"Vorteile der Strassenbahn-Lösung mit Doppelspur überwiegen"

13.03.2017 | TPoscht online
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Auch künftig soll die Bahn durchs Ortszentrum fahren. Der Gemeinderat empfiehlt die Kurztunnel-Initiative zur Ablehnung. Visualisierung: zVg.
Am 21. Mai 2017 entscheiden die Stimmberechtigten der Gemeinde Teufen über die Kurz-Tunnel-Initiative. Der Gemeinderat hat sich eingehend mit der Initiative auseinandersetzt. Er ist zu Über­zeugung gelangt, dass die Vorteile der Strassenbahn-Lösung mit richtungsgetrennter Doppelspur, wie sie die Appenzeller Bahnen AG plant, gegenüber einem Kurz-Tunnel deutlich überwiegen. Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten deshalb einstimmig, die Initiative abzulehnen, wie es in der nachfolgenden Medienmitteilung heisst. Mit Inbetriebnahme der neuen Durchmesserlinie Trogen-St. Gallen-Appenzell per Fahrplan­wechsel Ende 2018 erweitert die Appenzeller Bahnen AG ihr Angebot. Die Fahrzeiten zwischen Teufen und St. Gallen werden reduziert und zu den Hauptverkehrszeiten am Morgen und am Abend wird Teufen neu im Viertelstundentakt mit St. Gallen verbunden. Zwei statt drei Fahrbahnen Die Appenzeller Bahnen AG schafft für diesen Angebotsumbau neue, tramähnliche Tangozüge an. Zugleich sind die Gleisanlagen und Haltestellen auf den neuen Betrieb umzustellen. Dies bedingt den Umbau des Bahnhofs Teufen mit einer Erweiterung auf drei Spuren sowie den Um­bau der vier Haltestellen Lustmühle, Niederteufen, Sternen und Stofel. Für die Strecke von der Haltestelle Stofel bis zum Bahnhof Teufen plant die Appenzeller Bahnen AG eine Strassenbahn-Lösung mit einer Reduktion von drei auf zwei Verkehrsspuren durch das Dorf Teufen. Die Bahn soll richtungsgetrennt auf zwei Gleisen (Doppelspur) mit den Motorfahrzeugen auf der Strasse fahren. Bauherrin Appenzeller Bahnen AG Das Verfahren und die Zuständigkeiten betreffend den Bau von Bahnanlagen richten sich nach dem eidgenössischen Eisenbahngesetz. Die Appenzeller Bahnen AG ist Bauherrin und damit zuständig für Projektierung und das Einreichen eines Plangenehmigungsgesuchs; das Bundes­amt für Verkehr (BAV) ist Genehmigungsbehörde. Die Gemeinde kann Projekt-Alternativen ein­bringen. Bei einer Umsetzung muss die Gemeinde allfällige aus den Änderungen resultierende Mehrkosten übernehmen und deren Finanzierung mit dem Bundesamt für Verkehr verbindlich vereinbaren. Die Bahnbetreiberin ist jedoch beim Einreichen des Plangenehmigungsgesuches nicht an Projekt-Alternativen gebunden. Dies beantwortet die oft gestellte Frage, weshalb in der Gemeinde Teufen noch nie über die Strassenbahn-Lösung (Doppelspurvariante) abge­stimmt wurde. Anregung an den Gemeinderat Am 8. Juli 2016 reichte ein fünfköpfiges Initiativkomitee die „Volksinitiative für den Bau eines Kurz-Tunnels zwischen Bahnhof und Schützengarten“ mit 919 gültigen Unterschriften ein. Die Initiative lautet: „Der Gemeinderat Teufen wird hiermit angeregt, über einen Objektkredit von geschätzten CHF 10 Mio. für den Bau eines Kurz-Tunnels zwischen Bahnhof und Schützengarten abstimmen zu lassen.“ Der Kurz-Tunnel gemäss Initiative ist als reduzierte Variante zum abge­lehnten Langtunnel-Projekt Stofel – Bahnhof Teufen aus dem Jahr 2015 zu verstehen, mit Tun­nelportalen beim Bahnhof Teufen und beim Schützengarten. Die Volksinitiative entspricht einer vorgängig erwähnten Projekt-Alternative. Eine unabhängige Überprüfung der Kostenschätzung hat gezeigt, dass der Kurz-Tunnel für die Gemeinde mit dem in der Initiative genannten Objektkredit von CHF 10 Mio. nicht realisierbar ist. Nach heutigem Kenntnisstand muss gegenüber der Strassenbahn-Variante mit Mehrkosten von rund CHF 24,8 Mio. (inkl. MWST) zulasten der Gemeinde gerechnet werden. Da bisher we­der für die von den Appenzeller Bahnen AG geplante Strassenbahn-Lösung noch für die Kurz-Tunnel-Variante Vorprojekte erstellt wurden, basieren die Kostenschätzungen auf Erfahrungs­werten und können bis zu +/- 30 % von den tatsächlichen Kosten abweichen. Gemeinderat sieht klare Vorteile bei der Strassenbahn-Lösung Der Gemeinderat hat sich eingehend mit der Initiative auseinandergesetzt. Er ist zur Überzeu­gung gelangt, dass die Vorteile der projektierten Strassenbahn-Lösung mit richtungsgetrennter Doppelspur gegenüber einem Kurz-Tunnel deutlich überwiegen. Nebst den massiven baulichen Einschnitten ins Ortsbild durch die Tunnelportale müsste der Bahnhof tiefergelegt werden und der Zugang zu den Zügen würde im „Untergrund“ erfolgen. Zudem bleibt bei der Kurz-Tunnel-Variante die problematische Situation an der neuralgischen Stelle Elektro Nef zwischen Schüt­zengarten und Stofel ungelöst. Die Verkehrssituation und –sicherheit zwischen Stofel und Bahnhof Teufen, davon ist der Gemeinderat überzeugt, lassen sich insgesamt mit der Strassen­bahn-Lösung überzeugender und nachhaltiger verbessern. Dank der Reduktion von drei auf zwei Fahrbahnen entstehen neue Freiräume für Velo- und Fussverkehr. Es bleiben alle Optionen offen, solche Freiräume später auf der ganzen Strecke bis zur Lustmühle, die auch ein wichtiger Schulweg ist, zu nutzen. Der Kurztunnel würde diese Möglichkeit einschränken. Mit Blick auf die Verkehrssicherheit und auf den Kosten-Nutzen-Vergleich ist der Gemeinderat von den Vorteilen der Strassenbahn-Variante (Doppelspur) überzeugt und empfiehlt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern einstimmig die Ablehnung der Initiative. GK

Orientierungsversammlung am 3. Mai 2017

Die Abstimmungsunterlagen werden in den kommenden Wochen gedruckt und zum Versand bereitgestellt, so dass diese spätestens am 28. April 2017 bei den Stimmberechtigten eintreffen. Am 3. Mai 2017 findet um 19.30 Uhr im Lindensaal eine öffentliche Orientierungsversammlung statt, an welcher das Initiativkomitee und der Gemeinderat die Bevölkerung über die Initiative informieren werden. GK [post_teaser id=“81598″]

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