Revision des Strassenreglements und der Gebührentarife
Das totalrevidierte kantonale Strassengesetz sowie die dazugehörige Strassenverordnung wurden auf den 1. Februar 2010 in Kraft gesetzt. Mit dem neuen Strassengesetz werden die Gemeinden verpflichtet, innert drei Jahren seit Inkrafttreten kommunale Strassenreglemente zu erlassen. Ebenfalls sind sie zu Erlass kommunaler Strassenverzichnisse verpflichtet.
Der Gemeinderat hat die Revision des Strassenreglementes mit dem zugehörigen Gebührentarif sowie den Tarif für die Verrechnung der Instandstellungskosten für Aufgrabungskosten in 2. Lesung genehmigt und zuhanden der Volksdiskussion nach der öffentlichen Versammlung verabschiedet.
Die öffentliche Versammlung wird voraussichtlich im September 2013 stattfinden und rechtzeitig publiziert werden. Die Vorlage soll am 24. November zur 2013 Abstimmung kommen.
Waldhütte im Carl Zürcher-Wald fertiggestellt
Der Gemeinderat bedankt sich bei allen Beteiligten für die Unterstützung bei der Errichtung der Waldhütte im Carl Zürcher-Wald durch die Klasse 3a der Sekundarschule Hörli. GK