Wahlen, Sozialarbeit, Richtplan

03.01.2023 | Timo Züst
drohne
Im April wird auch in Teufen der neue Gemeinderat gewählt. Foto: Archiv Hier lesen Sie die Medienmitteilung aus den Verhandlungen des Gemeinderates vom 20. Dezember 2022. Mehr zum Thema Wahlen finden Sie hier.

Infos aus der Verwaltung

Gesamterneuerungswahlen 2023 Im Frühjahr 2023 finden die kommunalen Gesamterneuerungswahlen statt. Um die Wahlen vorbereiten zu können, gelangen wir mit den nachstehenden Informationen an Sie. Wie Sie bereits aus der Presse entnehmen konnten treten verschiedene Vertreter des Gemeinderates, der Geschäftsprüfungskommission und des Kantonsrates nicht mehr zu den Gesamterneuerungswahlen im kommenden Jahr an. Folgend eine Auflistung der uns bekannten Mutationen. Gemeinderat – Marco Sütterle, Stofelweid 5, 9053 Teufen Marco Sütterle wurde im Jahr 2016 in den Gemeinderat gewählt. Er zeichnet für das Ressort Soziales / Heime verantwortlich. – Kathrin Dörig, Tobel 985, 9053 Teufen Kathrin Dörig wurde im Jahr 2019 in den Gemeinderat gewählt. Sie zeichnet für die Ressorts Betriebe und Sicherheit und Kultur verantwortlich. – Muriel Frei, Schützenbergstrasse 19, 9053 Teufen Muriel Frei wurde im Jahr 2019 in den Gemeinderat gewählt. Sie zeichnet für das Ressort Soziales / Kinder- und Jugendarbeit verantwortlich. Mit der Reduktion von neun auf sieben Mitglieder des Gemeinderates und einer bestehenden Vakanz sind zwei Sitze zwingend neu zu besetzen. Die Ressorts werden neu gebildet. Geschäftsprüfungskommission (GPK), – Präsident Willi Staubli, Untere Böhlstrasse 1, 9052 Niederteufen – Tanja Frischknecht, Untere Böhlstrasse 2a, 9052 Niederteufen Kantonsrat – Patrick Kessler, Alte Speicherstrasse 5b, 9053 Teufen – Oliver Schmid, Hauptstrasse 122, 9052 Niederteufen – Pascale Sigg-Bischof, Egglistrasse 12A, 9053 Teufen – Peter Zeller, Landhausstrasse 4, 9053 Teufen Der Gemeinderat dankt allen zurückgetretenen Behördenmitgliedern für ihren grossen Einsatz im Dienst der Allgemeinheit ganz herzlich. Die persönliche Würdigung erfolgt zu gegebener Zeit. Nichtamtliche Wahlzettel Nichtamtliche Wahlzettel sind gestattet, wenn diese hinsichtlich Farbe und Format mit den amtlichen Wahlzetteln übereinstimmen. Zur Gewährleistung dieser Voraus-setzungen übernimmt die Gemeindekanzlei die Koordination des Drucks sämtlicher nichtamtlicher Wahlzettel. Die Kosten müssen von jeder Organisation selbst getragen werden. Die Vorlage für die nichtamtlichen Wahlzettel von Parteien und Organisationen sind gemäss Terminplanung bei der Kanzlei einzureichen. Die Parteien und Organisationen werden mit einem Gut zum Druck für die Druckfreigabe bedient. Terminplanung Donnerstag, 2. März 2023 Ablieferung Vorlage nichtamtliche Stimmzettel durch die Parteien und Organisationen an die Gemeindekanzlei Freitag, 3. März 2023 Erteilung Gut zum Druck für die nichtamtlichen Stimmzettel an die Gemeindekanzlei Donnerstag, 9. März 2023 Ablieferung des amtlichen und nichtamtlichen Wahlmaterials an die Abraxas AG, St. Gallen für Verpackung und Versand Sonntag, 16. April 2023 Kommunale Gesamterneuerungswahlen (Gemeinderat, Geschäftsprüfungskommission und Kantonsrat) 2. Wahlgang Gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte haben für den zweiten Wahlgang folgende Bestimmungen Gültigkeit: Wird das absolute Mehr im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt, bei welchem das relative Mehr entscheidet; neue Wahlvorschläge sind zulässig. Bei Stimmengleichheit ist ein weiterer Wahlgang durchzuführen. Wer am zweiten Wahlgang teilnehmen will, hat dies bis spätestens