Regierung hebt amtliches Publikationsverbot wieder auf

18.09.2012 | TPoscht online
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Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden passt die Verordnung über das Zivilstandswesen per 1. Januar 2013 erneut an. «Diese Anpassung gründet auf den heftigen  Reaktionen aus der Bevölkerung und den Gemeinden gegen die Abschaffung der Veröffentlichung von Zivilstandsereignissen», heisst es in der Pressemitteilung.

Neu können die Gemeinden – mit Ausnahme der Todesfälle – selber über eine Veröffentlichung entscheiden. Das kantonale Recht hat die Ausserrhoder Gemeinden bis Ende Mai 2012 zur Veröffentlichung von Geburten, Todesfällen, Trauungen und Eintragungen von Partnerschaften in den amtlichen Publikationsorganen verpflichtet. Seit dem 1. Juni gilt die revidierte kantonale Zivilstandsverordnung, mit der die Veröffentlichung der Zivilstandsereignisse abgeschafft wurde.

Heftige Reaktionen

Als Folge dieser Teilrevision gingen zahlreiche und teils heftige Reaktionen aus der Bevölkerung ein, die sich gegen die Abschaffung der Veröffentlichung der Zivilstandsereignisse aussprachen.

Eine erneute Umfrage des Departements Inneres und Kultur bei den Gemeinden zeigte hingegen kein einheitliches Bild für oder gegen den Entscheid zur Abschaffung. Nebst elf Gemeinden, die an der geltenden Regelung festhalten und zwei Gemeinden, die zur alten Regelung zurückkehren wollten, sprachen sich sieben Gemeinden dafür aus, dass sie selbst über eine Veröffentlichung entscheiden können.

Gemeinderat entscheidet am 2. Oktober

Aufgrund der Reaktionen aus der Bevölkerung, der Medien und der Umfrage bei den Gemeinden kommt der Regierungsrat auf seinen Beschluss von Ende Mai zurück – und ändert diesen: Auf die Aufhebung der Veröffentlichung von Zivilstandsereignissen wird verzichtet, den Gemeinden ist eine Veröffentlichung freigestellt. Auch muss eine Publikation nicht mehr zwingend in den amtlichen Publikationsorganen erfolgen. In Teufen will der Gemeinderat laut Auskunft von Gemeindepräsident Walter Grob an der Sitzung vom 2. Oktober einen Entscheid fällen.

Gemeinden können selber entscheiden – ausser bei Todesfällen

Kantonal vorgeschrieben wird die Publikation der Todesfälle. Die Änderung der Verordnung über das Zivilstandswesen tritt auf den 1. Januar 2013 in Kraft. Damit steht den Gemeinderäten genügend Zeit zur Verfügung, darüber zu entscheiden, ob und wenn ja in welcher Form sie von ihrer Ermächtigung zur freiwilligen Veröffentlichung von Zivilstandsereignissen Gebrauch machen wollen. pd.

Umfrage auf tposcht.ch: 95% gegen Publikationsverbot

Das Publikationsverbot des Kantons stiess auch in der Leserschaft der Tüüfner Poscht und hier in der Online-Ausgabe auf Unverständnis. Auf www.tposcht.ch führten wir eine Umfrage durch, an der über 70 Personen teilgenommen haben und deren Resultat eindeutig ist: 74 Userinnen und User (95) Prozent stimmten gegen die Abschaffung der amtlichen Zivilstandsnachrichten, nur dreien war das Thema egal und eine Person fand, die Leute könnten ihre Neugier via Facebook und andere soziale Netzwerke befriedigen.

Die Tüüfner Poscht war wie andere Zeitungen und Gemeindeblätter vom Verbot stark betroffen und überlegte sich ein gemeinsames Vorgehen. Bereits wurde eine Petition in Zusammenarbeit mit anderen Gemeindeblättern vorbereitet und der Petitionsbogen war bereits in der Druckerei. Die Redaktion bedankt sich bei allen Leserinnen und Lesern für die moralische Unterstützung. Erich Gmünder, Chefredaktor

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