc. Dabei wird es sicher zu einigen Einsprachen kommen. Bei anderen Bauvorhaben würde man deshalb mit jahrelangen Verzögerungen rechnen. Stimmt es nun, dass solche Prozesse innerhalb des Eisenbahngesetz schneller abgeschlossen werden können? Bei enteignungsrechtlichen Einsprachen erfahren die Verfahren nach Eisenbahngesetz erfahrungsgemäss ebenfalls Verzögerungen. Gestützt auf das Eisenbahngesetz besitzen die Eisenbahnunternehmungen jedoch das Enteignungsrecht, welches sie gegenüber den Einsprechern geltend machen können. In strassenbaulichen Verfahren besteht dieses Enteignungsrecht nicht, was sich auf die Länge der Verfahren auswirkt. Und noch eine «ist das realistisch»-Frage: Die AB würden mit dem Bau der Doppelspur gerne im Jahr 2022 beginnen… Ist das denkbar? Dies hängt nicht nur vom BAV ab, sondern davon, wann das Gesuch eingereicht werden kann, ob es Einsprachen gibt und ob gegen die Plangenehmigungsverfügung Rechtsmittel ergriffen werden (Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht oder gar bis Bundesgericht) und ob diese aufschiebende Wirkung entfalten.

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