Strassenreglement
Ebenfalls genehmigt hat der Gemeinderat das Edikt Strassenreglement zuhanden der Urnenabstimmung vom 18. Mai 2014.
Das total revidierte kantonale Strassengesetz sowie die dazugehörende Strassenverordnung sind auf den 01. Februar 2010 in Kraft gesetzt worden. Aufgrund der geänderten Gesetzgebung wurden alle Gemeinden im Kanton Appenzell-Ausserrhoden aufgefordert, innerhalb dreier Jahre die kommunalen Strassenreglemente zu überarbeiten und ein Strassenverzeichnis zu erlassen. Die wichtigsten Neuerungen in Kürze:
• Einführung einer Strassenklassierung
• Streichung der privaten Strassen ohne öffentliche Widmung aus dem Strassenreglement
• Ausrichten von Gemeindebeiträgen an den jährlichen Unterhalt von öffentlichen Strassen im privaten Eigentum
• Erlass von Gebührentarifen • Regelung der Perimeterbeiträge von Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern an die Kosten für den Neu- und Ausbau von Gemeindestrassen und –wegen
• Aufsicht über die Gemeindestrassen sowie über die öffentlichen Strassen im privaten Eigentum
• Vollzug neu durch die Baukommission und Integrierung des Beleuchtungsreglements ins Strassenreglement
Das ausführliche Edikt, zusammen mit dem neuen Strassenreglement, wird den Stimmberechtigten rechtzeitig zugestellt. Nach positiv verlaufender Abstimmung und der Genehmigung durch den Regierungsrat ist die Inkraftsetzung des neuen Strassenreglements und der Gebührentarife auf den 01. Oktober 2014 vorgesehen.