Schön, aber gefährlich: Die Goldrute

02.07.2014 | TPoscht online
Bild Goldrute 2

 

Bild Goldrute 2
Goldrute. Foto: zVg.

In vielen Gärten in Appenzell Ausserrhoden sind im Sommer die goldgelben Blütenstände der Goldrute anzutreffen. Als Zier- und Bienenpflanze wurde sie aus Nordamerika eingeführt. Doch die beiden Goldruten gehören zu den verbotenen invasiven Neophyten, denn sie haben ein enormes Verbreitungspotential, verwildern leicht und verdrängen die einheimische Flora.

Der Kanton verpflichtet – gestützt auf eine Verordnung – Eigentümer und Bewirtschafter, solche Pflanzen sachgerecht zu bekämpfen und deren weitere Ausbreitung zu verhindern.

In vielen Gärten in Appenzell Ausserrhoden sind im Sommer die goldgelben Blütenstände der Goldrute anzutreffen. Als Zier- und Bienenpflanze wurde sie aus Nordamerika eingeführt. Die kanadische und die späte Goldrute werden 50 bis 120 Zentimeter hoch und bilden von Juli bis Oktober zahlreiche flugfähige Samen, die mit dem Wind verbreitet werden.

Vor Ort vermehrt sich die Pflanze sehr erfolgreich mit Wurzelrhizomen. Bis zu 300 Sprosse können pro m2 entstehen. Die beiden Goldruten gehören zu den verbotenen invasiven Neophyten, denn sie haben ein enormes Verbreitungspotential, verwildern leicht und verdrängen, wo sie einmal Fuss gefasst haben, die einheimische Flora.

Die kantonale Verordnung über den Umgang mit invasiven gebietsfremden Organismen (GOV) verpflichtet Eigentümer und Bewirtschafter, solche Pflanzen sachgerecht zu bekämpfen und deren weitere Ausbreitung zu verhindern.

Ausgewilderte Goldrutenbestände entlang von Gewässern, Wald- und Strassenrändern, Bahnborten, Kiesgruben und Ruderalstandorten werden vom kantonalen Bekämpfungsteam seit vier Jahren mit gut sichtbarem Erfolg systematisch bekämpft. Um ständig neue Ausbreitungsquellen durch Samenflug oder Ablagerungen von Pflanzenmaterial zu verhindern, ist es notwendig, auch die Bestände in den Gärten zu eliminieren.

Standorte sind bekannt oder werden erhoben

In den meisten Gemeinden Ausserrhodens sind die Standorte in den Gärten bekannt, die fehlenden werden im Laufe des Jahres erhoben. Die Eigentümer werden im Juli von der Pflanzenschutzstelle des Landwirtschaftsamtes angeschrieben mit der Aufforderung, die Goldrutenbestände fachgerecht zu eliminieren.

Die Pflanzen sollen vor der Blüte häufig gemäht – um sie auszuhungern – oder mit den Rhizomen ausgegraben werden. Das Pflanzenmaterial muss dem Kehricht mitgegeben werden. Wer Fragen zum Thema hat, kann sich an den Pflanzenschutz AR wenden (Tel. 071 353 67 64, E-Mail pflanzenschutz@ar.ch).

Informationsabend

Zum Thema „Invasive Neophyten und Goldruten führt die kantonale Pflanzenschutzstelle in Zusammenarbeit mit dem Amt für Umwelt am 21. August 2014 einen Informationsabend durch. Teilnehmende lernen die verschiedenen Neophyten und ihre Eigenschaften kennen. Anmeldungen bitte an Lisbeth Lieberherr, Tel. 071 353 67 52, E-Mail: lisbeth.lieberherr@ar.ch.

Links für weitere Informationen: 

https://www.ar.ch/fileadmin/user_upload/Departement_Volks_Landwirtschaft/Landwirtschaftsamt/Pflanzenschutz/Verordnung_Neobiota_1169_814_01_3_GOV.pdf 

http://www.infoflora.ch/de/flora/neophyten/

http://www.infoflora.ch/de/assets/content/documents/neophyten/inva_soli_gig_d.pdf 

http://www.infoflora.ch/de/assets/content/documents/neophyten/inva_soli_can_d.pdf 

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