Risiken der Abschöpfungs-Lust

01.02.2023 | Timo Züst

Ausserrhoden soll ein revidiertes Finanzausgleichsgesetz bekommen. Damit würde eine neue Berechnungsgrundlage für den interkantonalen Finanzausgleich geschaffen. Teufen ist davon als grösster Einzahler – nebst Kanton – besonders betroffen. Nun äussert sich die FDP Teufen zum Vorschlag. Und Präsident Oliver Schmid beantwortet die Fragen der TP.

FDP-Kandidat für den Gemeinderat

Bei den Gesamterneuerungswahlen am 16. April werden Kantons- und Gemeinderäte neu besetzt. In Teufen sind zwei Gemeinderatssitze vakant. Für einen davon wird ein FDPler kandidieren: Sekundarlehrer Samuel Fischer. Der 27-Jährige war vergangenes Jahr bei einem Podium zur ODT-Diskussion öffentlich aufgetreten. Die formale Nomination soll Mitte Februar erfolgen – das gilt auch für die Kantonsrats-Kandidaten. Und wen wünscht sich FDP-Präsident Oliver Schmid für den letzten Gemeinderats-Sitz: «Schön und wichtig wäre eine Vertreterin aus dem Gewerbe. Hoffentlich findet sich da noch jemand.»

Übrigens: Oliver Schmid hört heuer nicht nur im Kantonsrat auf, er gibt auch sein Amt als Präsident der FDP Teufen ab. Die Suche nach seiner Nachfolge läuft. Die HV findet im Mai statt.

Die FDP beginnt ihre Medienmitteilung zur Totalrevision des Finanzausgleichsgesetz mit einem Vermerk auf die Kantonsverfassung. Warum?

Weil sich diese ebenfalls im Prozess einer Totalrevision befindet. Das hat Einfluss auf die Diskussion rund um das neue Finanzausgleichsgesetz.

Inwiefern?

Nun die Verbindung ist natürlich, dass jedes Gesetz eine verfassungsrechtliche Grundlage braucht. Dieser Zusammenhang wurde in den vergangenen Monaten als Argument für eine Vertagung des neuen Finanzausgleichs genutzt.

Sie sehen das aber nicht so.

Nein. Wir sind der Ansicht, die beiden Revisionen können parallel laufen. Schliesslich ist nicht anzunehmen, dass die neue Verfassung keine oder eine völlig neue Grundlage für den Finanzausgleich beinhalten wird. Das gilt auch für das grosse Thema der Gemeindefusionen.

Die neue Verfassung soll solche Fusionen ermöglichen. Und der neue Finanzausgleich?

Unserer Ansicht nach sind damit Fusionen gut machbar. Also auch hier kein Konflikt zwischen Verfassung und Finanzausgleich.

Zum Inhalt: Was sagt die FDP Teufen denn nun zum neuen Finanzausgleichsgesetz?

Wie es im Titel der Mitteilung steht, befürworten wir es. Allerdings unter Vorbehalt. Die technische Konzipierung des Ausgleichs finden wir gut. Sie ist einheitlich, nachvollziehbar und folglich auch fair. Es gibt allerdings einige Punkte, die wir störend finden.

Zum Beispiel die massiv tieferen Beiträge für Hundwil?

In der vorliegenden Version verliert vor allem Hundwil. Die grosse Differenz ergibt sich hier aber daraus, dass Hundwil von der heutigen Regelung überproportional profitiert.

Das wäre ein harter Schlag für die Hinterländer Gemeinde. Bräuchte es eine Sonderregelung?

Da geht es nun nicht mehr um Technisches, sondern um eine politische Frage. Dies diskutierten wir auch in der Vernehmlassung. Die Frage steht im Raum, ob es eine Art Härtefall-Regelung braucht. Aber eben: Das ist eine politische Diskussion.

Was ist mit dem Gegenteil des Härtefalls – des «Teufner Falls»?

Wir würden in Zukunft knapp 5 Mio. Franken einzahlen – rund 0,5 Mio. Franken mehr als heute. Generell ist es richtig, dass Teufen einen stattlichen Betrag in den Finanzausgleich einzahlt. Auch der Anstieg ist grundsätzlich vertretbar. Was aber irritiert, ist, dass der Beitrag des Kantons in Zukunft tiefer wäre als der Teufens. Für einen interkantonalen Finanzausgleich ist das eine seltsame Situation.

Ein Ziel der Revision ist halt auch Kostenneutralität. Vielleicht müsste der Gesamtbetrag doch erhöht werden?

Das würde ich nicht partout verneinen. Aber da spielen natürlich auch finanzpolitische Überlegungen eine wichtige Rolle. Gut ist: Das neue Gesetz würde diesbezüglich Spielraum bieten. Es enthält Stellschrauben, mit denen Verteilung und Gesamthöhe der Beiträge angepasst werden können.

Und wer würde das entscheiden?

Der Regierungs- oder der Kantonsrat. Aber natürlich mit allen Schritten, die für eine Gesetzesrevision nötig sind. Dazu gehören auch Vernehmlassung bzw. Volksdiskussion.

Noch etwas: In der Mitteilung schreibt die FDP von der Gefahr einer Attraktivitäts-Minderung Teufens. Müssten wir wirklich mit der Abwanderung potenter Steuerzahler rechnen?

Diese Gefahr besteht. Klar: Wenn man unseren Steuerfuss interkantonal vergleicht, wirkt er sehr tief. Aber das ist der falsche Ansatz. Man muss den Blick aufmachen – mindestens in der Ostschweiz. In unserer Nähe gibt es diverse steuergünstige Alternativen an Top-Lage. Zum Beispiel Mörschwil.

Aber der aktuelle Entwurf hätte noch keine allzu gravierenden Folgen, oder?

Nein. Den Berechnungen nach würde das allerhöchstens ein Steuerprozent ausmachen. Uns geht es hauptsächlich darum, die «Abschöpfungs-Lust» etwas zu dämpfen. Das kommt dem ganzen Kanton zu Gute.

Wie sieht wohl Ausserrhoden in Zukunft aus? Werden neue Verfassung und Finanzausgleich zu Fusionen führen?

Schwierige Frage. Ich kann mir vorstellen, dass eine Fusion für einige Gemeinden ein gangbarer Weg sein könnte. Aber wer, wo, wie und mit wem: keine Ahnung.

Hinweis: Auch in der aktuellen Print-Ausgabe der «Tüüfner Poscht» sind die Kantonsfinanzen Thema (Seite 18). Sie finden sie hier.

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