Behördenentschädigungen: Das Volk hat künftig das letzte Wort

17.09.2018 | TPoscht online
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Teilrevision der Gemeindeordnung

Im Februar 2018 führte der Gemeinderat eine öffentliche Vernehmlassung zur geplanten Teilrevision der Gemeindeordnung durch. Nebst dem Nachvollzug von übergeordnetem Recht sollen mit der Teilrevision vordringliche Anpassungen vollzogen werden. Während der Vernehmlassungsfrist sind auf der Gemeindekanzlei insgesamt sieben grossmehrheitlich zustimmende Stellungnahmen eingegangen. Mehrere Stellungnahmen empfahlen jedoch, das Entschädigungsreglement für Behördenmitglieder dem obligatorischen und nicht dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Der Gemeinderat kann die Empfehlung nachvollziehen, weshalb eine entsprechende Anpassung vorgenommen wurde. Weiter war die Abschaffung des fakultativen Referendums für neue Stellen kontrovers beurteilt. Aufgrund der Eingaben hat der Gemeinderat beschlossen, die Abschaffung des fakultativen Referendums für neue Stellen als Zusatzfrage zur Abstimmung zu bringen. Die Teilrevision wurde dem Kanton zur Vorprüfung unterbreitet. Aus der Vorprüfung resultierte kein weiterer Handlungsbedarf, weshalb der Gemeinderat die teilrevidierte Gemeindeordnung zuhanden der Volksabstimmung vom 25. November 2018 verabschiedet hat. Das Edikt zur Abstimmung wird den Stimmberechtigten zu gegebener Zeit zugestellt. Zusätzlich wird an der öffentlichen Orientierungsversammlung vom 7. November 2018 auf die Abstimmungsvorlage eingegangen.   Infos aus der Verwaltung Am 31. August 2018 zählte die Einwohnerkontrolle 6‘268 Einwohner/innen. Dies ist gegenüber Ende Juli 2018 eine Zunahme um 24 Personen.   Der Gemeinderat hat ausserdem…
  • den Voranschlag 2019 in zweiter Lesung behandelt und dabei das Budget 2019 des Feuerwehrzweckverbandes Teufen-Bühler-Gais genehmigt ;
  • dem Einwohnerverein Niederteufen-Lustmühle einen Kostenbeitrag von CHF 3‘000 für die Anschaffung der neuen Banden für die Eisbahn zugesprochen;
  •  die Schlussabrechnung für die Erneuerung der Reservoir-Hauptleitung Schlipf bis Hirschen über CHF 269‘160.05 genehmigt;
  •  einer Kreditüberschreitung von CHF 20‘000 für die Anschaffung neuer Lehrmittel im Zusammenhang mit der Einführung des Lehrplanes 21 zugestimmt;
  •  die Gemeindevertretungen für die ordentliche Delegiertenversammlung der Musikschule Appenzeller Mittelland vom 27. September 2018 bevollmächtigt

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