Voranschlag 2016 rechnet mit höherem Steuerertrag

04.09.2015 | TPoscht online
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Voranschlag 2016 – Orientierungsversammlung am 11. November 

Bereits an der Sitzung von Mitte August legte der Gemeinderat den Grundstein für den Voranschlag 2016; der Gemeinderat präsentiert für das nächste Jahr einen Voranschlag mit einem Ertragsüberschuss von CHF 91‘900.00. Die Investitionsrechnung 2016 sieht Nettoinvestitionen von CHF 4,095 Mio. Franken vor.

Der Gemeinderat hat den Voranschlag 2016 mit einem unveränderten Steuerfuss von 3.0 Einheiten für natürliche Personen gutgeheissen und zu Handen der Urnenabstimmung vom 29. November 2015 einstimmig verabschiedet. Die öffentliche Orientierungsversammlung findet am Mittwoch, 11. November 2015, mit Beginn um 19.30 Uhr, im Lindensaal Teufen, statt.

Zu den wesentlichsten Positionen des Voranschlages ist folgendes zu erwähnen:

Steuern
Der Nettosteuerertrag wird insgesamt um rund CHF 2,0 Mio. auf CHF 30,5 Mio. erhöht.

Finanzausgleich
Die Gemeinde Teufen ist weiterhin die steuerkräftigste Gemeinde im Kanton. Der abzuliefernde Solidaritätsbeitrag bleibt nach Angaben des Kantons unverändert bei CHF 3,90 Mio.

Gemeindeanteile
Für die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV ist ein Gemeindeanteil von CHF 1,127 Mio. (+ CHF 117‘) geplant. Für den öffentlichen Verkehr (Bahn, Bus und Postauto) sind Gemeindeanteile von rund CHF 567‘000.00 (+ CHF 7‘) vorgesehen. Die Pflegefinanzierung wird rund CHF 1,075 Mio. (+ CHF 52‘) kosten.
Bei den Gemeindeanteilen handelt es sich um sogenannte exogene Kosten, welche die Gemeinde nicht beeinflussen kann und welche sich auf eine Gesetzesgrundlage stützen.

Investitionsrechnung
Geplant sind Nettoinvestitionen von CHF 4,095 Mio. Davon entfallen CHF 1,322 Mio. auf Investitionsbeiträge an die Appenzeller Bahnen und CHF 708‘500.00 auf Investitionen der spezialfinanzierten Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.

Infos aus der Verwaltung

Am 31. August 2015 zählte die Einwohnerkontrolle 6‘153 Einwohner. Dies ist gegenüber Ende Juli eine Abnahme von 31 Personen und im Vergleich zum Stand per 1. Januar 2015 eine Zunahme von 26 Personen.

Am 11./12. September 2015 findet schweizweit der Clean-up-day statt; dieser wird seit mehreren Jahren durch die IGSU (IG saubere Umwelt) organisiert. Im Jahr 2013 beteiligte sich die 2. Sekundarschule Hörli an der Aktion. Dieses Jahr nimmt das Personal der Gemeindeverwaltung an der Aktion teil; die Schalter des Gemeindehauses bleiben deshalb am Freitag, 11. September 2015 geschlossen.

Neue Teufner Bürger

Gesuchsteller/innen reichen beim kantonalen Amt für Gesellschaft, Herisau, das Gesuch um Einbürgerung ein. Der Kanton prüft das Gesuch und überweist die Unterlagen an den Gemeinderat zur Weiterbearbeitung.

Der Gemeinderat prüft, ob die Voraussetzungen der Integration und der genügenden Deutschkenntnisse erfüllt sind. Entsprechend lädt er den Gesuchsteller zu einem Einbürgerungsgespräch vor. Unter dem Vorbehalt der Erteilung des Schweizer- und Kantonsbürgerrechts hat der Gemeinderat an der letzten Sitzung den Eheleuten

Axel und Gisela Fabian, Vorderhausstrasse 13, Teufen, sowie an
Petra Jungbluth, Weirden 23, Lustmühle,
das Gemeindebürgerrecht erteilt.
Der Gemeinderat gratuliert den Gesuchstellern und hat die Unterlagen nun dem Bund zur Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung weitergeleitet.

Wahl neues Kommissionsmitglied

Im Zuge der Gesamterneuerungswahlen für die Kommissionen konnte die Heimkommission nicht alle Vakanzen besetzen. An der letzten Sitzung hat der Gemeinderat nun folgende Ergänzungswahl vorgenommen:

Kommission Wahl Heimkommission

– Dr. Felix Weber, Steinwichslenstrasse 31, Niederteufen

Der Gemeinderat gratuliert dem Neugewählten ganz herzlich und wünscht ihm viel Befriedigung und Erfolg in der Ausübung seines neuen Amtes.

 

Grundsätzlich „JA“ zum kantonalen Richtplan

Das teilrevidierte eidg. Raumplanungsgesetz wurde in der Volksabstimmung vom 3. März 2013 angenommen. Das Gesetz und die teilrevidierte Raumplanungsverordnung traten am 1. Mai 2014 in Kraft. Ziele der revidierten Bestimmungen sind ein sorgsamer Umgang mit dem Boden, Bauzonen massvoll festzulegen und kompakte Siedlungen. Dörfer und Städte sollen nach innen weiterentwickelt werden, beispielsweise durch verdichtetes Bauen, das Schliessen von Baulücken oder die Umnutzung von Brachen. Damit sollen der Verschleiss von Kulturland eingedämmt und hohe Kosten für die Erschliessung mit Strassen, Strom und Wasser vermieden werden.

