Was nützt die Tunnel-Initiative?

22.01.2021 | Timo Züst
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Anfang Woche startete die IG Tüüner Engpass mit einer neuen Unterschriftensammlung. Ziel ihrer Initiative: Eine Abstimmung über einen Objektkredit für einen einspurigen Bahntunnel von Bahnhof bis Stofel. Während diese Initiative lanciert wird, ist eine andere noch beim Obergericht hängig. Sie war für ungültig erklärt worden. Gleichzeitig lässt die Projektoberleitung (Kanton, Appenzeller Bahnen (AB) und Gemeinde) die Machbarkeit eines Doppelspurtunnels prüfen und das Bundesamt für Verkehr (BAV) analysiert das gesamte AB-Netz (mehr dazu hier). Die TP hat deshalb Kanton und AB gefragt: Was würde diese Initiative überhaupt bewirken? Derzeit läuft einiges: Korridor-Studie und Machbarkeitsstudie zum Doppelspur-Tunnel. Was sagen Sie dazu, dass die IG nun eine neue Initiative lanciert? Antworten des Kantons / Departement Bau und Volkswirtschaft (gilt auch für nachfolgende): Die demokratischen Rechte können in unserem Land von jeder Bürgerin und jedem Bürger wahrgenommen werden. Über Infrastrukturinvestitionen kann aber erst befunden werden, wenn alle Fakten auf dem Tisch sind und verlässliche Zahlen vorliegen. Das wird mit dem Ergebnis zur Korridorstudie der Fall sein. Was kann so eine Initiative überhaupt bewirken? Nach den geltenden gesetzlichen Grundlagen projektiert, baut und betreibt das Eisenbahnunternehmen, also die Appenzeller Bahnen, die von ihr benötigte Infrastruktur. Wenn Dritte eine andere Infrastruktur bevorzugen, als die Bahn und die Bestellerkantone zu realisieren und der Bund zu finanzieren gedenken, und diese dieselben Ziele erreichen kann, müssen Dritte für die Mehrkosten aufkommen. Wenn nun etwas verlangt wird, das übergeordneten Interessen widerspricht und nicht dieselben Ziele erreicht – und das ist aus aktuellem Kenntnisstand eine einspurige Streckenführung – so wird dies kaum die Lösung werden. Womöglich hat man dann einen gesprochenen Kredit aber kein Projekt – und viel unnötige Ressourcen beansprucht. Müsste sie nicht sowieso als ungültig erklärt werden? Über diese Frage wird (wiederum) der Gemeinderat Teufen entscheiden müssen.

Das sagt die Gemeinde

Gemeindepräsident Reto Altherr: «Die Gemeinde Teufen kann aktuell nur darauf hinweisen, dass das Einreichen einer Initiative ein politisches Recht darstellt. Wird eine Initiative eingereicht, wird diese nach dem Gesetz über die politischen Rechte und gemäss der aktuell gültigen Gemeindeordnung der Gemeinde Teufen bearbeitet. Das Verfahren besagt, dass der Gemeinderat über das Zustandekommen und die Gültigkeit der Initiative entscheidet. Für die Überprüfung der Gültigkeit sind bei Bahnprojekten erfahrungsgemäss umfassende rechtliche Abklärungen erforderlich.» Zum Thema: Die Antwort des Gemeinderates auf den offenen Brief von Gewerbeverein, FDP Teufen und IG Tüüfner Engpass finden Sie hier.
Was ist eigentlich der Stand bei der anderen Initiative? Das Verfahren ist nach wie vor beim Obergericht hängig. Könnte ein Rechtsstreit um deren Gültigkeit das weitere Vorgehen blockieren? Nein, aus rechtlicher Sicht nicht. Die Initiative hat weder ein rechtliche Vorwirkung noch hat sie für die Projektträger eine verpflichtende Wirkung. Zudem besteht mit der angekündigten Korridorstudie per Ende Juni 2021 abschliessende Klarheit über die für den Fahrplan 2035 der AB erforderlichen Infrastrukturen auf der ganzen Linie Trogen-St. Gallen-Appenzell. Wie realistisch ist das Zahlenspiel in der letzten Medienmitteilung der IG? Für das Projekt Doppelspur mit all ihren Teilelementen wie Gleis- und Strassenbau, Sanierung Hangbrücke, Erstellung Fuss- und Radwege usw. liegen verlässliche Kostenberechnungen vor. Für alle andern Varianten fehlen die gesicherten Grundlagen. Was sagen Sie zum Vorwurf der «Augenwischerei» bzg. Doppelspur-Tunnel? Wenn Investitionen in Infrastrukturen getätigt werden, so sind diese auf eine sehr lange Lebensdauer auszurichten. Die AB lassen die Machbarkeit eines Doppelspurtunnels zuhanden der Korridorstudie abklären, um ein vollständiges Bild zu erhalten. Das ist keine Augenwischerei. Kann der Fahrplan mit einem Einspurtunnel definitiv nicht eingehalten werden? Mit einem Einspurtunnel können die aus regional-, verkehrs-und wirtschaftspolitischer Sicht wichtigen halbstündlichen Anschlüsse an die IC-Züge nach und von Zürich nicht eingehalten werden. Dies funktioniert nach den aktuell vorliegenden Fahrplankonzepten und Gutachten nur mit einer doppelspurigen Lösung. An so intensiven Schneetagen wie letzte Woche kommt auch die Frage auf: Könnten die AB mit einer Doppelspur in der Strasse überhaupt noch fahren? Ja, klar können die AB das. Im Gegenteil: für die Schneeablage besteht mehr Platz. Es braucht auch nur eine Schneeräumung; jene der Bahn auf dem Eigentrasse entfällt. Zudem: Die AB fahren auch auf einer Doppelspur durch die Stadt St.Gallen. Und das hat gut funktioniert. kk/tiz

Weitere Stellungnahmen zu Aussagen der Medienmitteilung der IG Tüüfner Engpass:

«Die IG beurteilt deshalb die von den Appenzeller Bahnen angekündigte Studie für einen Doppelspurtunnel als Augenwischerei und Mittel zur Zeitverzögerung.» Das Ergebnis der Prüfung der Machbarkeit des Doppelspurtunnels findet Eingang in die Korridorstudie. Dies führt nicht zu einer zeitlichen Verzögerung, da die Erarbeitung der Korridorstudie den zeitlichen Takt vorgibt. «Vielmehr ist das ganze Bahnsystem zwischen Appenzell (AI) und Trogen über Gais/Rotbachtal, dem Umsteigepunkt Lustmühle sowie in der Funktion als Tram in der Stadt St. Gallen zu betrachten. Auch der Korridor Appenzell–Gossau muss einbezogen werden.» Die Korridorstudie untersucht Angebot und Infrastrukturen auf der Strecke Appenzell-St.Gallen-Trogen. Dazu gehören auch die Anschlüsse in Appenzell und in der Folge jene in Herisau und Gossau an das übergeordnete Fernverkehrsnetz. «..ab 2030 auf der Achse Trogen–St. Gallen– Teufen ein durchgehender Viertelstundentakt eingeführt wird, der zu Hauptverkehrszeiten auch zwischen Teufen und Gais gilt..» Es ist zum heutigen Zeitpunkt noch völlig offen, ob ab 2030 (oder früher oder später) der Viertelstundentakt zu den Hauptverkehrszeiten bis Gais verlängert wird. Dies ist massgeblich abhängig von der zu erwarteten Nachfrage und den finanziellen Verhältnissen von Bund und Kantonen.

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