Waldreservat Rotbach-Sittertobel
Gemäss dem kantonalen Waldplan sollen zehn Prozent der Waldfläche im Kanton Appenzell Ausserrhoden zugunsten der biologischen Vielfalt als Waldreservate ausgeschieden werden. Das Bewirtschaftungsziel besteht in der Schaffung lichter Waldstrukturen, welche eine Baumartenvielfalt fördern. Zudem bieten diese Wälder auch einen Lebensraum für licht- und wärmeliebende Tier- und Pflanzenarten. Zur Schaffung lichter Waldstrukturen sind verschiedene forstliche Massnahmen, welche in einem Massnahmenplan festgehalten sind, erforderlich.
Die Errichtung von Waldreservaten erfolgt freiwillig mittels Vertrag zwischen den Waldeigentümern und dem Departement Bau und Volkswirtschaft. Die Vertragsdauer beträgt 50 Jahre.
Das Projektgebiet Rotbach-Sittertobel umfasst insgesamt eine Waldfläche von rund 150 Hektaren. In einem ersten Schritt sollen die Waldflächen der öffentlichen Waldeigentümer, Gemeinde Teufen (22,12 ha) und Staatswald Appenzell Ausserrhoden (17,85 ha) unter Vertrag genommen werden. Anschliessend werden private Waldeigentümer angefragt, ob sie sich am Waldreservat beteiligen möchten.
Der Gemeinderat hat der Errichtung des Waldreservates Rotbach-Sittertobel zugestimmt und den Vertrag über die Ausscheidung von Waldreservatsflächen im Waldreservat Rotbach-Sittertobel zwischen der Einwohnergemeinde Teufen und dem Kanton Appenzell Ausserrhoden genehmigt.
Bund und Kanton entschädigen die Gemeinde Teufen für die Errichtung des Waldreservates mit einem Beitrag von CHF 22‘120.00. Für die spätere Bewirtschaftung der Sonderwaldflächen werden ebenfalls Beiträge ausgerichtet.
Quartierplan Schlatt – Wonnenstein
Zwischen Steinerstrasse und Umfahrungsstrasse, im Nahbereich der Ein- / Ausfahrt Hinterbüel, liegt eine weitgehend unbebaute Gewerbezone. Die betroffene Fläche ist bereits seit mehr als 20 Jahren Teil der Bauzone, eine Bebauung war bis anhin aber nie ein konkretes Thema. Das Kloster Wonnenstein, als Besitzerin des unbebauten Teiles dieser Gewerbezone, beabsichtigt, das noch vorhandene Gewerbeland zu nutzen bzw. nutzen zu lassen. Der Gemeinderat hat im August 2016 den Quartierplan Schlatt – Wonnenstein zuhanden der öffentlichen Planauflage, welche vom 29. August 2016 bis 27. September 2016 dauerte, verabschiedet. In einer Medienmitteilung und auf der Gemeindehomepage wurde über den Quartierplan berichtet.
Während der öffentlichen Planauflage ist eine Einsprache eingegangen, welche in der Zwischenzeit bereinigt werden konnte. Aus dieser Bereinigung ergaben sich geringfügige Anpassungen beim Quartierplan, welche ausschliesslich lärmmindernde Vorkehrungen beinhalten. Gemäss Mitteilung des kantonalen Planungsamtes ist bei der vorliegenden geringfügigen Anpassung keine erneute Planauflage angezeigt.
Gemäss den Bestimmungen des Baureglements und der Gemeindeordnung unterstehen Sondernutzungspläne, zu welchen die Quartierpläne zählen, neu dem fakultativen Referendum.
Die amtliche Publikation zum fakultativen Referendum erfolgt nach Ostern in der Appenzellerzeitung sowie im Amtsblatt.
Änderung der Schiesszeiten am 17. Juni 2017
Der Gemeinderat hat anfangs März den Schiessplan 2017 der Standschützen-Gesellschaft Teufen für die 300 m Schiessanlage Wettersbüel genehmigt und den Schiessplan auf der Homepage der Gemeinde publiziert.
Aufgrund eines Anlasses in der „Nachbarschaft“ der Schiessanlage wurden die Schiesszeiten für den 17. Juni 2017 angepasst. Anstelle von 15 – 17 Uhr wird von 16 – 18 Uhr geschossen.
Besten Dank für die Kenntnisnahme und das Verständnis.
Infos aus der Verwaltung
Am 31. März 2017 zählte die Einwohnerkontrolle 6‘208 Einwohner/innen. Dies ist gegenüber Ende Februar 2017 eine Zunahme von 3 Personen.
Der Gemeinderat hat ausserdem…
- für die Ersatzbeschaffung einer Strassenwischmaschine einen Kredit im Umfang von CHF 200‘000.00 freigegeben;
- für eine Ersatzbeschaffung eines Elektro-Kommunalfahrzeuges einer Kreditüberschreitung von CHF 38‘000.00 zugestimmt;
- einen neuen Vertrag mit der Stadt St. Gallen betreffend das Wasserversorgungspumpwerk Speicherstrasse abgeschlossen;
- der ausserrhodischen Trachtenvereinigung einen Beitrag von CHF 1‘000.00 für die Teilnahme am diesjährigen Unspunnenfest ausgerichtet;
- die Abrechnung für die Umlegung der Schmutzwasserkanalisation infolge Offenlegung des Feldwaldbachs in der Höhe von CHF 225‘113.40 (KV CHF 220‘000.00) genehmigt.