Bevölkerungs- und Beschäftigungsentwicklung
Der Kanton Appenzell-Ausserrhoden hat das Szenario Mittel+ gewählt. Für die grösseren Gemeinden wie Teufen ist ein Wachstum von 0,42 %/Jahr vorgesehen, innerhalb der Wohn- und Mischzonen sogar 0,54 %. Gemäss kommunalem Leitbild und kommunalem Richtplanentwurf wird ein Wachstum um 0,5 % angestrebt. Grundsätzlich ist die vorgegebene Entwicklung vernünftig. Teufen ist bereit, eine gewisse Entwicklung anzustreben, möchte aber nicht überborden.

Aus-/Einzonungen
Der Kanton muss gemäss Stand 1. März 2014 13.4 ha auszonen. Die sieben betroffenen Gemeinden sind verpflichtet, dies innert fünf Jahren ab Inkrafttreten des Richtplanes zu vollziehen. Allerdings ist noch unklar, wie im Detail dies geregelt wird und wie die Aus-/Einzonungen entschädigt werden.
Allerdings befürwortet die Gemeinde Teufen die Prüfung eines Austausches von Arbeitszonen unter den Gemeinden. Die Nachfrage nach reinen Gewerbezonen ist in Teufen gering – hingegen wären Mischzonen erwünscht; zugleich könnte die innere Verdichtung gefördert werden.

Siedlungsentwicklung nach Innen
Der Kanton verlangt, dass Gemeinden mit Zentrumsfunktionen in den Ortsplanungen die Möglichkeit schaffen, dass sie die gemäss Raumkonzept angestrebte Verdichtung um durchschnittlich 10% gegenüber der heutigen Nutzungsdichte erreichen können.
Es ist daher fraglich, ob die genannte Instrumentalisierung die Richtige ist. Eine Innenverdichtung kann nicht nur eine Erhöhung in den Stockwerken sein. Es braucht auch eine Gegenleistung. Damit eine Innenverdichtung erfolgen kann, hat die Regierung den Gemeinden griffige Instrumente zur Umsetzung zur Verfügung zu stellen.

Des Weiteren hat sich der Gemeinderat zu den Stand- und Durchgangsplätzen für Fahrende, zum öffentlichen Verkehr sowie zu den erneuerbaren Energien vernehmen lassen.

 

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Das Jägerhüsli in einer Archivaufnahme im Herbst 2014. Foto: EG

Jägerhüsli-Referendum; weiteres Vorgehen

Am 19. August 2014 hat der Gemeinderat den Rückbau des Jägerhüslis beschlossen und den Beschluss aufgrund der Finanzkompetenzen dem fakultativen Referendum unterstellt. In der Zeit vom 5. September bis 6. Oktober 2014 gingen insgesamt 58 Unterschriftsbögen mit total 198 gültigen Unterschriften ein. Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 28. Oktober 2014 festgestellt, dass das Referendum zustande gekommen ist.

Im Zusammenhang mit der Ausarbeitung des Edikts ist der Gemeinderat an der letzten Sitzung nochmals auf diesen Beschluss zurückgekommen. Aufgrund neuer Erkenntnisse hat der Gemeinderat den Beschluss betreffend Rückbau des Jägerhüslis widerrufen und die Finanzkommission beauftragt, diese in die Strategie für die Liegenschaften des Finanzvermögens aufzunehmen. Der Gemeinderat wird über den Strategieentscheid zu den Finanzliegenschaften informieren; bis dahin erfolgt weder ein Abbruch noch ein Verkauf.
Somit ist die durch das Referendum anbegehrte Volksabstimmung hinfällig geworden.

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Tüüfner Trinkwasserqualität

Das Betriebspersonal der Wasserversorgung Teufen garantiert für stets einwandfreies Trinkwasser an jeder Zapfstelle im ganzen Gemeindegebiet. Nach Ferien oder nach längerer Abwesenheit empfiehlt es sich, den Wasserhahn etwas vorlaufen zu lassen, damit wird stehendes Wasser verworfen; ins Trinkglas gehört nur frisches, kühles Trinkwasser direkt von der Wasserversorgung – so schmeckt es am Besten!
Das gelieferte Trinkwasser ist bis zu tausend Mal günstiger als Mineralwasser. Zudem gut zu wissen: bis ein Liter importiertes Mineralwasser auf dem Tisch steht, werden rund 0,3 Liter Erdöl verbraucht – bei Leitungswasser sind es nur 0,3 Milliliter.
Die Qualität des Trinkwassers kann online unter www.teufen.ch/Amtsstellen/ Wasserversorgung/Untersuchungsberichte jederzeit eingesehen werden.

 

Der Gemeinderat hat ausserdem…

– eine aktualisierte Unterhaltsregelung für das Pumpwerk Schleife genehmigt
– einem Grenzbaurecht für den Neubau der Landi zugestimmt
– den Jahresbericht und die Jahresrechnung 2014 der Tüüfner Poscht sowie den Jahresbericht 2014 der Stiftung Freunde Werk Hans Zeller genehmigt sowie den Verantwortlichen den besten Dank für die geleisteten Arbeiten ausgesprochen

 

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