Viele Fussgängerstreifen werden aufgehoben

08.08.2013 | TPoscht online
Homepage der Gemeinde - ein Klick entfernt! www.teufen.ch

Homepage der Gemeinde - ein Klick entfernt! www.teufen.chAnpassung Fussgängerstreifen auf Kantonsstrassen in Teufen

Das Kantonale Tiefbauamt hat zusammen mit der Verkehrspolizei die Fussgängerstreifen auf den Kantonsstrassen in Teufen auf die Sicherheit hin überprüft. Der Gemeinderat hat zum Vorschlag Stellung genommen. Mit Anpassungen und/oder Entfernungen soll das Überqueren der Strasse für Fussgänger wie auch für Autofahrende sicherer werden.

Während die Unfallzahlen zwischen Motorfahrzeugen schweizweit stetig sinken, nehmen die Unfälle bei Fussgängerstreifen nicht ab. Oft werden die Fussgänger schlecht gesehen – oder die Streifen sind an einem ungünstigen Ort und schlecht ausgeführt. Doch auch das Benehmen der Fussgänger hat sich verschlechtert: Sie treten unvermittelt auf die Strasse, schauen weder links noch rechts, sind am Telefon – und sind sich der Gefahr nicht mehr bewusst.

Die Beratungsstelle für Unfallverhütung untersuchte in einer Kampagne die Beziehungen zwischen der Qualität der Fussgängerstreifen und der Unfälle. Die Erkenntnis fand Niederschlag in einer Empfehlung für die Anlage der Fussgängerstreifen – und schlussendlich in einer Norm, die der Bund in einer Verordnung festschrieb.

Fussgängerfrequenzen oder Sichtweiten fehlen

Das kantonale Tiefbauamt von Appenzell Ausserrhoden hat aufgrund der Normen und zusammen mit der Verkehrspolizei alle Fussgängerstreifen auf den Kantonsstrassen sicherheitstechnisch überprüft und das Resultat den Gemeindebehörden unterbreitet. Ernüchterndes Fazit: Kaum ein Fussgängerstreifen im Kanton erfüllt den vollständigen Kriterienkatalog. Es fehlt vor allem an Fussgängerfrequenzen auf den Streifen; denn viele gehen dort über die Strasse, wo es ihnen richtig erscheint. Es ist erwiesen, dass stark frequentierte Fussgängerstreifen deutlich sicherer sind als selten benützte.

Bei einigen Streifen fehlen die notwendigen Sichtweiten. Heute müssen vor allem die Autofahrenden die querungswilligen Fussgänger erkennen können – und ausserorts liegende Streifen sind wegen der gefahrenen Geschwindigkeiten und den langen Bremswegen generell gefährlich.

Es handelt sich bei vielen angetroffenen Streifen um reine „Gefälligkeitsstreifen“, welche heute keine Chance für eine Neumarkierung hätten. So wurden kantonsweit viele Streifen ausgeschieden, die aus Sicherheitsgründen nachzurüsten oder zu entfernen sind.

Es ist wesentlich sicherer, die Strasse dann zu überqueren, wenn kein Fahrzeug naht, als sich darauf zu verlassen, dass dieses Fahrzeug auch wirklich anhält.

Für das Überqueren der freien Strasse braucht es aber keinen Fussgängerstreifen. Die Verantwortung liegt dann beim Fussgänger, welcher als schwächster Verkehrsteilnehmer am meisten unter den Folgen von Fehlverhalten zu leiden hat und deshalb mit dieser Umkehrung des Vortritts auch am meisten zu seiner eigenen Sicherheit beitragen kann.

 

Massnahmen

Die Resultate der Überprüfung der Fussgängerstreifen in Teufen wurden den Gemeindebehörden vorgelegt und die Massnahmen abgeglichen.

In Teufen sind die meisten Fussgängerstreifen betroffen, von Verbesserungsmassnahmen bis hin zur Aufhebung. Verbesserungen können die Signalisation, die Beleuchtung oder bauliche Massnahmen betreffen.

In Niederteufen und beim Sternen ist zudem der Ausbau der Wege hinter dem Geleise geplant.

Aufgehoben werden sollen auf der Kantonsstrasse von St.Gallen über Teufen bis zur Göbsistrasse 8 Fussgängerstreifen, 3 zusammen mit den Bahnübergangsprojekten, wobei 2 soeben entfernt worden sind.

Auf der Speicherstrasse fallen 4 Fussgängerstreifen der Überprüfung zum Opfer, 3 davon wurden bereits entfernt.

Zwischen Lustmühle und Battenhaus sollen 3 Streifen entfernt werden, und bei den Anschlussrampen der Umfahrungsstrasse im Hinterbühl gibt es in Zukunft keine Fussgängerstreifen mehr.

Die Aufhebung ist im Herbst 2013 vorgesehen. Weitere Informationen zur Überprüfung der Fussgängerstreifen können auf dem Tiefbauamt der Gemeinde, Dorf 7, oder beim Tiefbauamt des Kantons, Kasernenstr. 17A, in Herisau eingesehen werden.

Für Fragen und direkte Erläuterungen wenden Sie sich bitte an die Verkehrsspezialisten Hans Peter Rohrer (Tiefbauamt, Hanspeter.Rohrer@ar.ch) oder Erwin Cantieni (Verkehrspolizei, Erwin.Cantieni@ar.ch). Das kantonale Tiefbauamt dankt für das Verständnis zugunsten der Verkehrssicherheit.

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