«Schulhaus rot» in Niederteufen erhält einen Lift

07.03.2012 | TPoscht online
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Die Rollstuhlgängigkeit öffentlicher Gebäude ist bei Neubauten heute eine Selbstverständlichkeit geworden. Eine Schulanlage kann jederzeit in die Situation kommen, dass regelmässige Benutzer körperbehindert und dadurch auf den Rollstuhl angewiesen sind. Dies ist im Schulhaus rot in Niederteufen der Fall und der Gemeinderat hat nach Prüfung alternativer Treppenlift-Varianten einen Kredit von 139‘000 Franken für einen Vertikallift bewilligt, der alle Stockwerke erschliesst und damit eine umfassende Logistik im Haus ermöglicht.

Die Kosten werden durch Beiträge der IV im Umfang von maximal 30‘000 Franken entlastet werden. Da das Gesetz über die Raumplanung und das Baurecht verlangt, dass Bauten und Anlagen mit Publikumsverkehr und öffentlichem Zugang so zu gestalten sind, dass ihre Benützung auch Personen mit Behinderungen möglich ist, erachtet der Gemeinderat diese Ausgabe als gebunden.

Fahrzeugersatz der Abwasserentsorgung und des Forstamts

Der im April 2011 vom Gemeinderat bewilligte Ersatz von Fahrzeugen des Forstamtes und der Abwasserentsorgung zu Lasten der Investitionsrechnung konnte wie geplant realisiert werden. Im Gegensatz zum günstigeren Preis beim Fahrzeug der Abwasserentsorgung wurden beim Fahrzeug des Forstamtes die Aufbauten etwas teuerer als erwartet. Es ergaben sich Gesamtkosten von Fr. 109’783.20.

Mutationen bei der Einwohnerkontrolle

Im Januar haben sich 33 Personen angemeldet und 43 Personen haben ihren Wohnsitz nicht mehr in Teufen.

Freigabe von Baukrediten der Investitionsrechnung 2012

Zu Lasten der Investitionsrechung 2012 hat der Gemeinderat für die Renovation der oberen Stockwerke im Haus Lindenhügel, die Projektierung für die Sanierung des landwirtschaftlichen Ökonomiegebäudes im Schönenbüel und die Sanierung der Küche im Wohnhaus Bäumli 1181 insgesamt 150‘000 Franken freigegeben.

Gemeinderätliche Kommissionen und Arbeitsgruppen

Gemäss den Bestimmungen der Gemeindeordnung haben Mitglieder von Kommissionen und Arbeitsgruppen ihren Rücktritt mindestens 8 Wochen vor Ablauf eines Amtsjahres Ende Mai schriftlich bekannt zu geben; d.h. er ist bis spätestens 5. April 2012 der Gemeindekanzlei einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Rücktritte publiziert. GK

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