Ortsgeschichtsbuch auf Kurs
Die Kulturkommission hat dem Gemeinderat Bericht über den aktuellen Stand der Ortsgeschichtsschreibung abgegeben. Über 90 % der Texte liegen vor und werden laufend lektoriert und redigiert. Ausstehend sind noch die Einführungen, einige kontextuelle Beiträge sowie ein Kapitel. Das Bildkonzept sowie die Buchgestaltung sind in Arbeit und offeriert.
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass das Ortsgeschichtsbuch auf Kurs ist und hofft, dass die Herausgabe im Verlaufe des Spätherbstes 2014 erfolgen kann.
Richtplanung; Stand der Überarbeitung
Seit Anfang 2012 befasst sich die Planungskommission mit der Überarbeitung der Richtplanung. Für die Erarbeitung der Grundlagen der einzelnen Richtplaninhalte hatte der Gemeinderat vorgängig verschiedene Büros beauftragt.
Der Richtplan der Gemeinde gliedert sich in verschiedene Hauptinhalte mit den folgenden Themen: „Siedlung“, „Landschaft“, „Verkehr“, „Energie“, „Infrastruktur“, „Ver- und Entsorgung“. Bei der Erarbeitung der Bereiche Verkehr und Energie fand ein öffentlich abgestützter Mitwirkungsprozess statt.
Zurzeit sind verschiedene übergeordnete Planungsinstrumente in Überarbeitung. Auf Bundesebene ist es das eidgenössische Raumplanungsgesetz, das in der revidierten Fassung am 1. Mai 2014 in Kraft tritt und aus dem insbesondere auch Änderungen bei den Anforderungen an die kantonale Richtplanung resultieren (beispielsweise innerkantonale Schwerpunktsetzungen bei der Wohn- und Arbeitsplatzentwicklung). Als Folge daraus ist der kantonale Richtplan anzupassen, was noch einige Zeit (1-2 Jahre) in Anspruch nehmen dürfte, auch wenn die Arbeiten bereits gestartet sind.
Ebenfalls in Überarbeitung befindet sich das kantonale Baugesetz. Die Vernehmlassung zu einem ersten Entwurf ist abgeschlossen, der Gesetzesentwurf wird demnächst dem Parlament vorgelegt.
Ungewiss ist auch die Umsetzung der Massnahmen nach Art. 56 BauG zur Förderung der Überbauung (Baulandbeschaffung).
Aus den obgenannten Gründen hat der Gemeinderat beschlossen, in der Gemeinde-Richtplanung einen Zwischenstopp einzulegen und die Wiederaufnahme der Arbeiten in den Spätherbst 2014 zu verlegen.
Tätigkeitsbericht des FAOT
Das Fachgremium für Architektur- und Ortsbildberatung Teufen (FAOT) hat dem Gemeinderat seinen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2011 bis 2013 unterbreitet.
Die Fachkommission hält monatlich ihre Sitzungen ab. Fallweise werden Projektverfasser und/oder Bauherrschaft eingeladen, ihre Bauvorhaben zu erläutern. Zusätzliche werden telefonische Beratungen durchgeführt oder im Rahmen von Besprechungen vor Ort Erläuterungen und konkrete Hinweise abgegeben. Ziel des FAOT ist eine bestmögliche Qualität zu Gunsten des Dorfbildes zu erreichen.
Das FAOT hat in dieser Zeit bei Beratungen von über 50 Einzelobjekten mitgewirkt, hat an Sitzungen der Planungskommission bei wichtigen städtebaulichen Themen teilgenommen, hat sich im Zusammenhang mit der Umnutzung des Zeughauses eingebracht und die Überarbeitung des Inventars der Schutzgegenstände abgeschlossen.
Der Gemeinderat hat den Tätigkeitsbericht des FAOT zur Kenntnis genommen und dankt dem FAOT für ihren grossen Einsatz zu Gunsten des Dorfbildes.
FAOT-Tätigkeitsbericht 2011 – 2013 [PDF, 4.00 MB]
Genehmigung Baukostenabrechnung Haus Bächli
Die zuletzt vor 17 Jahren sanierten Etagen-Nasszellen im Haus Bächli mussten aufgrund ihres schlechten und unhygienischen Zustandes saniert werden. Mit der Sanierung konnte deshalb nicht länger zugewartet werden.
Die Sanierung der Nasszellen erfolgte ab Juni 2013 bis Februar 2014. Um die Beeinträchtigungen für die Bewohnerinnen und Bewohner möglichst gering zu halten und während der ganzen Bauzeit den Heimbetrieb lückenlos gewährleisten zu können, wurden die Bauarbeiten in mehrere Etappen aufgeteilt.
Im Budget der Investitionsrechnung 2013 war für die Sanierung der Nasszellen im Haus Bächli ein Betrag von CHF 150’000.00 vorgesehen. Der Gemeinderat hat den Kredit am 19. März 2013 frei-gegeben.
Die Baukostenabrechnung datiert vom 06.05.2014 zeigt folgendes Ergebnis:
Investitionskredit CHF 150’000.00
Bauabrechnung CHF 152’753.15
Mehrkosten CHF 2’753.15 (+ 1.8 %)
Der Gemeinderat hat die Bauabrechnung an der letzten Sitzung genehmigt und der geringen Kreditüberschreitung von CHF 2‘753.15 im Sinne von Art. 15 lit. d) Finanzhaushaltsgesetz zugestimmt.
Übernahme Obere Schulhausstrasse durch Gemeinde
Die Obere Schulhausstrasse zweigt von der Schulhausstrasse ab und gabelt sich in zwei Strassenäste auf. Der obere erschliesst anstossende Grundstücke sowie künftig die Parzelle Nr. 1582. Der untere dient der (Schul-)Wegverbindung zur Rütiholzstrasse, der Erschliessung der südlich anstossenden Liegenschaften und von zwei überbauten Grundstücken im Rütiberg.
Planungskommission und Gemeinderat haben die Bedeutung der Oberen Schulhausstrasse für die spätere Erschliessung des „Übrigen Gemeindegebiets Rüti“ erkannt. Das öffentliche Interesse an der Übernahme der Oberen Schulhausstrasse ist mit der im Quartierplan festgeschriebenen Erschliessung des künftigen Baugebiets Rüti (ÜG) gegeben.
Der Gemeinderat hat dem Antrag der Baukommission zur entschädigungslosen Übernahme des oberen Strassenastes der Oberen Schulhausstrasse unter gewissen Voraussetzungen zugestimmt und die Baukommission mit der Umsetzung beauftragt.
Der Gemeinderat hat ausserdem…
– den Jahresbericht und die Rechnung 2013 der Ludothek zur Kenntnis genommen und die geleisteten Arbeiten verdankt
– den im April 2013 zugesicherten Gemeindebeitrag an die Offenlegung des Schwendibüelbaches im Bereich Stofel zufolge Fertigstellung der Arbeiten zur Auszahlung freigegeben
– für den Erwerb von Waldgrundstücken einen Verpflichtungskredit gemäss Art. 19 des Finanzhaushaltgesetzes gesprochen sowie einer geringen Kreditüberschreitung zugestimmt