
Die Vorgeschichte
Die Gemeinde Teufen hat mit der Genossenschaft Schiesssportzentrum (SSZ) Teufen im Jahr 2011 einen Baurechtsvertrag über 100 Jahre abgeschlossen und ihr ein grundpfandgesichertes Darlehen gewährt. Der Baurechtsvertrag gibt der Genossenschaft das Recht, die Indoor-Schiessanlage zu betreiben. Die grundsätzliche Situation ist somit klar: Kommt die Genossenschaft SSZ ihren finanziellen Verpflichtungen (Baurechtszins und Darlehensamortisationen) nach, kann sie die Schiessanlage noch fast 90 Jahre lang nutzen. Zu Diskussionen um den Fortbestand des Schiesssportzentrums ist es zwischen der Gemeinde und der Genossenschaft SSZ gekommen, weil letztere ihren finanziellen Verpflichtungen nicht mehr vollumfänglich nachkam. Zum Thema SSZ war im November 2019 auch die Bevölkerung befragt worden. Die Genossenschaft hatte eine Volksinitiative lanciert, deren Annahme die Gemeinde ermächtigt hätte, das SSZ mit bis zu 52’000 Franken jährlich zu unterstützen. Die Teufner Stimmbevölkerung erteilte diesem Anliegen am 24. November 2019 aber eine deutliche Absage: mit 1708 zu 475 Stimmen. Im Nachgang hatte die Gemeinde die Genossenschaft SSZ im Jahr 2020 dann schriftlich aufgefordert, bestehende Ausstände zu bezahlen. Ein letztes Mal im Herbst 2020. Weil die Genossenschaft SSZ die Ausstände nicht beglich, sah sich die Gemeinde gezwungen, zu Beginn des Jahres 2021 die Betreibung einzuleiten. Die Genossenschaft SSZ erhob dagegen Rechtsvorschlag. Von Seiten der Gemeinde wurde anschliessend beim Kantonsgericht ein Gesuch auf provisorische Rechtsöffnung eingereicht.
Seit Jahren bestanden aufgrund der komplexen Entstehungsgeschichte des Schiesssportzentrum (SSZ) unterschiedliche Auffassungen zwischen der Gemeinde und der Genossenschaft SSZ über den Saldo verschiedenster finanzieller Vorgänge (siehe Kasten). In den letzten zwei Jahren wurden die Vorgänge aufgearbeitet. Nun konnte diesbezüglich eine Einigung gefunden und die Situation geklärt werden. Die auf den 11. Juli 2024 angesetzte Hauptverhandlung vor dem Kantonsgericht konnte demzufolge abgesetzt werden. Das schreiben Gemeinderat Teufen und Genossenschaft Schiessportzentrum (SSZ) in einer gemeinsamen Medienmitteilung. Diese folgt hier im Wortlaut:
Im Einzelnen haben der Gemeinderat Teufen und die Genossenschaft Schiesssportzentrum Teufen (SSZ) folgende Abreden getroffen:
- Von Seiten der Gemeinde Teufen wurde eine offene Forderung gegenüber dem SSZ auf dem Rechtsweg eingefordert. Nun hat das SSZ mit einer Zahlung von CHF 90’000.00 jenen Teil der Forderung beglichen, über den sich die beiden Parteien einig waren. Aufgrund der langen und komplexen Entstehungsgeschichte des SSZ bestanden unterschiedliche Auffassungen über die genaue Höhe des geschuldeten Betrages.
- Im Weiteren sind sich die Parteien über die Höhe der verbleibenden Darlehensschuld des SSZ gegenüber der Gemeinde Teufen einig geworden und haben deren Amortisation für die Zukunft klar geregelt.
- Gleichzeitig wird in gegenseitiger Übereinstimmung die Reduktion der Restbaurechtsdauer von derzeit noch 88 Jahren auf 60 Jahre in die Wege geleitet.
- Vor diesem Hintergrund sind die beiden Parteien einvernehmlich zum Schluss gekommen, auf die am 11. Juli 2024 vorgesehene Hauptverhandlung im Kantonsgericht in Trogen zu verzichten.
- Mit den getroffenen Massnahmen und der damit verbundenen Bereinigung der unklaren Situation kann das SSZ seine künftige Tätigkeit auf einer geklärten Grundlage ohne «ungeregelte Altlasten» fortführen.
- Sodann hat das SSZ das Leitungsteam verbreitert und Herrn Martin Gretler aus Bazenheid, Bereichsleiter Nachwuchs beim St. Galler Kantonalschützenverband, neu als Vizepräsident in den Vorstand gewählt.