Timo Züst
Der Gemeinderat hatte einige Powerpoint-Folien vorbereitet. An der öffentlichen Orientierungsversammlung im Lindensaal werden nicht nur die Abstimmungsvorlagen des 25. Novembers, sondern auch andere „aktuelle Inhalte“ thematisiert.
Kennen Sie den ersten Artikel der Teufner Gemeindeordnung? Nein? Hier ist er: „Die Gemeindeordnung bestimmt die Organisation von Behörden und Verwaltung, Aufgaben und Befugnisse der Organe sowie die Mitwirkungsrechte der Stimmberechtigten der Gemeinde Teufen im Rahmen von Verfassung und Gesetz. Sie schafft die Grundlage für eine wirkungsorientierte Gemeindeführung.“ Am 25. November entscheiden die Teufner Stimmberechtigten über eine Teilrevision eben dieser Gemeindeordnung vom 22. September 2002. Es wäre die dritte nach den Jahren 2009 und 2013 – ausgenommen ist hier die Ergänzung bezüglich des fakultativen Referendums für Sondernutzungspläne (2016).
Der Grund für diese erneute Revision ist einfach: Die Gemeindeordnung ist veraltet. So sagte Gemeindepräsident Reto Altherr am Mittwochabend denn auch: „Dass eine Totalrevision ansteht, ist unbestritten.“ Dass es nun aber doch noch einmal „nur“ zu einer Anpassung kommt, hat zeitliche Gründe. Die aktuelle Legislatur endet im Mai 2019. Die komplette Überarbeitung will man sich deshalb auf den Start der übernächsten Legi im Juni 2023 aufsparen. Dann geht es ans Eingemachte, sprich an die strukturellen Fragen wie: Stimmt die Anzahl Gemeinderäte? Haben die Kommissionen die richtige Funktion?
Am 25. November schlägt der Gemeinderat dem Teufner Stimmvolk nun aber erst einmal folgende Änderungen zur Annahme vor:
Neue Finanzkompetenzen
Heute darf der Teufner Gemeinderat bei neuen, einmaligen Ausgaben bis zu einem Betrag von 100’000 Franken abschliessend bestimmen. Bis zu einem Betrag von 300’000 Franken galt dann das fakultative Referendum. Diese beiden Zahlen sollen nun – falls die Stimmbürger zustimmen – nach oben korrigiert werden. Neu könnte der Gemeinderat bis zu einem Betrag von 250’000 Franken abschliessend entscheiden und bis zu einem Betrag von 500’000 Franken käme das fakultative Referendum zum Einsatz.
Reto Altherr dazu: Der Gemeinderat verspricht sich von dieser Änderung eine Reduktion des administrativen Aufwands. Muss beispielsweise ein neues Fahrzeug gekauft oder ein Planungskredit in Auftrag gegeben werden, soll der Rat dies abschliessend bestimmen können. Ausserdem hielten sich diese Beträge im Verhältnis zum jährlichen Finanzhaushalt Teufens von rund 50 Millionen Franken im Rahmen.
Neue Stellen
Das fakultative Referendum bei der Schaffung einer neuen Stelle soll aus der Gemeindeordnung entfernt werden. Mit anderen Worten: Der Gemeinderat darf in Zukunft Stellen schaffen, ohne dass die Bevölkerung die Möglichkeit eines Referendums hätte.
Reto Altherr dazu: Der Rat ist der Auffassung, dass die Beurteilung des Stellenbedarfs eine ureigene Aufgabe des Gemeinderats darstellt. Zwei Beispiele für die neu vorgeschlagene Handhabung wären Heiden und Speicher. Deshalb empfiehlt der Rat diese Änderung – trotz einiger gegenteiliger Vorschläge während der Vernehmlassungsphase – zur Annahme.
Entschädigungsreglement
Das Entschädigungsreglement für Behördenmitglieder liegt heute in der Zuständigkeit der Geschäftsprüfungskommission (GPK). Diese Regelung ist nach dem geltenden Gemeindegesetz (Art. 25 Ziff. 1) nicht rechtens. Deshalb soll dieses Reglement in die Zuständigkeit des Gemeinderates überführt werden. Das letzte Wort hat neu das Volk.
Reto Altherr dazu: Aufgrund einer Eingabe im Vernehmlassungsprozess werden Änderungen des Reglements nicht bloss dem fakultativen, sondern dem obligatorischen Referendum unterstellt.
Tiefere Steuern, mehr Investitionen
Nebst der Revision der Gemeindeordnung geht es am 25. November auch noch um den Voranschlag 2019. Dieser erwartet bei Erträgen von 52,1 Mio. Franken und Aufwänden von 52,7 Mio. Franken eine schwarze Null (Überschuss von 12’400 Franken). Das Thema des Vizepräsidenten und Vorstehers der Finanzkommission, Markus Bänziger, waren am Mittwochabend aber die geplante Steuersenkung um 0,1 auf 2,8 Einheiten und die anstehenden Investitionen.
Tiefere Steuern
„Wer die Steuern jetzt nicht senken kann, hat wirklich ein Problem“, sagte Markus Bänziger. Dabei präsentierte er eine Übersicht zur Steuerentwicklung der Ausserrhoder Gemeinden während der Jahre 2012 bis 2019. Sie zeigt: Zehn haben die Steuern in dieser Zeit gesenkt, vier erhöht und bei fünf blieben sie gleich. Die Erklärung von Markus Bänziger: „Die letzten Jahre waren wirtschaftlich gesehen ein ‚Best Case‘. Das hat auch die öffentliche Hand gespürt.“ Für Teufen bedeutet das, dass die Gemeinde trotz der geplanten Steuerfusssenkung um 0,1 Einheiten im Jahr 2019 Nettosteuereinnahmen von 33,8 Mio. Franken erwartet – das sind rund 500’000 Franken mehr als für 2018 budgetiert wurden. Deshalb empfiehlt der Gemeinderat die Anpassung von 2,9 auf 2,8 Steuereinheiten zur Annahme.
Investitionen ziehen an
Die Gemeinde Teufen verfügt heute über ein Nettovermögen. Das heisst, sie hat keine Schulden. „Das liegt daran, dass wir in den vergangenen Jahren bei den Investitionen auf die Bremse getreten sind“, erklärte Bänziger. Grund dafür waren verschiedene Grossprojekte wie der Tunnel oder das Schulhaus. Die Finanzplanung 2019 bis 2024 zeigt aber: In den kommenden Jahren stehen wieder einige grosse Projekte an. Dies sind beispielsweise die Schulliegenschaften mit rund 30,3 Mio. Franken, die Sanierung des Schwimmbads mit 3,2 Mio. Franken, die Ortsdurchfahrt mit 11,9 Mio. Franken oder die Wasserversorgung mit 5,6 Mio. Franken. „Glücklicherweise ist Teufen nun wieder in der Situation, solche grösseren Brocken auch stemmen zu können“, sagte Markus Bänziger am Mittwochabend.