SSZ-Initiative ist ungültig

08.03.2019 | Timo Züst
SSZ
Trotz der 208 gesammelten Unterschriften wurde die SSZ-Initiative für ungültig erklärt. Foto: tiz Timo Züst Es hätte der grosse Befreiungsschlag werden sollen: Die Initiative des Schiesssportzentrums (SSZ) Teufen. Ende Januar war sie eingereicht worden – mit 212 Unterschriften. Mittlerweile wurden diese amtlich beglaubigt, übrig blieben 208. Damit wäre die Initiative zwar zustande gekommen. Aber ein formeller Fehler macht sie ungültig. Wer eine Initiative lanciert, braucht ein Initiativkomitee. Dieses Komitee muss auf den Unterschriftenbögen zwingend mit Name und Adresse abgebildet sein – der Name allein reicht nicht. Die Idee dahinter: Falls in einer Gemeinde zwei Personen mit demselben Namen wohnen, können die Unterzeichnenden die aufgeführte Person trotzdem zweifelsfrei identifizieren. Damit diese und andere Formvorschriften eingehalten werden, müssen Initianten ihren Unterschriftenbogen in Anwendung von Art. 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (bGS 131.12) durch die Kantonskanzlei vorprüfen lassen. Das geschah auch bei der SSZ-Initiative. Auf den am 25. Januar eingereichten Unterschriftenbögen befindet sich laut einer aktuellen Mitteilung der Gemeinde aber trotzdem nur die Namen des Komitees. Die Adressen fehlen. Für ungültig erklärt Es ist eine unangenehme Situation für beide Seiten. Für das Zustandekommen einer Initiative wären 150 gültige Unterschriften von stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern nötig. Mit 208 hätte das die SSZ-Initiative also locker erreicht. Die Gemeinde ist aber verpflichtet, die Bögen auch auf die formale Richtigkeit zu prüfen. Deshalb wurde die Kantonskanzlei zu Rate gezogen. Deren Einschätzung: Die Bögen seien als ungültig zu beurteilen. Mittlerweile haben Gemeindepräsident Reto Altherr und Vizepräsident Markus Bänziger das Initiativkomitee persönlich über diesen Entscheid informiert. Wie es nun weitergehen soll, weiss der Sprecher des Initiativekomitees, Armin Sanwald, noch nicht: „Ich kann derzeit noch nichts sagen. Das muss erst entschieden werden.“ Noch einmal sammeln? Die Krux an der Sache ist, dass alle unter diesen Umständen gesammelten Unterschriften nun als ungültig gelten. Das heisst: Will die SSZ die Initiative nach wie vor lancieren, müsste das Komitee noch einmal von vorne anfangen. Mit angepassten Bögen. Ob das geschieht, soll in den nächsten Tagen entschieden werden. Klar ist, dass das SSZ nach wie vor dringend eine Lösung für seine finanziellen Probleme benötigt. Denn das Moratorium – ursprünglich bis Ende Januar – der Gemeinde war im Hinblick auf das Zustandekommen dieser Initiative verlängert worden.  

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