Unteres Gremm: Abstimmung am 10. Februar

10.12.2018 | TPoscht online
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Nun ist klar, wann über den Gestaltungsplan Unteres Gremm abgestimmt wird: am 10. Februar. Bild: Archiv/EG Der Gemeinderat hat sich in seinen letzten zwei Sitzungen auch mit dem Referendum zum Gestaltungsplan Unteres Gremm beschäftigt. Nun ist klar, wann darüber abgestimmt wird: am 10. Februar 2019. Folgende Mitteilung hat der Gemeinderat dazu heute verschickt: Am 29. Juni 2017 wurde die Bevölkerung anlässlich einer öffentlichen Veranstaltung über den Gestaltungsplan Unteres Gremm und über eine damit verbundene Richtplanänderung umfassend informiert. Im Rahmen des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens sind insgesamt 13 Eingaben eingereicht worden. Der Gemeinderat hat am 24. Oktober 2017 zu den Eingaben einzeln Stellung genommen. In Anwendung von Art. 46 ff Baugesetz (bGS 721.1) hat der Gemeinderat am 9. Januar 2018 den Gestaltungsplan Unteres Gremm mit den Sonderbauvorschriften erlassen und zuhanden der öffentlichen Planauflage verabschiedet. Gleichzeitig mit der öffentlichen Auflage wurde der Erlass der Änderung des Gemeinderichtplanes (dat. 6. Juni 2017) öffentlich bekannt gemacht. Im Weiteren hat der Gemeinderat in Anwendung von Art. 36 ff Strassengesetz (bGS 731.11) das den Planungsperimeter erschliessende Strassenbauprojekt „Unteres Gremm Ausbau Gemeindestrassen“ zuhanden des Planauflageverfahrens verabschiedet. Die öffentliche Auflage der Planunterlagen erfolgte vom 15. Januar 2018 bis 13. Februar 2018. Im Rahmen der öffentlichen Auflage sind diverse Einsprachen eingegangen. Mit den Einsprechern wurden in der Folge Verhandlungen geführt mit dem Ziel, sich zu verständigen. Dies konnte in einigen Fällen erreicht werden. Die verbliebenen Einsprachen hat der Gemeinderat erstinstanzlich entschieden. Der Gestaltungsplan Unteres Gremm wurde dabei durch den Gemeinderat unverändert erlassen und nach Art. 8 lit. f Gemeindeordnung und Art. 5 Abs. 2 Baureglement dem fakultativen Referendum unterstellt. Während der Referendumsfrist vom Montag, 3. September 2018 bis Dienstag, 2. Oktober 2018 wurde der Erlass des Gemeinderates im Front Office der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt. Mit 240 gültigen Unterschriften ist das fakultative Referendum zustande gekommen. Der Gemeinderat hat sich an den letzten beiden Sitzungen mit dem Abstimmungsedikt zum Gestaltungsplan Unteres Gremm auseinandergesetzt und dieses an der letzten Sitzung zuhanden der Volksabstimmung vom 10. Februar 2019 verabschiedet. Der Gestaltungsplan Unteres Gremm basiert auf einem Projektwettbewerb, wobei dem Siegerprojekt eine sorgfältige und sinnfällige Analyse beschieden wurde. Die als qualitativ hochstehend bezeichnete Bebauung rechtfertigt aus Sicht des Gemeinderates die Abweichungen von der Regelbauweise. Einer hohen Durchlässigkeit, ausschliesslich für den Langsamverkehr, wurde Rechnung getragen. Entgegen der ursprünglichen Richtplanung, welche eine vollumfängliche Erschliessung über die Krankenhausstrasse vorsah, soll die Erschliessung der Tiefgaragen auf drei Achsen verteilt werden. Dass dabei die Zufahrt Süd mit Unsicherheiten behaftet ist, lässt sich nicht von der Hand weisen. Der Gestaltungsplan Unteres Gremm gewährleistet laut der Mitteilung des Gemeinderates eine qualitativ hochstehende Bebauung des Areals Thürer, weshalb der Gemeinderat empfiehlt, dem Gestaltungsplan Unteres Gremm an der Abstimmung vom 10. Februar 2019 zuzustimmen. gk

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