Stellungnahme der Klimagruppe

18.06.2021 | TPoscht online
Klimagruppe_Infostand (3)
Der Infostand vor dem «Markwalder» lädt heute noch bis 16 Uhr zum Diskutieren, Philosophieren und Kennenlernen ein. Fotos: tiz
Die Klimagruppe Teufen bei ihrem ersten Infostand vor einigen Wochen. Fotos: tiz Die «Klimagruppe Teufen» beteiligt sich an der Vernehmlassung zur neuen Kantonsverfassung. Untenstehend ihre Mitteilung im Original: Als neu gegründete «Klimagruppe Teufen» beteiligen wir uns ebenfalls an der Vernehmlassung des vom Regierungsrat verabschiedeten Entwurfs einer neuen Kantonsverfassung. Wir sind eine altersdurchmischte Gruppe von knapp dreissig Teufner:innen, denen ein sozialverträglicher und gerechter Schutz von Klima und Biodiversität ein grosses Anliegen ist. Der vorliegende Verfassungsentwurf freut uns daher mit all seinen wichtigen Neuerungen bezüglich Umwelt- und Klimaschutz. Er zeigt, dass die Politik die bestehende Klimakrise ernst nimmt und anpacken will. Ebenso freuen wir uns bezüglich der Neuerungen zum Stimmrechtsalter 16 und zum Ausländer:innenstimmrecht. Gerade die sogenannte Klimajugend hat gezeigt, dass sich junge Menschen durchaus politisch engagieren wollen und können. Unsere Demokratie lebt von der politischen Teilnahme möglichst vieler Bewohnerinnen und Bewohnern – auch der hier ansässigen ausländischen Bevölkerung. Wir bedanken uns herzlich bei den Mitgliedern der Verfassungskommission für diesen fortschrittlichen Entwurf! Der Weltklimarat zeigt im neusten IPCC-Bericht von 2018 auf, dass die Nettoemissionen auf Null reduziert werden müssen, um die globalen Temperaturen zu stabilisieren. Und dass jedes Szenario, welches keine Reduktion auf Null beinhaltet, den Klimawandel nicht aufhalten wird. Je früher wir dies erreichen, desto grösser wird die Chance, die Erderwärmung auf die nötigen 1,5 Grad zu begrenzen. Daher meinen wir bei einigen Punkten des Entwurfs, dass die Wortwahl noch expliziter sein dürfte, damit deren Stossrichtung klarer und deutlicher wird. Wir haben uns daher erlaubt, bei einigen Artikeln Änderungen und auch inhaltliche Ergänzungen vorzuschlagen, von denen wir überzeugt sind, dass sie notwendig sind und in die neue Verfassung unseres Kantons gehören sollten.   Als Klimagruppe Teufen hoffen wir nun, mit unserer Teilnahme mitzuhelfen, dem vorliegenden Entwurf den «Rücken zu stärken», auf dass unser Kanton eine wertvolle, ökologische und den heutigen Zeiten angepasste neue Verfassung erhalten wird!   Wichtigste Änderungen und Ergänzungen der Klimagruppe Teufen (kursiv): –          Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse und im Interesse der kommenden Generationen liegen. –          Der Schutz der Kinder und Jugendlichen beinhaltet auch den aktiven Schutz ihrer natürlichen Lebensgrundlagen –          Kanton und Gemeinden achten auf Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. –          Neue Aufgaben dürfen erst übernommen werden, wenn ihre Umweltverträglichkeit geprüft und ihre Finanzierung geregelt sind. –          Kanton und Gemeinden können insbesondere die Selbstverantwortung fördern, Lenkungsmassnahmen einführen und Organisationen unterstützen, die sich für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen einsetzen. Sollten diese Massnahmen nicht das erwartete Resultat erbringen, können Kanton und Gemeinden auch Gebote und Verbote erlassen um dringend notwendige Klimaschutzziele zu erreichen. –          Kanton und Gemeinden betreiben eine aktive Klimaschutzpolitik im Sinne des Pariser Klimaabkommens und darüber hinaus. –          Sie leisten im Rahmen ihrer Kompetenzen einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2030. –          Bei der Errichtung von Bauten und Anlagen aller Art ist auf die Umgebung Rücksicht zu nehmen und die Umweltverträglichkeit zu prüfen. –          Kanton und Gemeinden fördern die Umlagerung vom individuellen auf den kollektiven Verkehr sowie möglichst emissionsfreie, energiesparende und umweltschonende Mobilitätskonzepte. –          Sie sorgen für streben nach einer Halbierung des durchschnittlichen jährlichen Energieverbrauchs pro Person bis 2050 gegenüber dem Jahr 2015, für eine Loslösung von fossilen Energiequellen, sowie für eine Deckung des Energiebedarfs durch erneuerbare Energien. –          Kanton und Gemeinden koordinieren ihre Tätigkeiten zur Gesundheitsförderung und Prävention insbesondere mit den Massnahmen zum Schutz der Umwelt, zum Schutz der Gesundheit von Tieren und zur Förderung der Biodiversität. –          Kanton und Gemeinden schaffen günstige Rahmenbedingungen für eine vielseitige und ausgewogene ökologische und sozial gerechte wirtschaftliche Entwicklung und setzen sich für die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen ein. –          Der Kanton trifft Massnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft, welche den topographischen Verhältnissen angepasst und auf den Markt ausgerichtet ist. (Nachhaltige Land- und Forstwirtschaft sollte ohne Einschränkungen gefördert werden.)

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