Bericht der Geschäftsprüfungskommission Teufen
1. Artikel 17 Buchstabe c der Gemeindeordnung schreibt vor, dass die Geschäftsprüfungskommission (GPK) den Stimmberechtigten jährlich schriftlich Bericht zu erstatten hat und, wenn nötig, Anträge für erforderliche Massnahmen stellt.
Zweck des vorliegenden Berichtes ist es, die Stimmberechtigten darüber zu informieren, ob der Gemeindehaushalt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und reglementarischen Pflichten geführt wird.
Seit mehreren Jahren revidiert die BDO AG, St. Gallen im Auftrage der GPK die Gemeinderechnung Teufen. Die BDO AG ist spezialisiert auf die Revision von Gemeindeverwaltungen.
2. Im Jahresbericht vom 6. März 2013 stellt die BDO AG fest, dass gemäss ihrer Beurteilung die Buchführung und die Jahresrechnungen (Bestandes- und Verwaltungsrechnung) den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
3. Im Auftrage der GPK prüfte die BDO AG 2012 vertieft folgende Gebiete:
Übereinstimmung der Bestandes- und der Verwaltungsrechnung mit der Buchhaltung
Ordnungsmässigkeit der Buchführung
Organisation des Kassa- und Rechnungswesens unter Berücksichtigung des internen Kontrollsystems
Bewertung der Aktiven und Passiven in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen
Nachweis und Richtigkeit der zugeordneten Sachaufwände und Investitionen, materielle und zeitliche Abgrenzung
Abschreibungen, Bildung und Verwendung von Rückstellungen, Spezial- und Vorfinanzierungen, Fonds, Reserven
Steuereinnahmen
Weitere Schwerpunkte bildeten im Berichtjahr die Prüfung folgender Gebiete:
Zahlungsverkehr, Prozesse Gebührenerhebung bei der Einwohnerkontrolle und Bauverwaltung, separate Heimbuchhaltung. Zur Heimbuchhaltung wurden kleine Differenzen festgestellt. Die GPK beurteilt diese Unterschiede Betragsmässig als minimal, jedoch qualitativ als gravierend. Die Differenzen entstehen seitens der neuangeschafften, spezifischen Heimsoftware. Die Entstehung der Fehler konnten nicht eindeutig eruiert werden. Die weiteren Punkte gaben keinen Anlass zur Beanstandung. Das Gesamtergebnis der Prüfung ist wie in den letzten Jahren positiv ausgefallen.
4. Eine Aufgabe der GPK besteht darin, die Gemeindeverwaltung zu kontrollieren. Die GPK nimmt daher periodisch Augenscheine vor und führt mit den zuständigen Personen Gespräche:
Das alljährliche Gespräch mit dem Gemeindepräsidenten Walter Grob fand am 7. Mai 2012 statt. Themen waren unter anderem das Darlehen der Appenzellerland Sport AG, Entschädigungsreglement, wie weiter mit der Bahn und dem Dorfplatz und der Steuerfuss. Diskussionen gab es bei der internen Finanzaufsicht – Budgetabweichungen werden nicht kommentiert – und der Kostenteiler Katzenbach wurde thematisiert.
Am 8. November fand eine Anhörung der Gemeinderätin Daniela Ruppaner über das Ressort Soziales statt. Hauptthema war die Neuorganisation der Sozialen Dienste. Zusammenlegung Gais, Bühler, Speicher, Teufen und Trogen in die Sozialen Dienste Appenzeller Mittelland.
Am 11. Dezember 2012 wurde die GPK von Markus Bänziger über den Stand des Schiesssportzentrums (SSZ) informiert. Anschliessend erfolgte die Zustellung und Besprechung des umfangreichen Expertenberichtes von der BDO AG (Markus Meli). Das SSZ war unter anderem an der Revisionsbesprechung vom 11. Februar 2013 ein intensives Thema. Die GPK hat dem Gemeinderat eine öffentliche Orientierung nahe gelegt. Diese findet am 25. April 2013 statt. Somit kann der Gemeinderat dem Souverän die Beschlussfassung erläutern und zu vorhandenen Fragen Stellung nehmen. Zu den Lehren und Massnahmen erwartet die GPK im Namen des Souveräns konkrete Antworten und verbindliche Zusagen.
5. Zusammenfassend ergibt sich, dass die geprüften Werke in einwandfreiem Zustand sind. Sie werden von Fachleuten rationell und sehr gewissenhaft geführt. Die GPK verfasst zuhanden des Gemeinderates zusätzlich einen ausführlichen Bericht über ihre Kontrolltätigkeit im Jahre 2012. Die GPK beabsichtigt, im Jahre 2013 das Ressort Heimkommission vertieft zu prüfen.
6. Die vielfältige Tätigkeit der Kommissionen überprüft die GPK, indem sie Einblick in deren Protokolle nimmt. Ein schriftlicher Kurzbericht der GPK informiert die zuständige Kommissionspräsidentin oder den Kommissionspräsidenten über die Protokolllesung.
7. Die Rechnung schliesst bei Einnahmen von CHF 48’213’040.51und Ausgaben von
CHF 46’302’337.81 mit einem Ertragsüberschuss von CHF 1’910’702.70 ab. Budgetiert war ein Ertragsüberschuss von CHF 400.00. Die Investitionsrechnung weist bei Ausgaben von
CHF 7’854’180.82 sowie Einnahmen von CHF 891’815.80 Nettoinvestitionen von
CHF 6’962’365.02 aus.
8. Auf Grund unserer Prüfungen und des Prüfungsberichtes der BDO AG sowie der Beschlüsse des Gemeinderates empfehlen wir dem Souverän:
a) Die Jahresrechnung 2012, umfassend
die Bestandesrechnung
die laufende Rechnung
die Investitionsrechnung
zu akzeptieren, und den Ertragsüberschuss von CHF 1’910’702.70 gemäss Antrag des Gemeinderates und der detaillierten Aufstellung auf der nachfolgenden Seite zu verwenden und
b) den Behördenmitgliedern und den Gemeindeangestellten Entlastung zu erteilen und den besten Dank für die geleistete Arbeit auszusprechen.
Teufen, 11. März 2013 Geschäftsprüfungskommission Teufen
Der Präsident
Dr. oec. Stefan Jaeger
Der Aktuar
Christian Ehrbar