Familie Thürer: "Vor vollendete Tatsachen gestellt.."

05.06.2014 | Erich Gmünder
thuerer park aufraeumen  haecksel (42)
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Die Villa Thürer nach dem Kahlschlag. Fotos: EG

„Wir wurden vor vollendete Tatsachen gestellt und sind wie weite Kreise der Bevölkerung entsetzt“, so heisst es in einem Brief, in dem sich die  Mitglieder der Erbengemeinschaft Maria Thürer-Tobler vom Vorgehen der Käuferschaft deutlich distanzieren.

Deutlich wird in dem Schreiben an die Nachbarn, dass auch die Familie Thürer überrumpelt wurde. „Völlig unerwartet und rein zufällig haben wir von den Rodungsabsichten vernommen. Wir haben den neuen Eigentümern mündlich und schriftlich erklärt, dass das geplante radikale Vorgehen keineswegs mit unseren Vorstellungen und unserer Information an die Direkt-Betroffenen übereinstimme und in der Bevölkerung (berechtigten) Unwillen auslösen könnte“, heisst es in dem bereits am 24. Mai datierten Brief.

Und weiter: „Wir haben die neuen Eigentümer darauf hingewiesen, dass mit der Rodungsaktion grundlegende Planungsentscheide präjudiziert würden. Sorgfältige Abwägungen, welche Elemente (z.B. Bäume) des alten Gartens in die Planung der Überbauung einbezogen hätten, würden damit hinfällig. Die geplante Mitwirkung von Andreas Thürer in der Jury verlöre mit dem beabsichtigten Kahlschlag ihren Sinn. Eine Antwort der neuen Eigentümer blieb aus (…) Nach der weitgehenden Zerstörung der alten Strukturen zieht sich Andreas Thürer aus der Jury zurück; seine Funktion als Brückenbauer zwischen Alt und Neu erübrigt sich.“

Kantonales Baugesetz gab Ausschlag

Die Familie begründet auch nochmals, weshalb sie sich so kurzfristig zu einem Verkauf entschloss: „Wir hatten unserer Mutter versprochen, die Liegenschaft zu ihren Lebzeiten im bisherigen Zustand zu belassen. Nach ihrem Tod (13. Juli 2013) drängte die Zeit. Das kantonale Baugesetz verlangte, dass innerhalb der Bauzonen nichts mehr ungenutzt bleiben sollte, das sich für eine Überbauung eignet. Mit andern Worten: Das Baugesetz hat uns vor die Wahl gestellt, das Grundstück zu überbauen oder die Liegenschaft aus dem Baugebiet hinausfallen zu lassen. Da die Erbengemeinschaft nicht in der Lage war, selbst eine Überbauung an die Hand zu nehmen, drängte sich ein Verkauf auf.

Die Liegenschaft wurde bis zum Verkauf aufwändig und sorgfältig gepflegt. Einer überlegten und ortsbildverträglichen Neugestaltung, wie sie mit der Gemeinde Teufen vereinbart worden war, stand nichts im Weg.“

„Unglücklicher Auftakt“

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Der erste Brief, datiert vom 27. April 2014.

In einem Brief vom 27. April an die Nachbarn war von Eile noch keine Rede, im Gegenteil. Zwar wurde informiert, dass das Grundstück kurz vor Ostern verkauft worden war, die Familie habe aber noch genügend Zeit, um das elterliche Haus in Ruhe zu räumen. „So rasch wird sich also Ihre Nachbarschaft nicht verändern“.

Zum Schluss drückt die Familie die Hoffnung aus, „dass es den neuen Eigentümern trotz des sehr unglücklichen Auftakts in enger Zusammenarbeit mit den Behörden und in einer neuen Informationspolitik gelingt, eine ortsbildverträgliche Überbauung des „Unteren Gremms“ zu realisieren.“ Der Brief ist unterschrieben von Andreas Thürer im Namen von Daniel Thürer, Andreas Thürer und Annina Berweger-Thürer.

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