Grundsätzlich sei man im Gemeinderat nach wie vor vom Nutzen des Vorhabens überzeugt, sagt Gemeindeingenieur Ueli Anderfuhren. Grund für den Verzicht sei nun, dass der Bund die Minimalanforderungen an Fussgängerstreifen massiv erhöht habe.
Erreicht ein Fussgängerstreifen gewisse Frequenzen nicht, wird er ersatzlos aufgehoben. Genau das droht nun dem Fussgängerstreifen beim Sonnenrank, wie Kantonsingenieur Urban Keller die Teufner wissen liess.
Sichtberme – ein kostspieliges Projekt
Die Sichtberme – ein Fachausdruck für Sichtzonenbereich – dient dazu, die Sicht zu weiten. Im Fall Sonnenrank würde die Sicht auf den Fussgängerstreifen von jetzt 36 Metern auf 55 Meter ausgeweitet, was bei Tempo 50 knapp genügt. Dafür wären aber ein Hangabtrag, eine Winkelstützmauer, ein neuer Trottoirbelag sowie ein geringer Landerwerb nötig: Kostenpunkt 250‘000 Franken.
Dagegen hatte die FDP das Referendum ergriffen und mit Unterstützung von SP, SVP und Einwohnerverein Niederteufen in kurzer Zeit 235 Stimmen gesammelt.
Seit 2008 ein Politikum
Bereits 2008 wurde der Gemeinderat in einer Petition mit 314 Unterschriften aufgefordert, zusammen mit dem Kanton und den Appenzellerbahnen die Sicherheit im Sonnenrank durch geeignete Massnahmen zu verbessern. In einer Konsultativabstimmung anlässlich einer öffentlichen Orientierung im Singsaal Teufen im Januar 2010 sprach sich eine Mehrheit für die Erstellung einer Sichtberme aus.
Für den Kanton waren die Voraussetzungen für einen Fussgängerstreifen aufgrund der geringen Frequenzen jedoch damals schon nicht gegeben, so dass die Gemeinde in eigener Regie und auf eigene Kosten handelte – und sich jetzt zum Rückzug gezwungen sieht.
Nur schubladisiert?
Ob eine Sichtberme in Zukunft noch eine Chance hat resp. die Abstimmungsvorlage dereinst wieder aus der Schublade gezogen wird, gilt als eher fraglich. Würde sie nicht trotzdem Sinn machen? Fussgänger werden die gefährliche Stelle auch ohne Streifen überqueren, und der ins Gebiet Rütihof/ Gstalden abbiegende Verkehr wäre ebenfalls besser geschützt. EG