
Ein Screenshot des Live-Streams von der ersten Kantonsratssitzung im aktuellen Jahr.
2. Traktandum: Interkantonale Vereinbarung über die BVG- und Stiftungsaufsicht
Darum ging’s (Auszug aus Bericht und Antrag der Kommission Inneres und Sicherheit): Die interkantonale Vereinbarung über die BVG- und Stiftungsaufsicht der Kantone Zürich, Glarus, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Thurgau und Tessin (IVBSA) sieht vor, die bisherigen Aufsichtsregionen zu einer gemeinsamen öffentlich-rechtlichen Anstalt mit Sitz in Zürich zusammenzuführen. Ziel ist, die gestiegenen Anforderungen an die Aufsichtstätigkeit effizient zu erfüllen und Synergien zu nutzen. Der operative Betrieb ist für den 1. Januar 2026 vorgesehen. In Ausserrhoden wird für den Beitritt lediglich ein Beschluss des Kantonsrates benötigt, der nicht dem fakultativen Referendum unterliegt.
So hat der Rat entschieden: 61 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung. Appenzell Ausserrhoden tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die BVG- und Stiftungsaufsicht bei.
3. Traktandum: Förderprogramm Energie 2021 Plus
Darum ging’s: Der Kanton fördert den Bau von Photovoltaikanlagen – und zwar sehr grosszügig. Seit dem 1. Januar 2022 werden dazu im Rahmen der Fördermassnahme kM-21 Photovoltaikanlage die Förderbeiträge des Bundes durch Kantonsgelder verdoppelt. Das Problem: Das kostet viel Geld. Im Jahr 2023 haben die PV-Anlagen den Kanton 4 Mio. Franken gekostet, für 2024 rechnet der Regierungsrat laut Bericht und Antrag mit 6.8 Mio. Franken. Weil das die verfügbaren Fördermittel übersteigt, beantragt er dem Parlament eine Halbierung der kantonalen Unterstützungsbreiträge. Pro Projekt würden nur noch 50 Prozent der Bundesbeiträge ausbezahlt. Dass dieser Schritt nötig ist, darüber war sich der Kantonsrat einig. Diskutiert wurde über den Zeitpunkt der Anpassung. Der Regierungsrat beantragte ursprünglich eine Anpassung auf den 1. Januar 2025. Die vorberatende Kommission (Bau und Volkswirtschaft) schlug wegen des inzwischen fortgeschrittenen Datums vor, die Beiträge erst per 1. Juli 2025 zu reduzieren. Dieser Vorschlag wurde in der heutigen Sitzung dann auch vom Regierungsrat unterstützt. Während der Diskussion wurden zudem zwei Anträge gestellt: Die PU-Fraktion und Kantonsrat Werner Giezendanner (parteilos) hätten sich die Anpassung erst ab dem 1. Januar 2026 gewünscht. Ein weiterer Antrag der Mitte/EVP/GLP-Fraktion sprach sich hingegen für die Inkraftsetzung per 1. September 2025 aus.
So hat der Rat entschieden: Am Ende der Debatte wurden die zwei Anträge in einer Abstimmung gegenübergestellt. Eine Mehrheit sprach sich für den Antrag der Mitte/EVP/GLP-Fraktion aus. Damit werden die kantonalen Anträge für PV-Anlagen ab dem 1. September 2025 um die Hälfte gekürzt – Stichtag ist dabei die Inbetriebnahme der Anlage.
4. Traktandum: Förderungskonzept 2025–2029 für Strukturverbesserungen in der Landwirtschaft
Darum ging’s: Um die turnusgemässe Überarbeitung des Förderungskonzepts zur Strukturverbesserung. Grundlage dafür bildet das kantonale Gesetz für die Landwirtschaft. Das neue Konzept basiert auf dem bisherigen – laut Regierungsrat bewährten – Konzept von 2020-2024. Es sieht Beiträge für Folgendes vor: Massnahmen im Sinne des Umweltschutzes, der Biodiversität oder der Tiergesundheit; Bau von Ökonomiegebäuden, Jauchegruben und Entmistungsanlagen; Innovationen von wegweisendem Charakter; Förderung von agrotouristischen Angeboten; Massnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität landwirtschaftlicher Wasserversorgungen oder Förderung von sozialen Betreuungsleistungen auf Landwirtschaftsbetrieben. Im Jahr 2020 wurden dafür total 29’518 Franken, 2021 knapp 71’590, 2022 dann 42’315, 2023 rund 43’520 und 2024 knapp 18’930 Franken ausgerichtet. Dazu kommen zinsgünstige Darlehen für den Erwerb von landwirtschaftlichem Gewerbe, Wohnbausanierungen, Starthilfen für Betriebsübernahmen und -erweiterungen oder innovative Projekte sowie Investitionen in erneuerbare Energien.
