Planungszone „Unteres Hörli“ verlängert
Der Gemeinderat hat am 1. Februar 2013 eine Planungszone für das der Kirche und dem Ortskern vorgelagerte Areal im Unteren Hörli erlassen mit dem Ziel, den Kirchenhügel wenn immer möglich von einer Bebauung freizuhalten. Die Planungszone wurde für drei Jahre erlassen und läuft demnach Ende Januar 2016 aus.
Die vom Gemeinderat beauftragte Planungskommission hat seither eine Vielzahl von Möglichkeiten und Alternativen geprüft. Eine Konsensfindung war jedoch bis heute nicht möglich. Der Gemeinderat ist nach wie vor überzeugt, dass eine Überbauung des Unteren Hörlis gemäss heutigem Quartierplan das Dorfbild der Gemeinde ganz wesentlich verändern würde. Aus raumplanerischen Gründen ist er deshalb der Ansicht, dass in Zusammenarbeit mit der Grundeigentümerschaft nochmals alles unternommen werden sollte, um die der Kirche vorgelagerte Wiese möglichst erlebbar zu erhalten und eine Veränderung in der Dorfansicht verträglich zu gestalten. In Anwendung von Art. 55 Abs. 2 Baugesetz hat der Gemeinderat deshalb beschlossen, die Planungszone um zwei Jahre zu verlängern.
Der Planerlass liegt während 30 Tagen, d. h. von Freitag, 29. Januar bis Montag, 29. Februar 2016 im Frontoffice der Gemeinde zur Einsichtnahme öffentlich auf. Einsprachen gegen den Erlass der Verlängerung sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat, Dorf 9, 9053 Teufen, einzureichen. Zur Einsprache legitimiert ist, wer durch den angefochtenen Gegenstand berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Aufhebung oder Änderung dartut.
Neue Teufner Bürgerin
Gesuchsteller/innen reichen beim kantonalen Amt für Gesellschaft, Herisau, das Gesuch um Einbürgerung ein. Der Kanton prüft das Gesuch und überweist die Unterlagen an den Gemeinderat zur Weiterbearbeitung.
Die Aufgabe des Gemeinderates als Einbürgerungsorgan besteht darin, zu verifizieren, ob die Voraussetzungen der Integration und der genügenden Deutschkenntnisse erfüllt sind. Entsprechend lädt er die Gesuchsteller zu einem Einbürgerungsgespräch vor.
Unter dem Vorbehalt der Erteilung des Schweizer- und Kantonsbürgerrechts hat der Gemeinderat an der letzten Sitzung an Katja Unkel, Hauptstrasse 60, Niederteufen, das Gemeindebürgerrecht erteilt.
Der Gemeinderat gratuliert der Gesuchstellerin und hat die Unterlagen nun dem Bund zur Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung weitergeleitet.
Der Gemeinderat hat ausserdem:
- der Verlegung eines öffentlichen Fussweges auf Parz. Nr. 913 im Gfell, Teufen, zugestimmt
- einem Nachtrag zur Vereinbarung zwischen den Gemeinden AR und der Gemeinde Herisau betreffend Führung einer Beratungsstelle für anerkannte Flüchtlinge zugestimmt
- den Rechenschaftsbericht des Betreibungsamtes Appenzeller Mittelland unter Verdankung der geleisteten guten Dienste genehmigtden Tätigkeitsbericht der Regionalen Feuerschau genehmigt und dem kommunalen Brandschutzexperten den besten Dank für die erbrachten Dienstleistungen ausgesprochen
Sanierung und Asphaltierung Bubenrütistrasse; Volksabstimmung
Im Jahr 2010 haben Anwohner der Bubenrütistrasse eine Petition eingereicht. Gemäss dem Antrag sei die Naturstrasse Bubenrüti nördlich der Schäflisegg mit einer Asphaltierung an die heutigen Standards anzupassen.
Der Gemeinderat hat die Petition entgegengenommen und die Baukommission beauftragt, die dafür notwendigen Abklärungen beim kantonalen Planungsamt einzuleiten. Das Strassenprojekt sei – sofern eine Baubewilligung in Aussicht gestellt werden kann – in die Finanzplanung der Gemeinde aufzunehmen.
Die Bubenrütistrasse erschliesst die nördlich der Schäflisegg gelegene Streusiedlung. Sie ist 1‘100 m lang und einzig im Bereich Schäflisegg mit einem Belag bzw. Pflästerung versehen. Andere, teilweise steile Abschnitte sind gekiest und benötigen nach jedem grösseren Niederschlag einen intensiven Unterhalt.
Die Zustimmung des Vereins Appenzell Ausserrhoder Wanderwege für die Sanierung und Asphaltierung der Bubenrütistrasse lag im Jahr 2013 vor; damit verbunden war die Auflage, den über die Bubenrütistrasse führenden Fuss- und Wanderweg zu verlegen.
Aus finanzpolitischen Gründen wurde dieses Projekt im Jahr 2014 vom Gemeinderat neu terminiert und zurückgestellt. Der nun in diesem Jahr erforderliche Ersatz der Versorgungsleitung der Wasserversorgung hat den Gemeinderat dazu bewegt, das Projekt aus Synergiegründen vorzuziehen und den Stimmberechtigten zum Entscheid vorzulegen.
Der Gemeinderat beantragt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern mehrheitlich, dem Kredit von CHF 600‘000.00 zuzustimmen. Die Abstimmung über dieses Projekt findet ebenfalls am Sonntag, 3. April 2016, statt.
[post_teaser id=“56146, 53674″]