Im Mai soll über einen Bahntunnel abgestimmt werden. Foto: tiz
Eingereicht wurde die Initiative bereits im März 2021. Ihr Ziel: Eine Abstimmung über einen Bahntunnel zwischen Bahnhof und Stofel. Die formelle Prüfung war rasch abgeschlossen. Mit 841 gültigen Unterschriften kam die Initiative zustande. Aber die Initianten (IG Tüüfner Engpass) und der Gemeinderat waren sich auch einig: Mit der materiellen Prüfung soll bis nach der Präsentation der Korridorstudie zugewartet werden.
So einfach war diese materielle Prüfung aber nicht – denn die juristische Situation ist komplex. Der Gemeinderat gab deshalb Ende Oktober, wie schon bei der ersten Initiative für eine Doppelspur-Abstimmung, ein rechtliches Gutachten in Auftrag. An seiner Sitzung vom 7. Dezember beschäftige sich der Rat nun erneut mit der Initiative und kam zum Schluss: Sie ist gültig (offizielle Mitteilung unten). Die TP hat über diesen Entscheid mit Gemeindepräsident Reto Altherr gesprochen:
Herr Altherr, die Initiative ist gültig. Im Mai soll über einen Bahntunnel abgestimmt werden. Die Appenzeller Bahnen (AB) haben indes bei der Präsentation der Korridorstudie angekündigt, dass sie im neuen Jahr mit der Baueingabe für die Doppelspur beginnen möchten. Kommt sich das nicht in die Quere?
Dazu kann ich sagen: Der Gemeinderat hat den Auftrag eine eingereichte Initiative zu prüfen. Dass die Volksinitiative über einen Bahntunnel zwischen Bahnhof und Stofel zustande gekommen ist, hatten wir bereits früh kommuniziert. Nun ging es um die materielle bzw. rechtliche Prüfung. Dazu haben wir ein entsprechendes Gutachten eingeholt.
Was ist entscheidend für die materielle Gültigkeit?
Ganz grundsätzlich geht es um drei Hauptkriterien. Erstens: Der Grundsatz der Einheit der Materie muss gegeben sein. Zweitens: Die Initiative darf nicht gegen übergeordnetes Recht verstossen. Und drittens: Das Anliegen darf nicht undurchführbar sein. Ist einer dieser Punkte nicht gegeben, hätte der Gemeinderat die Initiative für ungültig erklären müssen. Das ist hier aber nicht der Fall.
Dabei spielte die Planung der AB bezüglich Doppelspur also keine Rolle?
Nein. Das war eine rein rechtliche Beurteilung. Und es gilt: Wenn eine Volksinitiative zustande kommt und gültig ist, muss sie der Gemeinderat zur Abstimmung unterbreiten.
Und was, wenn das Volk im Mai nun Ja sagt?
Das wäre ein ganz eindeutiger Auftrag an den Gemeinderat, das Projekt eines Bahntunnels weiterzuverfolgen. Das würden wir dann natürlich auch machen.
Haben Sie bereits mit den AB oder dem Kanton über diese Entwicklung gesprochen?
Nein.
Noch ein Blick zurück: Die erste Initiative über eine Doppelspur-Abstimmung war für ungültig erklärt worden. Wo liegt der Unterschied?
Das betrifft das dritte Gültigkeits-Kriterium: Ist das Anliegen durchführbar? Diese Initiative wollte ein konkretes Projekt verhindern, über welches die Gemeinde keine Verfügungsgewalt besass. Anders gesagt: Uns hätten bei einem Auftrag der Bevölkerung die Handlungsmöglichkeiten gefehlt.
Und hier ist das anders?
Ja. Hier geht es um ein neues Projekt bzw. dessen Ausarbeitung. Da können wir handeln. Aber ich will auch deutlich machen: Bei dieser Abstimmung handelt es sich um eine reine Finanzvorlage in Form einer allgemeinen Anregung. Wie es dann weitergeht – ob es beispielsweise zu einem Projektkredit oder direkt zu einem Objektkredit kommt –, wird sich zeigen. Dafür müssten aber alle Details des Projekts vorgängig erarbeitet werden.
Nach der Präsentation der Korridorstudie sagten Sie, Sie hoffen, die Blockade könne nun gelöst werden. Verlängert diese Abstimmung die Diskussion nicht vielleicht noch?
An dieser Hoffnung hat sich nichts geändert. Für mich ist es ganz wesentlich, dass wir als Dorf die bestehende Blockade lösen können. Ich hoffe sehr, dass es nicht zu einem juristischen Hin- und Her kommt. Wir müssen endlich vorwärts machen bzw. handeln können.