So hat der Rat entschieden: Das Förderkonzept wurde angenommen. Und zwar einstimmig: 62 Anwesende gaben ein «Ja» ab.
5. Traktandum: Verbot von Einweg-E-Zigaretten
Darum ging’s: Um ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten. Das forderten Motionär Mathias Steinhauer (EVP) und seine Mitunterzeichnenden. Ihr Ziel: Den Erwerb der gesundheitsschädlichen Einweg-E-Zigaretten mit sehr schlechter Ökobilanz zu erschweren, und ein Zeichen nach Bern zu senden, um auch ein nationales Verbot voranzutreiben. Der Regierungsrat empfahl die Ablehnung der Motion, da der Vollzug kaum realisierbar sei. Die Stichworte waren hier der Onlinehandel und der Einkauf in anderen Kantonen. Ausserdem sei der Jugendschutz durch das bereits geltende Verbot gewährleistet.
So hat der Rat entschieden: Die Motion wird nach einer angeregten Diskussion abgelehnt. Der Kantonsratspräsident bezeichnet das Resultat als «knapp». 28 Stimmen erklärten die Motion mit einem «Ja» für erheblich, 30 lehnten sie ab. Vier Ratsmitglieder enthielten sich ihrer Stimme.
6. Traktandum: Volksinitiative «Kein Zwang gegen Kinder und Jugendliche (Kinderschutzinitiative)»
Darum ging’s: Um die zweite Lesung der am 22. Dezember 2022 eingereichten Volksinitiative. Deren Initiativtext: «Massnahmen, die Kinder und Jugendliche betreffen, insbesondere das Tragen von Masken, Testen, medizinische Untersuchungen und Impfungen, dürfen nicht propagiert und nicht ohne die Zustimmung der Eltern oder anderer Erziehungsberechtigter angeordnet werden. Eine fehlende Zustimmung der Eltern oder anderer Erziehungsberechtigter darf zu keinen Benachteiligungen führen.» Die Initiative war am 18. März 2024 vom Kantonsrat für gültig erklärt worden. Heute ging es nun um den Inhalt. Der Regierungsrat empfahl dem Parlament, die Initiative abzulehnen, diese dem Volk mit einer Abstimmungsempfehlung zur Abstimmung zu unterbreiten und dem Volk die Ablehnung zu empfehlen.
So hat der Rat entschieden: Auch hier war sich der Kantonsrat weitestgehend einig. Er folgte allen Empfehlungen des Regierungsrates. Das Datum für die Abstimmung wird vom Regierungsrat festgelegt.
7. Traktandum: Normalarbeitsvertrag Hausdienst
Darum ging’s (Auszug aus Bericht und Antrag der Kommission Bau und Volkswirtschaft): Die Kantone müssen gemäss Bundesrecht für das Arbeitsverhältnis der landwirtschaftlichen Arbeitnehmenden und der Arbeitnehmenden im Hausdienst Normalarbeitsverträge erlassen. Die Zuständigkeiten zum Erlass dieser Verträge sind zum heutigen Zeitpunkt unterschiedlich geregelt. Mit einer Teilrevision des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches soll eine Delegationsnorm geschaffen werden, damit der Regierungsrat zukünftig neben dem Normalarbeitsvertrag für Betriebs- und Hausangestellte in der Landwirtschaft auch den Normalarbeitsvertrag für hauswirtschaftliche Arbeitnehmer selbständig regeln kann. Bisher war dafür der Kantonsrat zuständig. Regierungsrat und vorberatende Kommission beantragen dem Parlament, der Teilrevision des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Normalarbeitsvertrag Hausdienst) in 2. Lesung zuzustimmen.
So hat der Rat entschieden: Der Kantonsrat folgte diesen Empfehlungen grossmehrheitlich – mit einigen Ausnahmen, vor allem aus der SP-Fraktion – und stimmte dem Gesetz zu. Mit 46 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen und einer Enthaltung.