am Mittwoch nach dem ersten Wahlgang, d. h. bis 19.04.2023, der Gemeindekanzlei (schriftlich und bis spätestens 24.00 Uhr) mitzuteilen. Im zweiten Wahlgang kann nur gewählt werden, wer eine derartige Mitteilung fristgerecht eingereicht hat – Stimmen für andere Personen sind ungültig. Stehen im zweiten Wahlgang gleich viele Kandidatinnen oder Kandidaten zur Wahl, wie Behördenmitglieder zu wählen sind, so gelten die zur Wahl stehenden Personen ohne Wahlakt – also in stiller Wahl – als gewählt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 14. Mai 2023 statt; die Vorlagen für die nichtamtlichen Stimmzettel sind der Gemeindekanzlei bis spätestens Donnerstag, 20. April 2023 abzugeben. Wir bitten Sie um Berücksichtigung dieser Informationen und stehen bei Fragen oder Unklarheiten gerne zur Verfügung. Neue Gemeindeordnung; oberbehördliche Genehmigung Die Stimmberechtigten haben am 25. September 2022 die Totalrevision der Gemeindeordnung genehmigt. Mit Beschluss vom 16. November 2022 hat der Regierungsrat des Kantons Appenzell Ausserrhoden die oberbehördliche Genehmigung erteilt. Die neue Gemeindeordnung wird nun wie geplant per 1. Juni 2023 in Kraft gesetzt. Die wesentlichsten Elemente der neuen Gemeindeordnung sind die Reduktion der Anzahl Mitglieder des Gemeinderates von neun auf sieben, die Einführung des Voll-amtes für das Gemeindepräsidium, die Kompetenzerteilung an den Gemeinderat betreffend die Ressortbildung, die Einführung des Stimmrechts für Ausländerinnen und Ausländer nach den Bestimmungen der Kantonsverfassung (als separate Ab-stimmungsfrage), das Bekenntnis zum Umweltschutz, die Einführung einer Ombudsstelle, die Unterstellung von allgemeinverbindlichen Reglementen unter das fakultative anstelle das obligatorische Referendum, sofern das kantonale Recht keine anderweitigen Vorgaben macht, eine Aktualisierung der Finanzkompetenzen für wiederkehrende Ausgaben sowie die Möglichkeit, Sitzungen in Form von Telefon- oder Videokonferenzen abzuhalten, oder mit anderen Mitteln wie schriftlich in Form eines Zirkularverfahrens Beschlüsse zu fassen. Neuer Kostenteiler für die Schulsozialarbeit Appenzeller Mittelland Die Gemeinde Wald AR hat an ihrer Sitzung vom 4. Juli 2022 das Mitwirken bei der Schulsozialarbeit Appenzeller Mittelland beschlossen. Der Start ist auf das zweite Semester des Schuljahres 2022/2023 geplant. Sämtliche bei der Schulsozialarbeit Appenzeller Mittelland beteiligten Gemeinden haben der entsprechenden Vertragsanpassung für die Aufnahme von Wald AR in die „Schulsozialarbeit Appenzeller Mittelland“ sowie einem neuen, auf der aktuellen Anzahl Schülerinnen und Schüler basierenden Kostenteiler zugestimmt. Richtplanentwurf; Mitwirkungsverfahren Der Gemeinderat hat den Entwurf zum neuen Richtplan bis Mitte Juni 2022 zur öffentlichen Mitwirkung aufgelegt. Nach entsprechender Vorbehandlung durch die Planungskommission hat sich der Gemeinderat anlässlich seines Workshops im November und an der Sitzung vom 20. Dezember 2022 mit sämtlichen Eingaben auseinandergesetzt. Die Stellungnahmen zu den Eingaben werden demnächst erfolgen.

Der Gemeinderat hat ausserdem…

– verschiedene Unterstützungsbeiträge in Höhe von CHF 2’000.- für regionale Institutionen gesprochen; – einen Zwischenabschluss in Sachen Ersatz Schnitzelheizung Landhaus mit einer Budgetunterschreitung von CHF 106’917.35 genehmigt. Einwohnende Am 31. Dezember 2022 zählte die Einwohnerkontrolle 6’490 Einwohner. Dies ist gegenüber Ende November 2022 eine Zunahme von 24 Person.

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