Unteres Gremm: Meinungsmacher im Endspurt

15.01.2019 | Timo Züst
Unteres Gremm (5)
Gegen den Gestaltungsplan Unteres Gremm wurde das Referendum ergriffen. Abgestimmt wird am 10. Februar. Bild: tiz

Timo Züst

Der Gestaltungsplan Unteres Gremm würde es der Bauherrschaft ermöglichen, auf dem Gebiet des ehemaligen Thürerparks eine Überbauung mit 75 Wohnungen zu realisieren. Eine grosse Hürde unterwegs dazu bildet die Abstimmung vom 10. Februar.

Es ist ein kurzer Abstimmungskampf. Denn zwischen der Ankündigung (10. Dezember 2018) und der Abstimmung liegen nicht nur zwei Monate, sondern auch Weihnachten und ein Jahreswechsel. Deshalb muss es nun schnell gehen. Gegner und Befürworter des Gestaltungsplans Unteres Gremm bringen sich deshalb in Stellung. Beide wollen in den letzten Wochen noch so viele Meinungen machen wie möglich.

Diametrale Meinungen

Den schnelleren Start in den Abstimmungskampf erwischte die Bauherrschaft. Vergangene Woche lud sie via Medienagentur zu einer kurzfristig einberufenen Medienkonferenz in der Villa Thürer. Der Anlass war prominent besetzt. Anwesend waren nicht nur die Bauherren und Projektentwickler Peter Mettler und Rolf Schubiger, sondern auch der Architekt Thomas Schregenberger, der Planer Roland Ebneter und der Jury-Präsident Dani Ménard. Die Botschaft war – wie schon in einer früheren Replik – klar: Die Kritik der Gegner ist ungerechtfertigt. Einerseits fehle es beim Thema Architektur an Sachverstand, andererseits sei die Steigung von zwölf Prozent aufgrund der hügeligen Topographie schlicht nötig. Die Bauweise und Anordnung der neun Gebäude lobt Jurypräsident Ménard in den höchsten Tönen: „clever, vielversprechend, beeindruckend, geradezu brillant“. Beim Thema Steigung wird auf die Weglänge verwiesen. Ausserdem erlaube die Fachstelle für behindertengerechtes Bauen in besonderen Fällen ein solche Steigung. Eine etwas andere Meinung vertreten die Gegner. Auch ihre Kampagne ist in den Startlöchern.

Zwei Gegner-Gruppen

Bald werden sie in die Teufner Haushalte flattern: die Flyer der Gegner. Mit ihnen wollen zwei unabhängige Gruppierungen die Stimmung in Richtung eines „Neins“ kippen. Dem Referendumskomitee gibt der Architekten Philipp Schuchter eine Stimme. Und er betont: „Viel von unserer Kritik richtet sich nicht an die Bauherrschaft, sondern an den Gemeinderat. Abgesehen von der Architektur. “ Grund dafür ist das hier angewandte Vehikel des Gestaltungsplans. Dieser erlaubt es in einem bestimmten Gebiet Bauten zu realisieren, die innerhalb der für jene Bauzone sonst üblichen Vorschriften nicht bewilligungsfähig wären. Richtig angewendet, kann dieses Modell für alle Seiten Vorteile generieren. Die Bauherrschaft erzielt eine bessere Ausnutzung, die Gemeinde kann in der Planungsphase Forderungen stellen und die Bevölkerung profitiert am Ende von einer ganzheitlich sinnvollen Überbauung. „Wir können nicht nachvollziehen, warum die Gemeinde hier nicht mehr von der Bauherrschaft verlangt hat“, sagt Philipp Schuchter. Ihm geht es dabei um folgende Punkte: die Erschliessung (Steigung statt sechs zwölf Prozent), die Energie (nur 70 Prozent erneuerbare Energie) und die Erschliessung der Zufahrtsstrassen (Finanzierung der Zufahrtstrasse West durch die Öffentlichkeit). Auf diese Kritik werde man noch antworten, versichert Gemeindepräsident Reto Altherr auf Anfrage. Allerdings will er damit bis zur öffentlichen Orientierungsversammlung am 23. Januar warten. Auch die Wohnbaugenossenschaft AWG wehrt sich gegen den Gestaltungsplan. Eine entsprechende Einsprache ist noch beim Kanton hängig. Da nun aber eine Abstimmung ins Haus steht, will man jetzt auch für ein Nein werben.

Die Steigungsfrage

Auch hier soll ein Flyer die gewünschte Wirkung bringen. Noch ist er nicht ganz fertig. Matthias Jäger, Präsident und Sprecher der AWG, kann seine Argumente aber auch ohne ihn gut vortragen. „Die Behauptung, eine Steigung unter zwölf Prozent sei nicht möglich, stimmt schlicht nicht.“ Mit einer serpentinartigen Wegführung wäre laut ihm eine deutlich tiefere Steigung realisierbar. Für ihn ist klar: „Das wollte man nicht, weil man dann die Häuser hätte verschieben oder auf eins verzichten müssen.“ Auch die Argumentation der Bauherrschaft, eine tiefere Steigung hätte den Weg deutlich verlängert und wäre deshalb kontraproduktiv, lässt er nicht gelten. Für ältere Menschen oder beim Stossen eines Rollstuhls sei nicht die Distanz, sondern die Steigung das Problem. Auch die Erschliessung (über die Gremm- und Krankenhausstrasse) ist der AWG ein Dorn im Auge. Zwar sei es verständlich, dass die bestehende Krankenhausstrasse genutzt werde. Die Verkehrsführung sei aber unglücklich. „Drei separate, direkte Zugänge in die Tiefgarage wäre zielführender gewesen.“

Plan B?


Bei der Abstimmung am 10. Februar geht es um den Gestaltungsplan Unteres Gremm. Das heisst: Bei einem Nein tritt dieser nicht in Kraft. Bei einem Ja (Empfehlung des Gemeinderates) wird das Einsprache- und Bewilligungsverfahren fortgesetzt. Das ist nötig, weil beim Kanton nach wie vor eine Einsprache der AWG zum Gestaltungsplan hängig ist. Derzeit ist das Verfahren sistiert. Übrigens: Einen Plan B haben die Bauherren laut einer aktuellen Medienmitteilung nicht. Aber auch im Falle einer Ablehnung des Gestaltungsplans und der darauffolgenden Verzögerung wollen sie auf dem Gebiet eine Überbauung realisieren.

 

 

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