Teufner Wirte zur Raucherbeizen-Initiative

01.03.2013 | Erich Gmünder
1-Fumoir des Hotel zur Linde
1-Fumoir des Hotel zur Linde
Elegante Lösung: Das Fumoir des Hotels zur Linde. Foto: AG

Viele Wirte sind es leid, über das Rauchverbot zu reden. Was sie von der Wirte-Initiative halten, möchten sie lieber nicht öffentlich sagen. In einem aber scheinen sie sich einig, es sollte in der ganzen Schweiz gleich geregelt sein.

Alexandra Grüter-Axthammer

In Teufen haben sich die Gastwirte mit dem Rauchergesetz, das seit dem 1.Mai 2010 gilt, arrangiert. In einigen Restaurants raucht der Gast im Freien, in anderen in einem abgetrennten Raum, wie etwa im Hotel zur Linde.

«Wir haben ein hübsches Fumoir eingerichtet », sagt Julia Lanker, die Wirtin der Linde. «Der Standort direkt beim Restauranteingang ist sehr praktisch, so haben wir Blickkontakt zum Gast.»

Sie hätten sich gut eingerichtet und die Gäste, die zum Essen kommen, schätzten das rauchfreie Lokal.

Allerdings bedauert auch Julia Lanker, dass es keine einheitliche Regelung für die ganze Schweiz gibt: «Aus der Sicht der Gastwirte ist es schwierig. Gäste möchten nicht bevormundet werden. Wenn sie die Möglichkeit haben, im Nachbarkanton in ein Raucherlokal zu gehen, dann tun sie das.»

Heidi Weishaupt, die Wirtin des Restaurants Traube in Teufen könnte nach der Annahme der Wirte-Initiative aus ihrem Restaurant ein Raucherlokal machen, da das Restaurant weniger als 80 m2 hat. «Egal wie die Abstimmung ausfällt, bei uns bleibt es rauchfrei», sagt sie. In der Traube habe sich das sehr gut entwickelt, und sie möchte nicht mehr zurück.

Kantonale Vorlage am 3. März

Das Gesundheitsgesetz von Appenzell Ausserrhoden – Schutz vor Passivrauchen – würde nach der Annahme der Initiative geändert:

Restaurationsbetriebe werden auf Gesuch hin als Raucherlokale bewilligt, wenn der Betrieb:

a) eine dem Publikum zugängliche Gesamtfläche von höchstens 80 Quadratmetern hat;

b) gut belüftet und nach aussen leicht erkennbar als Raucherlokal bezeichnet ist;

und nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt, die einer Tätigkeit im Raucherlokal im Arbeitsvertrag zugestimmt haben.

Ausnahmen regelt der Regierungsrat.

 

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