Überarbeitung Inventar der Schutzgegenstände
Mit Beschluss vom 19. September 2006 bzw. 17. Oktober 2006 hat der Gemeinderat eine Arbeitsgruppe beauftragt, eine Gesamtüberprüfung aller Ortsbilder und aller schützens- und erhaltenswerter baulichen Kulturobjekte innerhalb der Bauzone vorzunehmen.
Für die Inventarisationsarbeiten wurde der Inventarisator Dr. Jost Kirchgraber und für die Bestimmung der Ortsbilder das Fachgremium für Architektur und Ortsbildberatung (F.A.O.T.) in beratender Funktion beigezogen. Das vollständige Dossier des Inventars der Schutzgegenstände wurde zusätzlich dem Heimatschutz wie der Denkmalpflege zur Vernehmlassung unterbreitet.
In der Zwischenzeit sind sämtliche Hürden genommen inkl. der Vorprüfung des Projekts beim Kanton. Am 12. September 2013 wurden die erstellten Planungsinstrumente an einer öffentlichen Versammlung präsentiert und anschliessend während 30 Tagen der Volksdiskussion unterstellt. Besitzer von potentiellen Kulturobjekten bzw. von Liegenschaften in der Ortsbildschutzzone A sind vorgängig zu Einzelgesprächen geladen worden.
Die Schutzgegenstände sowie die Art der Unterschutzstellung wurden bei der Bevölkerung und bei den Direktbetroffenen mehrheitlich positiv aufgenommen. Im Rahmen der Volksdiskussion gingen 15 Eingaben ein. In der Folge wurden an den Planungsinstrumenten (inkl. Inventar) einige kleinere Anpassungen vorgenommen, an der grundsätzlichen Haltung betreffend Ausdehnung und Zahl der Schutzgegenstände wurde hingegen basierend auf dem Gesamteindruck der Reaktionen, festgehalten.
Teilrevision Baugesetz
Am 23. Oktober 2012 wurde von einer Expertenkommission die Teilrevision des kantonalen Baugesetzes in Angriff genommen. Dabei steht eine Neuregelung der Schutzbestimmungen mit der Aufhebung der Ortsbildschutzzonen zur Diskussion. Dafür ist beabsichtigt, in den Kernzonen erhöhte Gestaltungsanforderungen vorzusehen. Die kommunalen Bewilligungsbehörden haben sich in Kernzonen in Bezug auf die Gestaltung zwingend von einer Fachperson beraten zu lassen. In der Kernzone ist das Aufstellen von weitergehenden Gestaltungsvorschriften durch die Gemeinden nicht mehr möglich.
Diese Ausrichtung des neuen Baugesetzes steht teilweise im Widerspruch zum neuen Schutzzonenplan inkl. den Anpassungen im Baureglement. Inhaltlich sind die Schutzgegenstände als solche zwar nicht zwingend betroffen; bei einem Inkrafttreten des neuen Baugesetzes in der vorgesehenen Form ist aber eine formelle und materielle Anpassung des Schutzzonenplanes inkl. Zonenplan Nutzung und Baureglement an die übergeordnete Gesetzgebung unumgänglich.
Weiteres Vorgehen
Der Gemeinderat hat an der letzten Sitzung der Überarbeitung des Inventars der Schutzgegenstände mit folgendem Inhalt zugestimmt:
– Zonenplan Schutz
– Revision Baureglement (Zonenplan Schutz)
– Inventar der geschützten Einzelobjekte
– Inventar der geschützten Baugruppen
– Inventar der Naturobjekte
Aufgrund der anstehenden Revision des kantonalen Baugesetzes hat der Gemeinderat jedoch entschieden, im Moment mit der öffentlichen Auflage zuzuwarten, bis klar ist, wie die Ausrichtung des neuen Baugesetzes aussieht. Danach ist die kommunale Vorlage (Inventar der Schutzgegenstände inkl. Revision des Baureglementes) mit der kantonalen Gesetzgebung abzustimmen und erst danach der öffentlichen Auflage zu unterstellen. Bis dahin ruht das Projekt.
Der Gemeinderat bedankt sich bei den Mitgliedern der Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Schutzgegenstände innerhalb der Bauzone für ihren grossen Einsatz zu Gunsten der Gemeinde. Die Arbeitsgruppe hat somit ihre Arbeit beendet und wurde mit dem Beschluss des Gemeinderates aufgelöst.
Der Gemeinderat hat ausserdem…
– einer Kreditüberschreitung gemäss Art. 15 a) und b) des Finanzhaushaltgesetzes (FHG) beim Gebäudeleitsystem „Schule Landhaus“ im Betrage von CHF 40‘000 zugestimmt
– einer Kreditüberschreitung gemäss Art. 15 d) FHG für Umbauarbeiten im Gemeindehaus im Betrage von CHF 20‘000 zugestimmt
– eine Vernehmlassung zu einem Erwerb einer Ferienwohnung durch Personen im Ausland zu Handen des Departementes Volks- und Landwirtschaft AR behandelt