Am Sonntag 3. März stimmte das Schweizer Volk einer Änderung des Raumplanungsgesetzes zu. Damit soll die Zersiedelung gebremst werden, indem weniger neues Bauland eingezont wird und dafür bestehende Siedlungsflächen dichter bebaut werden. In die Pflicht genommen werden vor allem die Gemeinden: Sie müssen die vorhandenen Baulandreserven überprüfen.
Interview: Erich Gmünder
Wir sprachen vor der Abstimmung mit Gemeindepräsident Walter Grob über die Auswirkungen einer Annahme und über die Grundsätze der Teufner Bodenpolitik.
Muss Teufen die Bauzonen redimensionieren, wenn die Revision angenommen wird?
Mit der beantragten Revision bekräftigt das Gesetz, dass Bauzonen dem voraussichtlichen Bedarf für 15 Jahre zu entsprechen haben. Das gilt bereits seit 30 Jahren, ist für uns also nichts Neues. Wo die Bauzonen viel grösser als der Bedarf sind, müssen sie verkleinert und somit rückgezont werden. Wo absehbar ist, dass die Bevölkerung wächst (wie in Teufen) und sich neue Unternehmen ansiedeln, können auch künftig neue Bauzonen geschaffen werden. Aufgrund dieser Aussagen muss die Bauzone in der Gemeinde grundsätzlich nicht redimensioniert werden. Es muss jedoch geprüft werden, ob die Bauzonen «am richtigen Ort sind.»
Wie lange reichen denn die aktuellen Baulandreserven noch aus?
Basierend auf dem aktuellen Zonenplan – der im Dezember 1994 von den Stimmbürgern genehmigt wurde – stehen innerhalb der Bauzone rein rechnerisch noch ca. 15 Hektaren zur Überbauung zur Verfügung. Bei einer moderaten Entwicklung der Wohnbevölkerung um 0.5 % pro Jahr würden diese Flächen noch einige Jahre reichen.
Wo sehen Sie Potenzial für spätere Einzonungen?
Potenzial ist überall dort vorhanden, wo heute bereits eingezonte Flächen unüberbaut sind. Die heute ausgeschiedenen Flächen sind auf ihre Eignungen zu prüfen. Es kann durchaus sein, dass Gewerbeflächen – für die bis heute keine Nachfrage bestand – einer anderen Zone wie z.B. Wohn-/Gewerbezone zugeteilt werden. Mit dieser Zonen-Umteilung kann Wohnbauland zur Verfügung gestellt werden, ohne die Gesamtfläche der Bauzone zu erhöhen. Eine Ausdehnung des Siedlungsgebietes steht im grossen Ausmass nicht zur Diskussion. Es wird eine Nachverdichtung angestrebt.
Wie sorgt die Gemeinde dafür, dass das eher ländliche Gesicht der Gemeinde möglichst erhalten bleiben kann?
Mit einer sorgfältigen und vorausschauenden Ortsplanung mit Rücksicht auf die Topografie mit den vielen Hanglagen. Seit 1962 wurden – mehrheitlich im Einvernehmen mit den Grundeigentümern – grosse Rückzonungen vorgenommen. Aktuell bestehen keine Überkapazitäten!
Ein wichtiges Anliegen der Revision ist der haushälterische Umgang mit den Baulandreserven. Wie kann die Gemeinde Einfluss nehmen, damit keine zu grossen Parzellen geschaffen werden?
Die Parzellierung ist Sache der Grundeigentümer; in dieses Grundrecht kann die öffentliche Hand nur dann eingreifen, wenn ein öffentliches Interesse dagegen steht.
Mit einer Umfrage bei Grundeigentümern haben Sie eruiert, warum Bauland seit längerer Zeit brach liegt – gibt es in Teufen Fälle von Baulandhortung?
Die Erhebung steht nicht im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Richtplanung, sondern im Zusammenhang mit Art. 56 Baugesetz. Dieser Artikel regelt die entschädigungslose Auszonung von nicht überbauten Bodenflächen, wenn sie mehr als 10 Jahre ungenutzt innerhalb der Bauzone verbleiben. Die Umfragen haben bestätigt, dass in den wenigsten Fällen bewusste Baulandhortungen im Sinne von Spekulation feststellbar sind. Oft sind es private oder rechtliche Gründe, welche eine Bebauung bislang verhinderten. Dennoch unterliegen nach Ansicht der Planungskommission einige Flächen dem Auszonungs-Artikel. Alle kontaktierten Grundeigentümer werden demnächst über die Abklärungen informiert werden.
Das Interview wurde schriftlich geführt.
Teufen wollte einst Stadt werden
Vor 50 Jahren hatte Teufen ambitiöse Ziele: Der Zonenplan von 1962 war ausgelegt für eine Gemeinde in der Grösse einer Stadt, für 15‘000 Einwohner. «Ein riesiger Fladen», wie Gemeindepräsident Walter Grob auf den entsprechenden Plänen zeigt.
Die Zone wurde 1974 und 1994 schrittweise verkleinert. Dabei wurde gezielt darauf geachtet, dass nicht der Eindruck einer Verstädterung entsteht, indem zwischen den Siedlungsgebieten unüberbaubare Flächen ausgeschieden wurden. EG